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Die Stadt Deggendorf ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Christian Moser.
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Inhaltlich verantwortlich gemäß $ 6 MDStV ist Frau
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Fax: 09 91 / 29 60 199
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Technische und grafische Umsetzung
Multimediastelle der Stadt Deggendorf
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Wenn nicht anders angegeben, liegt das Copyright aller Bilder bei der Stadt Deggendorf. Sie dürfen nur mit deren Zustimmung weiterverwendet werden.
Elektronische Kommunikation mit der Stadt Deggendorf...
...nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Deggendorf ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind alle auf www.deggendorf.de publizierten städtischen E-Mail-Adressen (= E-Mail-Adressen, die auf @deggendorf.de enden).
- Die Stadt Deggendorf nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Textdateien im Format ANSI (*.txt)
- Rich Text Format (*.rtf)
- Word für Windows (*.doc)
- Excel für Windows (*.xls)
- Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
- Tag Image File Format (*.tif)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
- Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) unterliegt keiner Beschränkung.
- Dateien in den unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Deggendorf nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
- Die Stadt Deggendorf bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
- Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Deggendorf davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
- Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG
Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
Widerspruchseinlegung durch E-Mail
Für eine wirksame Widerspruchseinlegung durch E-Mail bedarf diese einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Eine solche E-Mail kann jedoch nur zugestellt werden, wenn der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Eröffnung eines entspr. Zugangs liegt im Ermessen der Behörde. Aus technischen (fehlende Kompatibilität der am Markt verfügbaren Zugangsprogramme) und finanziellen Gründen hat die Stadt Deggendorf bisher keinen Zugang für signierte E-Mails eröffnet.
Eine wirksame Widerspruchseinlegung per E-Mail ist daher nicht möglich.
Wenn Sie einen Widerspruch mit einfacher E-Mail eingelegt haben, werden Sie zur Wahrung Ihres Rechtsschutzbedürfnisses unverzüglich mit E-Mail oder schriftlich auf die fehlende Einhaltung des Formerfordernisses „Schriftform“ mit der Folge der Unzulässigkeit des Widerspruchs hingewiesen.
Verbleibt es bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei dem mit einfacher E-Mail eingelegten Widerspruch, wird dieser durch die Widerspruchsbehörde als unzulässig verworfen.
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Tel: 0991 2960-174 od. -177
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