1. Einleitung
Die Städte Deggendorf und Plattling wurden 1992 im Landesentwicklungsprogramm Bayern gemeinsam als Doppelort vom „Mittelzentrum“ zum „möglichen Oberzentrum“ aufgestuft. Mit einem „Argumentegeheft“ haben die Städte Deggendorf und Plattling im Jahr 2000 belegt, dass diese Einstufung des Doppelortes Deggendorf/Plattling aufgrund der überdurchschnittlichen Entwicklung beider Städte bereits zur Jahrtausendwende nicht mehr aktuell war.
Als Reaktion auf die vorgelegten Argumente ist der Doppelort Deggendorf/Plattling im Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes Bayern von 2001 erstmals zum Oberzentrum aufgestuft worden. Mit Beschluss des bayerischen Landtages zum Landesentwicklungsprogramm im Januar 2003 wurde diese Aufstufung rechtskräftig.
Neu ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern die Festlegung, dass die Erfüllung gemeinsamer zentralörtlicher Aufgaben bei allen neuen und aufgestuften zentralen Doppel- und Mehrfachorten mittels eines landesplanerischen Vertrages zwischen den Partnern gewährleistet werden soll. In diesen Fällen wird die Bestimmung des zentralörtlichen Status zeitlich auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf dieses Zeitraumes soll geprüft werden, ob die zentralörtlichen Funktionen gemeinsam wahrgenommen werden.
Die Städte Deggendorf und Plattling haben daher als erster Doppelort in Bayern einen solchen landesplanerischen Vertrag am 30. März 2004 abgeschlossen. Aufgrund der bereits bestehenden und anerkannten Vorreiterrolle Deggendorfs und Plattlings in der Umsetzung des landesplanerischen Doppelortgedankens und der bereits erfolgten Kooperationsschritte, wurde der Doppelort Deggendorf/Plattling hierbei von der bayerischen Landesplanung als Pilotprojekt behandelt.
Die Hintergründe der Ausweisung als Oberzentrum und der landesplanerischer Vertrag sind im beiliegenden pdf-File (250 kB) dargestellt.
2. Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern
Das Landesentwicklungsprogramm legt gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebiets als Ziele der Raumordnung und Landesplanung fest. Die letzte Gesamtfortschreibung trat am 01.03.1994 in Kraft. Nach Art. 14 Abs. 5 BayLplG ist das Landesentwicklungsprogramm bei Bedarf fortzuschreiben.
Das Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen hat am 24.07.2001 den Entwurf für die Gesamtfortschreibung des Landes-entwicklungsprogrammes Bayern fertiggestellt. Der Bedarf an einer Gesamtfortschreibung wird dadurch begründet, dass eine weitere positive Entwicklung Bayerns wesentlich davon abhängt, in welchem Maß es gelingt, einen umweltgerechten Wohlstand für Generationen zu schaffen und zu erhalten. Aufgabe der Landesentwicklungspolitik ist es daher, das auf den drei Säulen "Ökologie", "Ökonomie" und "Soziales und Kultur" aufbauende Prinzip der Nachhaltigkeit in die Raumordnungspläne einzuführen.
Das landesplanerische Leitziel der Schaffung und Erhaltung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen hat sich in der Vergangenheit bewährt und wurde deshalb in der Gesamtfortschreibung fortgeführt, u.a. unter Festigung und Fortentwicklung des Kerninstruments "Zentrale Orte". Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung, die als Zielvorstellung auch in das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) vom 18. August 1997 eingeflossen ist, wurde diesem landesplanerischen Leitziel aber die Nachhaltigkeit als Wertmaßstab zur Seite gestellt, wobei die drei Säulen der Nachhaltigkeit gleichrangig nebeneinander stehen. Nur im Falle wesentlicher und langfristiger Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensgrundlagen wird der Ökologie der Vorrang eingeräumt.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist im Internet unter der folgenden Adresse einsehbar:
http://www.stmwivt.bayern.de/landesentwicklung/inhalt.html
3. Landesplanerische Zuordnung des Doppelortes Deggendorf/Plattling
Zur Wahrung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der unterschiedlich strukturierten Teilräume soll im Landesentwicklungsprogramm den jeweiligen Erfordernissen durch spezielle Zielsetzungen zur räumlichen Ordnung und Entwicklung Rechnung getragen werden. Als Grundlage dieser Zielsetzungen werden in Landesentwicklungsprogramm folgende Gebietskategorien festgelegt (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A II, 1.2):
Der Doppelort Deggendorf/Plattling bildet den Kern eines Stadt-Umlandbereiches im ländlichen Raum.
Die Stadt-Umlandbereiche im ländlichen Raum sollen als regionale Wirtschafts- und Versorgungsschwerpunkte nachhaltig weiter entwickelt werden und als Impulsgeber die Entwicklung des ländlichen Raums fördern. Dabei sollen sie im Rahmen der ökologischen Tragfähigkeit bei Bedarf auch zur Entlastung von Verdichtungsräumen beitragen. Einrichtungen, die an oberzentrale Standorte gebunden sind, aber nicht zur Versorgung der Bevölkerung in den Verdichtungsräumen notwendig sind, sollen bevorzugt in den Kernstädten der Stadt-Umlandbereiche im ländlichen Raum errichtet werden, insbesondere in den ländlichen Teilräumen, deren Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll. Die Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung soll in ausgewogenem Verhältnis zwischen den Kernstädten und den übrigen Gemeinden erfolgen und, soweit erforderlich, übergemeindlich abgestimmt werden. Bei Planungen und Maßnahmen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sollen bei Bedarf Kooperationsmöglichkeiten genutzt und gemeindeübergreifende Lösungen angestrebt werden (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A II, 3.2).
Der Doppelort Deggendorf/Plattling kann eine solche Kooperation im Teilraum Deggendorf/Plattling vorweisen. Der Prozess der Regionalentwicklung wird im Teilraum Deggendorf/Plattling, der sich aus den Städten Deggendorf und Plattling, den Märkten Hengersberg und Metten sowie den Gemeinden Niederalteich, Offenberg, Otzing und Stephansposching zusammensetzt, als „Bottom-up-Prozess“ durch interkommunale Kooperation durchgeführt. Kern des Teilraumes Deggendorf/Plattling sind die beiden Städte Deggendorf und Plattling, der Kooperationsraum entspricht dem im Landesentwicklungsprogramm von 1992 festgelegten Stadt-Umlandbereich im ländlichen Raum, erweitert um die Gemeinden Niederalteich und Offenberg. Ausgangspunkt der Bildung des Teilraumes Deggendorf/
Plattling als regionalplanerische Einheit war das Bemühen im Doppelort um eine gemeinsame Entwicklungsplanung, das zu dem 1996 vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen erstellten Teilraumgutachten für den Verflechtungsraum Deggendorf/
Plattling führte. Mit dem Leitbild des Teilraumgutachtens hat sich der Teilraum Deggendorf/Plattling auf den Weg zu einer nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung begeben.
Der Teilraum Deggendorf/Plattling ist seit 1999 eine vertraglich geregelte Arbeitsgemeinschaft nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Der Haushalt der Arbeitsgemeinschaft wird von den beteiligten Kommunen gemeinsam getragen. Den im Teilraum Deggendorf/Plattling eingeschlagenen Weg bezeichnen wir als eine „Gebietsreform in den Köpfen. Die Planungshoheit der Kommunen wird als wesentliche Voraussetzung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft nicht beschränkt, sondern durch gemeinsame Inhalte ergänzt. Die vertragliche Vereinbarung nach KommZG sieht deutlich vor, dass keine inhaltlichen Schritte gegen den Willen einer einzelnen Gemeinde erfolgen können. Somit werden die in anderen Institutionen auftretenden Vorbehalte der „Kleinen“ gegen die „Großen“ ausgeräumt und Vertrauensverhältnisse geschaffen. Durch die Kooperation werden nicht neue Apparaturen geschaffen, sondern die inhaltlichen Arbeiten durch die beteiligten Beschäftigten der einzelnen Gemeinden arbeitsteilig erledigt.
Die ursprünglich 12 Maßnahmenvorschläge des Teilraumgutachtens Deggendorf/Plattling wurden für die Teilnahme am Bundeswettbewerb „Regionen der Zukunft“, der 1997 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgeschrieben wurde, weiterentwickelt. Im Mai 1998 wurde unter insgesamt 87 Bewerbungen auch der Teilraum Deggendorf/Plattling als eine von 26 Regionen in Deutschland ausgewählt und mit dem Prädikat "Region der Zukunft - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung" ausgezeichnet. In den folgenden zwei Jahren verfeinerte der Teilraum mit fachlicher und organisatorischer Unterstützung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und des Institutes für Organisation und Kommunikation (IFOK) sein Profil und sein Raumentwicklungskonzept. Er wurde dafür im Juli 2000 bei der Weltkonferenz zur Zukunft der Städte URBAN 21 in Berlin mit einem zweiten Rang prämiert.
Im Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern wurde der Stadt-Umland-Bereich des Doppelortes Deggendorf/Plattling erweitert. Hierauf gilt es zu reagieren und die neben den im Teilraum Deggendorf/Plattling bereits eingebundenen Gemeinden Niederalteich und Offenberg neu hinzugekommenen Gemeinden (Aholming, Bernried, Grafling, Moos, Schaufling), deren Verflechtungen sicherlich nicht der Intensität der Verflechtungen der Teilraumgemeinden zu den beiden Städte entspricht, in die interkommunale Kooperation in geeigneter Weise einzubinden. Dies kann nur in Kooperation mit dem Landkreis Deggendorf geschehen, da der Teilraum Deggendorf/Plattling bereits jetzt etwa 60% der Bevölkerung des Landkreises Deggendorf abdeckt und somit die Gefahr besteht, einen „Landkreis im Landkreis“ zu entwickeln.
4. Zentralörtliche Einstufung des Doppelortes Deggendorf/Plattling
Die zentralen Orte sollen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung als Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens und unter Beachtung der ökologischen Tragfähigkeit des Raumes entwickelt und gesichert werden. Sie sollen als Knotenpunkte die vielfältigen Aktivitäten in ihrem Verflechtungsbereich bündeln und vernetzen, als Versorgungsschwerpunkte mit unterschiedlichsten Einrichtungen öffentlicher und privater Träger ausgebaut und gesichert werden, als Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung zu einer Konzentration und Verdichtung der Bebauung beitragen, die Standortfaktoren für die Wirtschaft besonders stärken, kulturelle und soziale Aktivitäten initiieren und unterstützen sowie die Bürger bei allen wesentlichen Entscheidungen zur räumlichen Entwicklung möglichst frühzeitig informieren und beteiligen (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A III, 2.1).
Die zentralen Orte sollen ihre Standortfaktoren zur Sicherung bestehender und zur Ansiedlung neuer Betriebe der Industrie, des Handwerks, des Dienstleistungsbereichs sowie aus Forschung und Entwicklung kontinuierlich verbessern und den aktuellen Anforderungen anpassen. Die Lebens- und Umweltqualität in den zentralen Orten soll gesichert und – wo erforderlich – verbessert werden. Die der jeweiligen Zentralitätsstufe angemessenen soziokulturellen Einrichtungen sollen vorgehalten und bei Bedarf ausgebaut werden. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsbedienung sollen so gestaltet werden, dass die zentralen Orte für die Bevölkerung ihrer jeweiligen Verflechtungsbereiche möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstig erreichbar sind. Die zentralen Orte sollen untereinander, mit den Verdichtungsräumen und mit den überregionalen Verkehrswegen gut verbunden sein (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A III, 2.1). Die Einstufung erfolgt in:
Hier wird der Unterschied zwischen Oberzentren und möglichen Oberzentren deutlich. Konkurriert ein Oberzentrum mit einem möglichen Oberzentrum bei einer Standortentscheidung des Freistaates, so müsste nach den Kriterien des Landesentwicklungsprogrammes bei annähernd gleichen Rahmenbedingungen die Entscheidung immer für das Oberzentrum fallen, um dessen zentralörtliche Funktion zu stärken. Hintergrund des Bemühens des Doppelortes Deggendorf/Plattling um eine Aufstufung zum Oberzentrum in der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern war daher vor allem die Stärkung des Doppelortes in Konkurrenz zu den umliegenden Oberzentren Straubing, Passau und Landshut. Angesichts der soziodemographischen Kennwerte konnte insbesondere im Vergleich zu dem Oberzentrum Straubing eine zentralörtlich geringere Einstufung des Doppelortes Deggendorf/Plattling nicht mehr begründet werden.
5. Die Funktion des Doppelortes Deggendorf/Plattling
Bereits im Landesentwicklungsprogramm Bayern von 1976 wurden die Städte Deggendorf und Plattling wegen der geringen räumlichen Entfernung und der unterschiedlichen, sich aber ergänzenden Struktur als Doppelort festgelegt. Innerhalb eines abgestuften Systems zentraler Orte wurden sie 1976 gemeinsam als Mittelzentrum eingestuft. 1992 erfolgte die Aufstufung zum möglichen Oberzentrum, im Entwurf für die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms 2001 zum Oberzentrum.
Gemäß Landesentwicklungsprogramm sollen zwei oder mehr zentrale Orte gleicher Stufe die zentralörtlichen Aufgaben für einen einheitlichen Verflechtungsbereich gemeinsam wahrnehmen (zentrale Doppel oder Mehrfachorte), wenn dies räumlich oder funktional erforderlich ist. Neu ist im Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungspro-grammes Bayern die Festlegung, dass die Erfüllung gemeinsamer zentralörtlicher Aufgaben bei allen neuen und aufgestuften zentralen Doppel- und Mehrfachorten mittels eines landesplanerischen Vertrages zwischen den Partnern gewährleistet werden soll. In diesen Fällen wird die Bestimmung des zentralörtlichen Status zeitlich auf fünf Jahre befristet.
Vor Ablauf dieses Zeitraumes soll geprüft werden, ob die zentralörtlichen Funktionen gemeinsam wahrgenommen werden (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A III, 2.1.3.3).
Diese Regelung gilt auch für den zum Oberzentrum aufgestuften Doppelort Deggendorf/Plattling. Die Zusammenarbeit des Doppelortes untereinander und eingebunden in den Teilraum Deggendorf/Plattling hat aber bereits eine Dynamik erreicht, die den im Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern eingeflossenen Zielsetzungen für Doppelorte entspricht. Die im Teilraum Deggendorf/Plattling entwickelten Projekte sind in vielfacher Hinsicht Projekte zur Umsetzung der landesplanerischen Ausweisung beider Städte als Doppelort und zur Stärkung ihrer zentralörtlichen Funktion. Gleichzeitig ist die nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) gebildete Arbeitsgemeinschaft im Teilraum Deggendorf/Plattling die Vorstufe einer vertraglichen Vereinbarung der Zusammenarbeit im Doppelort Deggendorf/Plattling.
Bei Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogrammes 1976 waren die beiden Städte noch durch die selbständige Gemeinde Natternberg getrennt, gemeinsames Planen kaum möglich. Vorherrschend war ein von Konkurrenzdenken dominiertes Nebeneinander. Das überdurchschnittliche Wachstum der Städte Deggendorf und Plattling führte zu Beginn der 90er Jahre zu einem erheblichen Siedlungsdruck auch im unmittelbar am Autobahnkreuz Deggendorf gelegenen internen Verflechtungsbereich der beiden Städte, der dann ein gemeinsames Planen notwendig machte. Schon in den 80er Jahren wurde daher schon der Koordinierungsausschuss Deggendorf/Plattling als gemeinsames politisches Gremium eingerichtet.
Im Teilraumgutachten wurde zur Stärkung der Städte Deggendorf und Plattling sowie als "Schrittmacher" für die Entwicklung des Untersuchungsraumes ein gemeindeübergreifendes Konzept für die Ordnung, Neustrukturierung und Entwicklung des Raumes südlich der Donau zwischen Deggendorf, Plattling und Stephansposching vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde im "Interkommunalen Entwicklungskonzept" von beiden Städten gemeinsam mit der Gemeinde Stephansposching aufgegriffen.
Basierend auf verschiedenen Szenarien befasst sich das im Dezember 2000 fertiggestellte Interkommunale Entwicklungskonzept grenzüberschreitend mit einer abgestimmten Siedlungsstrukturierung von Gewerbe-, Wohn- und Freiflächen sowie der landschaftsverträglichen Nutzung der Kiesnassabbauflächen für Erholungszwecke. Es nimmt die Problematik der Gewerbeflächenknappheit in Deggendorf auf und schlägt die Ausweisung interkommunaler Gewerbegebiete vor, die von den drei Gemeinden gemeinsam erschlossen und beworben, für die aber auch die zukünftigen Gewerbesteuereinnahmen unter den drei Gemeinden aufgeteilt werden. Zur Entwicklung dieser Flächen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu den beteiligten Kommunen, sollen rechtliche Rahmenbedingungen gefunden werden. Denkbar wäre z.B. die Gründung eines Zweckverbandes.
Neben das raumordnerische Ziel, durch die künftige Nutzung dieses Raumes insbesondere eine langfristige Absicherung des Flächenbedarfs für bestehende und hinzu kommende oberzentrale Einrichtungen zu gewährleisten, trat für den Doppelort Deggendorf/Plattling aber auch die im Interkommunalen Entwicklungskonzept entwickelte städtebauliche Vision, die beiden Städte in einem gemeinsamen Zentrum sichtbar zusammenzuführen und über diese neue Mitte, in Form einer grünen Mitte, die beiden Stadtzentren miteinander zu verbinden. Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Vision ist die Schaffung von Strukturen, mit denen die gewünschte städtebauliche Ordnung sichergestellt werden kann. Da dies nicht im Wege einer „Negativ-Planung“ geschehen kann, ist es notwendig, bereits jetzt realisierbare Nutzungen anzustreben, die genau jene städtebaulichen Ordnungsstrukturen beinhalten. Dies kann in angemessener Weise nur durch überregional bedeutsame Maßnahmen erfolgreich geschehen.
6. Argumente für die Ausweisung des Doppelortes Deggendorf/Plattling als Oberzentrum
Der Doppelort Deggendorf/Plattling liegt am Schnittpunkt der bedeutendsten ostbayerischen Entwicklungsachsen, die Teil wichtiger internationaler Fernverbindungen sind. Er bildet den räumlichen bzw. geographischen Mittelpunkt Niederbayerns zwischen Passau und Regensburg bzw. Landshut und der Bundesgrenze zur Tschechischen Republik. Im Doppelort Deggendorf/Plattling treffen der weitgehend ebene Gäuboden und die Höhen des Vorderen Bayerischen Waldes mit Höhendifferenzen von über 800 m aufeinander.
Deggendorf ist die größte Stadt am linken Donauufer im ostbayerischen und oberösterreichischen Raum. Die Ansiedlung einer Fachhochschule für Wirtschaft und Technik in Deggendorf im Jahre 1994 brachte einen neuen Entwicklungsimpuls. Durch die Öffnung im Osten und den Beitritt Österreichs zur EU hat sich die Lage in Ostbayern erheblich verändert.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten lagen das Wirtschaftswachstum und die Bevölkerungszunahme stets deutlich über denen des Landes und des Regierungsbezirkes, was beiden Städten große Leistungen bei der Schaffung der notwendigen Infrastruktur, dem Ausbau der Verwaltungen und der Bereitstellung der notwendigen Dienstleistungen abverlangte. Die Lebensverhältnisse im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich wurden entscheidend verbessert. Das „Argumentegeheft“ der Städte Deggendorf und Plattling belegt durch soziodemografische und geografische Daten,
6.1 Überregionale Versorgung
Oberzentren sollen die Bevölkerung ihres Einzugsbereiches mit Gütern und Dienstleistungen des spezialisierten höheren Bedarfs versorgen. Deggendorf und Plattling besitzen eine Reihe von Einrichtungen, deren Einzugsbereich teilweise erheblich über den dem Doppelort Deggendorf/Plattling zugeordneten Mittelbereich hinausreicht, und nehmen auch dadurch bereits seit langer Zeit oberzentrale Funktionen wahr. Viele Behörden in Deggendorf und Plattling sind für mehrere Landkreise zuständig. In mehreren Fällen besteht eine Zuständigkeit für den gesamten Regierungsbezirk.Dazu zählt auch das Bezirkskrankenhaus des Regierungsbezirkes Niederbayern im Deggendorfer Ortsteil Mainkofen mit 5 Abteilungen und über 1.000 Betten bzw. Pflegeplätzen. Der Doppelort Deggendorf/Plattling ist auch attraktive Einkaufsstadt für den gesamten Landkreis. In dieser Funktion besitzt der Doppelort – bedingt durch die Nähe zur Staatsgrenze der Tschechischen Republik und dadurch, dass es im mittleren Bayerischen Wald keine Stadt vergleichbarer Größe gibt – einen außergewöhnlich großen Einzugsbereich, der mehrere Mittelbereiche des Landesentwicklungsprogrammes umfasst.
6.2 Sicherung des Standortes Bayern und Ausgestaltung der zentralen Lage in der Mitte Europas
Oberzentren sollen Aufgaben für die Sicherung des Standortes Bayern und die Ausgestaltung der wieder erreichten zentralen Lage des Landes in der Mitte Europas wahrnehmen, als Impulsgeber für neue räumliche Entwicklungen im Verhältnis zu und in den neuen Ländern sowie zur Tschechischen Republik gestärkt werden und neue Brücken im erweiterten europäischen Maßstab nach Italien, Österreich und zum weiteren Donauraum schaffen. Wesentliche und heute noch bestimmende Entwicklungsgrundlage des Doppelortes Deggendorf/Plattling ist die Lage am Schnittpunkt zweier internationaler Fernverbindungen in Nord-Süd-Richtung entlang der Donau und in West-Ost-Richtung entlang der Isar in den Bayerischen Wald/Böhmerwald. Dies hat zwangsläufig dazu geführt, dass es in Deggendorf und Plattling historisch gewachsene, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zu den östlich angrenzenden Staaten gibt.
In Deggendorf besteht der einzige Freihafen Süddeutschlands. Der Deggendorfer Freihafen wurde am 18.7.1992 offiziell seiner Bestimmung übergeben. Er ist ein Zollfreigebiet, das zollrechtlich wie Ausland behandelt wird. In der Bundesrepublik gab es bisher Freihäfen in Hamburg, Cuxhaven, Bremerhaven, Emden und Kiel. Hier handelt es sich jeweils um vom Zollfreigebiet ausgeschlossene Teile von Seehäfen. Deggendorf ist neben Duisburg der einzige Binnenfreihafen im Bundesgebiet. Wegen der Lage Deggendorfs unterstützt und fördert diese Einrichtung vor allem den Handel mit den im Osten liegenden Ländern. Der Einzugsbereich im Inland erstreckt sich auf ganz Bayern und darüber hinaus. Das Bayerische Hafenforum mit Sitz in Deggendorf hat sich die Förderung der Handelsbeziehungen der bayerischen Wirtschaft insbesondere entlang des Verkehrsweges Donau, Main-Donau-Kanal, Rhein und der Seehäfen, mit Schwerpunkt der Verbesserung und des Ausbaus der Ost-West-Handelsbeziehungen und der Gestaltung des EU-Binnenmarktes zur Aufgabe gemacht. Der Verein dient gemäß seiner Satzung der Pflege kultureller und völkerverbindender Kontakte entlang der Wasserstraße Donau, auch durch Unterstützung infrastruktureller, organisatorischer und werblicher Maßnahmen.
Die Stadt Deggendorf bildet zusammen mit den Städten Regensburg, Straubing, Passau und Linz die grenzüberschreitende „Wirtschaftsregion Donaustädte“. Diese Wirtschaftsregion nutzt den besonderen Standortvorteil dieser fünf namhaften Industriestandorte am Kreuzungspunkt verschiedenster Verkehrswege und in der Nähe der neuen Märkte in Osteuropa zu einem gemeinsamen Regionalmarketing, zur gemeinsamen Wirtschaftsförderung, zum Aufbau von vernetzten Informationssystemen und zum Knüpfen von weiteren grenzüberschreitenden Kontakten.
Die Stadt Deggendorf nimmt gemeinsam mit den Städten Passau (D), Linz (A), Krems (A), Wien (A), Bratislava (SK), Györ (H) und Budapest (H) an dem Projekt „Bridge Lifeline Danube“ teil. Das Projekt versteht sich als Initialprojekt am Beginn eines Prozesses zur nachhaltigen Entwicklung des Donauraumes. Dabei soll eine Partnerschaft zwischen den Stadtverwaltungen und den in diesen Städten angesiedelten Hochschulen aufgebaut werden. Eine Besonderheit des Projektes liegt im Üben des gemeinsamen Handelns zur Nutzung von Synergieeffekten von Gemeinden und Hochschulen in der Verfolgung nachhaltiger und somit zukunftsbeständiger Ziele.
Partnerstadt der Stadt Deggendorf ist die österreichische Stadt Neusiedl am See. Enge Verbindungen – ohne den formellen Rahmen einer Städtepartnerschaft – bestehen zu den Städten Hlucin (Tschechien), Bonyhad (Ungarn) und Schladming (Österreich). Die Stadt Plattling ist Partnerstadt der Stadt Selkirk in Schottland.
6.3 Oberzentrale Soll-Einrichtungen gemäß Landesentwicklungsprogramm
Das Landesentwicklungsprogramm von 1992 zählt 17 oberzentrale Soll-Einrichtungen auf. Diese 17 oberzentralen Soll-Einrichtungen sind im Doppelort Deggendorf/Plattling größtenteils vorhanden oder in der konkreten planerischen Vorbereitung. Es ist festzustellen, dass der Doppelort Deggendorf/Plattling mit Ausnahme der in ganz Niederbayern nicht vorhandenen Einrichtung „Theater“(-ensemble) im Planungszeitraum der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes sämtliche oberzentralen Einrichtungen des Landesentwicklungsprogrammes für einen weit über den festgelegten Mittelbereich hinausreichenden Einzugsbereich bereitstellt.
In der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes von 2001 findet sich eine Liste von 30 Zentralitätskriterien, von denen ein Oberzentrum 28 erfüllen muss (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Seite 200). Der Doppelort Deggendorf/Plattling erfüllt diese Kriterien.
6.4 Ausbau und Sicherung der Standortvoraussetzungen für Unternehmen
Der Standort Deggendorf/Plattling zählt zu einem deutlich prosperierenden Wirtschaftsraum. Die Wirtschaft kann sich auf günstige Standortbedingungen stützen, da der Doppelort zunehmend vom Ausbau der überregionalen Verkehrsverbindungen profitiert. Die Wirtschaftsstruktur ist von leistungsfähigen Mittelstandsbetrieben geprägt. Hierbei nimmt neben der Industrie und dem Handel das Handwerk eine bedeutende Stellung ein. Die Beschäftigtenentwicklung folgt dem wirtschaftlichen Wachstum. Betriebsbefragungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Teilraumgutachtens für den Verflechtungsraum Deggendorf/Plattling weisen eine hohe Standortzufriedenheit im Doppelort nach.
Besonders gute Standortvoraussetzungen des Doppelortes Deggendorf/Plattling ergeben sich aus dem günstigen Zusammenspiel harter und weicher Standortfaktoren. So steht die hohe Wohn- und Lebensqualität in der Tourismusregion Bayerischer Wald neben der hervorragenden überregionalen Verkehrserschließung im Straßen-, Schienen- und Schifffahrtsnetz und der räumlichen Nähe zum Großflughafen Franz-Josef-Strauß bei München.
Zur Sicherung und Verbesserung der harten Standortfaktoren wurden vielfältige Anstrengungen unternommen. Im Regionalplan der Region 12 Donau-Wald sind zwischen dem Stadtgebiet Plattlings und der nördlich davon verlaufenden A 92 große Vorbehaltsflächen für gewerbliche Siedlungstätigkeiten ausgewiesen, die inzwischen auch in die Bauleitplanung der Stadt Plattling und der Gemeinde Stephansposching übernommen wurden. Im Stadtgebiet Deggendorfs ist ebenfalls im Regionalplan eine Vorbehaltsfläche für den Freihafen festgesetzt.
6.5 Die Entwicklung des Doppelortes Deggendorf/Plattling im Vergleich zum Oberzentrum Straubing
Zum Beleg der oberzentralen Funktionen des Doppelortes sollen demographische und wirtschaftliche Kenndaten des Doppelortes Deggendorf/Plattling mit denen der benachbarten - im Landesentwicklungsprogramm als Oberzentrum eingestuften – Stadt Straubing verglichen werden. Gerade die räumliche Nähe Straubings zum Doppelort Deggendorf/Plattling erlaubt diesen Vergleich. Er zeigt, daß die statistischen Daten Deggendorf/Plattlings und Straubings weitgehend gleich sind, so daß auch von dieser Seite her einer Einstufung des Doppelortes Deggendorf/Plattling als Oberzentrum nichts entgegenstehen dürfte.
Die Zahlenwerte von 1972 (einschließlich der später eingemeindeten Stadtteile), 1985 (1987) und 1996 (1998) werden miteinander verglichen, um auch die Entwicklungslinien darzustellen.
6.5.1 Bevölkerungsentwicklung
Der Doppelort Deggendorf/Plattling weist ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum auf. Während in Straubing die Bevölkerungsentwicklung zwischen 1972 und 1996 stagnierte, weist Deggendorf/Plattling einen Zuwachs von 8% auf und hat die Bevölkerungszahl Straubings nahezu erreicht.
Zahlenwert: Einwohner
Zahlenwert:
Gerade = Zuzüge
Kursiv = Fortzüge
6.5.2 Arbeitsmarkt
Insbesondere der Blick auf die Beschäftigtenzahlen belegt die „im Vergleich zu den Standortkonkurrenten positive Entwicklung“ (Teilraumgutachten für den Verflechtungsraum Deggendorf/Plattling, S. 141) und belegt die besondere zentralörtliche Funktion des Doppelortes Deggendorf/Plattling auf diesem Sektor. Deggendorf/Plattling stellt etwa ein Viertel mehr Arbeitsplätze zur Verfügung als das Oberzentrum Straubing. Diese besondere Bedeutung des Doppelortes Deggendorf/Plattling für den Arbeitsmarkt belegt auch die hohe Zahl der Einpendler nach Deggendorf/Plattling (1998: 16.671 in Deggendorf/Plattling, 11.534 in Straubing).
Zahlenwert: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Zahlenwert:
Gerade = Einpendler
Kursiv = Auspendler
Für die 80er Jahre liegen keine gemeindebezogenen Pendlerstatistiken vor.
6.5.3 Wohnungsbau
Auch im Wohnungsbau zeigt sich, daß der Doppelort Deggendorf/Plattling hinsichtlich der Versorgung mit Wohnraum annähernd gleiche Werte aufweist wie das Oberzentrum Straubing. Die Zahl der Wohngebäude liegt sogar etwas höher als in Straubing, da dort die Bebauung verdichteter ist als in Deggendorf/Plattling. Insbesondere der Zuwachs an Wohnungen im Vergleich zu den Jahren 1972 (47%) und 1985 (12%) und im Vergleich zum Oberzentrum Straubing weist auf die besondere Entwicklung und zentralörtliche Bedeutung des Doppelortes Deggendorf/Plattling hin.
Zahlenwert:
Gerade = Steueraufkommen (in 1000 €)
Kursiv = Steuereinnahmekraft (in €/Einwohner)
Die Städte Deggendorf und Plattling wurden 1992 im Landesentwicklungsprogramm Bayern gemeinsam als Doppelort vom „Mittelzentrum“ zum „möglichen Oberzentrum“ aufgestuft. Mit einem „Argumentegeheft“ haben die Städte Deggendorf und Plattling im Jahr 2000 belegt, dass diese Einstufung des Doppelortes Deggendorf/Plattling aufgrund der überdurchschnittlichen Entwicklung beider Städte bereits zur Jahrtausendwende nicht mehr aktuell war.
Als Reaktion auf die vorgelegten Argumente ist der Doppelort Deggendorf/Plattling im Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes Bayern von 2001 erstmals zum Oberzentrum aufgestuft worden. Mit Beschluss des bayerischen Landtages zum Landesentwicklungsprogramm im Januar 2003 wurde diese Aufstufung rechtskräftig.
Neu ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern die Festlegung, dass die Erfüllung gemeinsamer zentralörtlicher Aufgaben bei allen neuen und aufgestuften zentralen Doppel- und Mehrfachorten mittels eines landesplanerischen Vertrages zwischen den Partnern gewährleistet werden soll. In diesen Fällen wird die Bestimmung des zentralörtlichen Status zeitlich auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf dieses Zeitraumes soll geprüft werden, ob die zentralörtlichen Funktionen gemeinsam wahrgenommen werden.
Die Städte Deggendorf und Plattling haben daher als erster Doppelort in Bayern einen solchen landesplanerischen Vertrag am 30. März 2004 abgeschlossen. Aufgrund der bereits bestehenden und anerkannten Vorreiterrolle Deggendorfs und Plattlings in der Umsetzung des landesplanerischen Doppelortgedankens und der bereits erfolgten Kooperationsschritte, wurde der Doppelort Deggendorf/Plattling hierbei von der bayerischen Landesplanung als Pilotprojekt behandelt.
Die Hintergründe der Ausweisung als Oberzentrum und der landesplanerischer Vertrag sind im beiliegenden pdf-File (250 kB) dargestellt.
2. Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern
Das Landesentwicklungsprogramm legt gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebiets als Ziele der Raumordnung und Landesplanung fest. Die letzte Gesamtfortschreibung trat am 01.03.1994 in Kraft. Nach Art. 14 Abs. 5 BayLplG ist das Landesentwicklungsprogramm bei Bedarf fortzuschreiben.
Das Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen hat am 24.07.2001 den Entwurf für die Gesamtfortschreibung des Landes-entwicklungsprogrammes Bayern fertiggestellt. Der Bedarf an einer Gesamtfortschreibung wird dadurch begründet, dass eine weitere positive Entwicklung Bayerns wesentlich davon abhängt, in welchem Maß es gelingt, einen umweltgerechten Wohlstand für Generationen zu schaffen und zu erhalten. Aufgabe der Landesentwicklungspolitik ist es daher, das auf den drei Säulen "Ökologie", "Ökonomie" und "Soziales und Kultur" aufbauende Prinzip der Nachhaltigkeit in die Raumordnungspläne einzuführen.Das landesplanerische Leitziel der Schaffung und Erhaltung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen hat sich in der Vergangenheit bewährt und wurde deshalb in der Gesamtfortschreibung fortgeführt, u.a. unter Festigung und Fortentwicklung des Kerninstruments "Zentrale Orte". Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung, die als Zielvorstellung auch in das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) vom 18. August 1997 eingeflossen ist, wurde diesem landesplanerischen Leitziel aber die Nachhaltigkeit als Wertmaßstab zur Seite gestellt, wobei die drei Säulen der Nachhaltigkeit gleichrangig nebeneinander stehen. Nur im Falle wesentlicher und langfristiger Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensgrundlagen wird der Ökologie der Vorrang eingeräumt.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist im Internet unter der folgenden Adresse einsehbar:
http://www.stmwivt.bayern.de/landesentwicklung/inhalt.html
3. Landesplanerische Zuordnung des Doppelortes Deggendorf/Plattling
Zur Wahrung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der unterschiedlich strukturierten Teilräume soll im Landesentwicklungsprogramm den jeweiligen Erfordernissen durch spezielle Zielsetzungen zur räumlichen Ordnung und Entwicklung Rechnung getragen werden. Als Grundlage dieser Zielsetzungen werden in Landesentwicklungsprogramm folgende Gebietskategorien festgelegt (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A II, 1.2):
- Verdichtungsräume, untergliedert in:
- Stadt- und Umlandbereiche in Verdichtungsräumen
- äußere Verdichtungszonen
- ländlicher Raum, untergliedert in:
- allgemeiner ländlicher Raum
- Stadt- und Umlandbereiche im ländlichen Raum
- ländliche Teilräume im Umfeld von Verdichtungsräumen
- ländliche Teilräume, deren Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll
- Alpengebiet
Der Doppelort Deggendorf/Plattling bildet den Kern eines Stadt-Umlandbereiches im ländlichen Raum.
Die Stadt-Umlandbereiche im ländlichen Raum sollen als regionale Wirtschafts- und Versorgungsschwerpunkte nachhaltig weiter entwickelt werden und als Impulsgeber die Entwicklung des ländlichen Raums fördern. Dabei sollen sie im Rahmen der ökologischen Tragfähigkeit bei Bedarf auch zur Entlastung von Verdichtungsräumen beitragen. Einrichtungen, die an oberzentrale Standorte gebunden sind, aber nicht zur Versorgung der Bevölkerung in den Verdichtungsräumen notwendig sind, sollen bevorzugt in den Kernstädten der Stadt-Umlandbereiche im ländlichen Raum errichtet werden, insbesondere in den ländlichen Teilräumen, deren Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll. Die Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung soll in ausgewogenem Verhältnis zwischen den Kernstädten und den übrigen Gemeinden erfolgen und, soweit erforderlich, übergemeindlich abgestimmt werden. Bei Planungen und Maßnahmen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sollen bei Bedarf Kooperationsmöglichkeiten genutzt und gemeindeübergreifende Lösungen angestrebt werden (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A II, 3.2).
Der Doppelort Deggendorf/Plattling kann eine solche Kooperation im Teilraum Deggendorf/Plattling vorweisen. Der Prozess der Regionalentwicklung wird im Teilraum Deggendorf/Plattling, der sich aus den Städten Deggendorf und Plattling, den Märkten Hengersberg und Metten sowie den Gemeinden Niederalteich, Offenberg, Otzing und Stephansposching zusammensetzt, als „Bottom-up-Prozess“ durch interkommunale Kooperation durchgeführt. Kern des Teilraumes Deggendorf/Plattling sind die beiden Städte Deggendorf und Plattling, der Kooperationsraum entspricht dem im Landesentwicklungsprogramm von 1992 festgelegten Stadt-Umlandbereich im ländlichen Raum, erweitert um die Gemeinden Niederalteich und Offenberg. Ausgangspunkt der Bildung des Teilraumes Deggendorf/Plattling als regionalplanerische Einheit war das Bemühen im Doppelort um eine gemeinsame Entwicklungsplanung, das zu dem 1996 vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen erstellten Teilraumgutachten für den Verflechtungsraum Deggendorf/
Plattling führte. Mit dem Leitbild des Teilraumgutachtens hat sich der Teilraum Deggendorf/Plattling auf den Weg zu einer nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung begeben.
Der Teilraum Deggendorf/Plattling ist seit 1999 eine vertraglich geregelte Arbeitsgemeinschaft nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Der Haushalt der Arbeitsgemeinschaft wird von den beteiligten Kommunen gemeinsam getragen. Den im Teilraum Deggendorf/Plattling eingeschlagenen Weg bezeichnen wir als eine „Gebietsreform in den Köpfen. Die Planungshoheit der Kommunen wird als wesentliche Voraussetzung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft nicht beschränkt, sondern durch gemeinsame Inhalte ergänzt. Die vertragliche Vereinbarung nach KommZG sieht deutlich vor, dass keine inhaltlichen Schritte gegen den Willen einer einzelnen Gemeinde erfolgen können. Somit werden die in anderen Institutionen auftretenden Vorbehalte der „Kleinen“ gegen die „Großen“ ausgeräumt und Vertrauensverhältnisse geschaffen. Durch die Kooperation werden nicht neue Apparaturen geschaffen, sondern die inhaltlichen Arbeiten durch die beteiligten Beschäftigten der einzelnen Gemeinden arbeitsteilig erledigt.
Die ursprünglich 12 Maßnahmenvorschläge des Teilraumgutachtens Deggendorf/Plattling wurden für die Teilnahme am Bundeswettbewerb „Regionen der Zukunft“, der 1997 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgeschrieben wurde, weiterentwickelt. Im Mai 1998 wurde unter insgesamt 87 Bewerbungen auch der Teilraum Deggendorf/Plattling als eine von 26 Regionen in Deutschland ausgewählt und mit dem Prädikat "Region der Zukunft - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung" ausgezeichnet. In den folgenden zwei Jahren verfeinerte der Teilraum mit fachlicher und organisatorischer Unterstützung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und des Institutes für Organisation und Kommunikation (IFOK) sein Profil und sein Raumentwicklungskonzept. Er wurde dafür im Juli 2000 bei der Weltkonferenz zur Zukunft der Städte URBAN 21 in Berlin mit einem zweiten Rang prämiert.Im Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern wurde der Stadt-Umland-Bereich des Doppelortes Deggendorf/Plattling erweitert. Hierauf gilt es zu reagieren und die neben den im Teilraum Deggendorf/Plattling bereits eingebundenen Gemeinden Niederalteich und Offenberg neu hinzugekommenen Gemeinden (Aholming, Bernried, Grafling, Moos, Schaufling), deren Verflechtungen sicherlich nicht der Intensität der Verflechtungen der Teilraumgemeinden zu den beiden Städte entspricht, in die interkommunale Kooperation in geeigneter Weise einzubinden. Dies kann nur in Kooperation mit dem Landkreis Deggendorf geschehen, da der Teilraum Deggendorf/Plattling bereits jetzt etwa 60% der Bevölkerung des Landkreises Deggendorf abdeckt und somit die Gefahr besteht, einen „Landkreis im Landkreis“ zu entwickeln.
4. Zentralörtliche Einstufung des Doppelortes Deggendorf/Plattling
Die zentralen Orte sollen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung als Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens und unter Beachtung der ökologischen Tragfähigkeit des Raumes entwickelt und gesichert werden. Sie sollen als Knotenpunkte die vielfältigen Aktivitäten in ihrem Verflechtungsbereich bündeln und vernetzen, als Versorgungsschwerpunkte mit unterschiedlichsten Einrichtungen öffentlicher und privater Träger ausgebaut und gesichert werden, als Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung zu einer Konzentration und Verdichtung der Bebauung beitragen, die Standortfaktoren für die Wirtschaft besonders stärken, kulturelle und soziale Aktivitäten initiieren und unterstützen sowie die Bürger bei allen wesentlichen Entscheidungen zur räumlichen Entwicklung möglichst frühzeitig informieren und beteiligen (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A III, 2.1).
Die zentralen Orte sollen ihre Standortfaktoren zur Sicherung bestehender und zur Ansiedlung neuer Betriebe der Industrie, des Handwerks, des Dienstleistungsbereichs sowie aus Forschung und Entwicklung kontinuierlich verbessern und den aktuellen Anforderungen anpassen. Die Lebens- und Umweltqualität in den zentralen Orten soll gesichert und – wo erforderlich – verbessert werden. Die der jeweiligen Zentralitätsstufe angemessenen soziokulturellen Einrichtungen sollen vorgehalten und bei Bedarf ausgebaut werden. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsbedienung sollen so gestaltet werden, dass die zentralen Orte für die Bevölkerung ihrer jeweiligen Verflechtungsbereiche möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstig erreichbar sind. Die zentralen Orte sollen untereinander, mit den Verdichtungsräumen und mit den überregionalen Verkehrswegen gut verbunden sein (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A III, 2.1). Die Einstufung erfolgt in:
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Kleinzentren
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Unterzentren
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mögliche Mittelzentren
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Mittelzentren
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mögliche Oberzentren
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Oberzentren
Hier wird der Unterschied zwischen Oberzentren und möglichen Oberzentren deutlich. Konkurriert ein Oberzentrum mit einem möglichen Oberzentrum bei einer Standortentscheidung des Freistaates, so müsste nach den Kriterien des Landesentwicklungsprogrammes bei annähernd gleichen Rahmenbedingungen die Entscheidung immer für das Oberzentrum fallen, um dessen zentralörtliche Funktion zu stärken. Hintergrund des Bemühens des Doppelortes Deggendorf/Plattling um eine Aufstufung zum Oberzentrum in der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern war daher vor allem die Stärkung des Doppelortes in Konkurrenz zu den umliegenden Oberzentren Straubing, Passau und Landshut. Angesichts der soziodemographischen Kennwerte konnte insbesondere im Vergleich zu dem Oberzentrum Straubing eine zentralörtlich geringere Einstufung des Doppelortes Deggendorf/Plattling nicht mehr begründet werden.
5. Die Funktion des Doppelortes Deggendorf/Plattling
Bereits im Landesentwicklungsprogramm Bayern von 1976 wurden die Städte Deggendorf und Plattling wegen der geringen räumlichen Entfernung und der unterschiedlichen, sich aber ergänzenden Struktur als Doppelort festgelegt. Innerhalb eines abgestuften Systems zentraler Orte wurden sie 1976 gemeinsam als Mittelzentrum eingestuft. 1992 erfolgte die Aufstufung zum möglichen Oberzentrum, im Entwurf für die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms 2001 zum Oberzentrum.Gemäß Landesentwicklungsprogramm sollen zwei oder mehr zentrale Orte gleicher Stufe die zentralörtlichen Aufgaben für einen einheitlichen Verflechtungsbereich gemeinsam wahrnehmen (zentrale Doppel oder Mehrfachorte), wenn dies räumlich oder funktional erforderlich ist. Neu ist im Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungspro-grammes Bayern die Festlegung, dass die Erfüllung gemeinsamer zentralörtlicher Aufgaben bei allen neuen und aufgestuften zentralen Doppel- und Mehrfachorten mittels eines landesplanerischen Vertrages zwischen den Partnern gewährleistet werden soll. In diesen Fällen wird die Bestimmung des zentralörtlichen Status zeitlich auf fünf Jahre befristet.
Vor Ablauf dieses Zeitraumes soll geprüft werden, ob die zentralörtlichen Funktionen gemeinsam wahrgenommen werden (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Ziele A III, 2.1.3.3).
Diese Regelung gilt auch für den zum Oberzentrum aufgestuften Doppelort Deggendorf/Plattling. Die Zusammenarbeit des Doppelortes untereinander und eingebunden in den Teilraum Deggendorf/Plattling hat aber bereits eine Dynamik erreicht, die den im Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern eingeflossenen Zielsetzungen für Doppelorte entspricht. Die im Teilraum Deggendorf/Plattling entwickelten Projekte sind in vielfacher Hinsicht Projekte zur Umsetzung der landesplanerischen Ausweisung beider Städte als Doppelort und zur Stärkung ihrer zentralörtlichen Funktion. Gleichzeitig ist die nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) gebildete Arbeitsgemeinschaft im Teilraum Deggendorf/Plattling die Vorstufe einer vertraglichen Vereinbarung der Zusammenarbeit im Doppelort Deggendorf/Plattling.
Bei Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogrammes 1976 waren die beiden Städte noch durch die selbständige Gemeinde Natternberg getrennt, gemeinsames Planen kaum möglich. Vorherrschend war ein von Konkurrenzdenken dominiertes Nebeneinander. Das überdurchschnittliche Wachstum der Städte Deggendorf und Plattling führte zu Beginn der 90er Jahre zu einem erheblichen Siedlungsdruck auch im unmittelbar am Autobahnkreuz Deggendorf gelegenen internen Verflechtungsbereich der beiden Städte, der dann ein gemeinsames Planen notwendig machte. Schon in den 80er Jahren wurde daher schon der Koordinierungsausschuss Deggendorf/Plattling als gemeinsames politisches Gremium eingerichtet.Im Teilraumgutachten wurde zur Stärkung der Städte Deggendorf und Plattling sowie als "Schrittmacher" für die Entwicklung des Untersuchungsraumes ein gemeindeübergreifendes Konzept für die Ordnung, Neustrukturierung und Entwicklung des Raumes südlich der Donau zwischen Deggendorf, Plattling und Stephansposching vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde im "Interkommunalen Entwicklungskonzept" von beiden Städten gemeinsam mit der Gemeinde Stephansposching aufgegriffen.
Basierend auf verschiedenen Szenarien befasst sich das im Dezember 2000 fertiggestellte Interkommunale Entwicklungskonzept grenzüberschreitend mit einer abgestimmten Siedlungsstrukturierung von Gewerbe-, Wohn- und Freiflächen sowie der landschaftsverträglichen Nutzung der Kiesnassabbauflächen für Erholungszwecke. Es nimmt die Problematik der Gewerbeflächenknappheit in Deggendorf auf und schlägt die Ausweisung interkommunaler Gewerbegebiete vor, die von den drei Gemeinden gemeinsam erschlossen und beworben, für die aber auch die zukünftigen Gewerbesteuereinnahmen unter den drei Gemeinden aufgeteilt werden. Zur Entwicklung dieser Flächen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu den beteiligten Kommunen, sollen rechtliche Rahmenbedingungen gefunden werden. Denkbar wäre z.B. die Gründung eines Zweckverbandes.
Neben das raumordnerische Ziel, durch die künftige Nutzung dieses Raumes insbesondere eine langfristige Absicherung des Flächenbedarfs für bestehende und hinzu kommende oberzentrale Einrichtungen zu gewährleisten, trat für den Doppelort Deggendorf/Plattling aber auch die im Interkommunalen Entwicklungskonzept entwickelte städtebauliche Vision, die beiden Städte in einem gemeinsamen Zentrum sichtbar zusammenzuführen und über diese neue Mitte, in Form einer grünen Mitte, die beiden Stadtzentren miteinander zu verbinden. Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Vision ist die Schaffung von Strukturen, mit denen die gewünschte städtebauliche Ordnung sichergestellt werden kann. Da dies nicht im Wege einer „Negativ-Planung“ geschehen kann, ist es notwendig, bereits jetzt realisierbare Nutzungen anzustreben, die genau jene städtebaulichen Ordnungsstrukturen beinhalten. Dies kann in angemessener Weise nur durch überregional bedeutsame Maßnahmen erfolgreich geschehen.
6. Argumente für die Ausweisung des Doppelortes Deggendorf/Plattling als Oberzentrum
Der Doppelort Deggendorf/Plattling liegt am Schnittpunkt der bedeutendsten ostbayerischen Entwicklungsachsen, die Teil wichtiger internationaler Fernverbindungen sind. Er bildet den räumlichen bzw. geographischen Mittelpunkt Niederbayerns zwischen Passau und Regensburg bzw. Landshut und der Bundesgrenze zur Tschechischen Republik. Im Doppelort Deggendorf/Plattling treffen der weitgehend ebene Gäuboden und die Höhen des Vorderen Bayerischen Waldes mit Höhendifferenzen von über 800 m aufeinander.
Deggendorf ist die größte Stadt am linken Donauufer im ostbayerischen und oberösterreichischen Raum. Die Ansiedlung einer Fachhochschule für Wirtschaft und Technik in Deggendorf im Jahre 1994 brachte einen neuen Entwicklungsimpuls. Durch die Öffnung im Osten und den Beitritt Österreichs zur EU hat sich die Lage in Ostbayern erheblich verändert.In den vergangenen zwei Jahrzehnten lagen das Wirtschaftswachstum und die Bevölkerungszunahme stets deutlich über denen des Landes und des Regierungsbezirkes, was beiden Städten große Leistungen bei der Schaffung der notwendigen Infrastruktur, dem Ausbau der Verwaltungen und der Bereitstellung der notwendigen Dienstleistungen abverlangte. Die Lebensverhältnisse im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich wurden entscheidend verbessert. Das „Argumentegeheft“ der Städte Deggendorf und Plattling belegt durch soziodemografische und geografische Daten,
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dass der Doppelort Deggendorf/Plattling bereits alle im Landesentwicklungsprogramm aufgeführten zentralörtlichen Aufgaben und Funktionen eines Oberzentrums ausübt
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dass der Doppelort Deggendorf/Plattling dabei besondere Funktionen übernimmt, bzw. dass weitere Entwicklungen sich auf diesen Sektoren für die Zukunft anbahnen
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dass sich der Doppelort Deggendorf/Plattling hinsichtlich der Kenndaten und der zentralörtlichen Bedeutung nicht von anderen Oberzentren, z.B. der Stadt Straubing, unterscheidet
6.1 Überregionale Versorgung
Oberzentren sollen die Bevölkerung ihres Einzugsbereiches mit Gütern und Dienstleistungen des spezialisierten höheren Bedarfs versorgen. Deggendorf und Plattling besitzen eine Reihe von Einrichtungen, deren Einzugsbereich teilweise erheblich über den dem Doppelort Deggendorf/Plattling zugeordneten Mittelbereich hinausreicht, und nehmen auch dadurch bereits seit langer Zeit oberzentrale Funktionen wahr. Viele Behörden in Deggendorf und Plattling sind für mehrere Landkreise zuständig. In mehreren Fällen besteht eine Zuständigkeit für den gesamten Regierungsbezirk.Dazu zählt auch das Bezirkskrankenhaus des Regierungsbezirkes Niederbayern im Deggendorfer Ortsteil Mainkofen mit 5 Abteilungen und über 1.000 Betten bzw. Pflegeplätzen. Der Doppelort Deggendorf/Plattling ist auch attraktive Einkaufsstadt für den gesamten Landkreis. In dieser Funktion besitzt der Doppelort – bedingt durch die Nähe zur Staatsgrenze der Tschechischen Republik und dadurch, dass es im mittleren Bayerischen Wald keine Stadt vergleichbarer Größe gibt – einen außergewöhnlich großen Einzugsbereich, der mehrere Mittelbereiche des Landesentwicklungsprogrammes umfasst.6.2 Sicherung des Standortes Bayern und Ausgestaltung der zentralen Lage in der Mitte Europas
Oberzentren sollen Aufgaben für die Sicherung des Standortes Bayern und die Ausgestaltung der wieder erreichten zentralen Lage des Landes in der Mitte Europas wahrnehmen, als Impulsgeber für neue räumliche Entwicklungen im Verhältnis zu und in den neuen Ländern sowie zur Tschechischen Republik gestärkt werden und neue Brücken im erweiterten europäischen Maßstab nach Italien, Österreich und zum weiteren Donauraum schaffen. Wesentliche und heute noch bestimmende Entwicklungsgrundlage des Doppelortes Deggendorf/Plattling ist die Lage am Schnittpunkt zweier internationaler Fernverbindungen in Nord-Süd-Richtung entlang der Donau und in West-Ost-Richtung entlang der Isar in den Bayerischen Wald/Böhmerwald. Dies hat zwangsläufig dazu geführt, dass es in Deggendorf und Plattling historisch gewachsene, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zu den östlich angrenzenden Staaten gibt.
In Deggendorf besteht der einzige Freihafen Süddeutschlands. Der Deggendorfer Freihafen wurde am 18.7.1992 offiziell seiner Bestimmung übergeben. Er ist ein Zollfreigebiet, das zollrechtlich wie Ausland behandelt wird. In der Bundesrepublik gab es bisher Freihäfen in Hamburg, Cuxhaven, Bremerhaven, Emden und Kiel. Hier handelt es sich jeweils um vom Zollfreigebiet ausgeschlossene Teile von Seehäfen. Deggendorf ist neben Duisburg der einzige Binnenfreihafen im Bundesgebiet. Wegen der Lage Deggendorfs unterstützt und fördert diese Einrichtung vor allem den Handel mit den im Osten liegenden Ländern. Der Einzugsbereich im Inland erstreckt sich auf ganz Bayern und darüber hinaus. Das Bayerische Hafenforum mit Sitz in Deggendorf hat sich die Förderung der Handelsbeziehungen der bayerischen Wirtschaft insbesondere entlang des Verkehrsweges Donau, Main-Donau-Kanal, Rhein und der Seehäfen, mit Schwerpunkt der Verbesserung und des Ausbaus der Ost-West-Handelsbeziehungen und der Gestaltung des EU-Binnenmarktes zur Aufgabe gemacht. Der Verein dient gemäß seiner Satzung der Pflege kultureller und völkerverbindender Kontakte entlang der Wasserstraße Donau, auch durch Unterstützung infrastruktureller, organisatorischer und werblicher Maßnahmen.
Die Stadt Deggendorf bildet zusammen mit den Städten Regensburg, Straubing, Passau und Linz die grenzüberschreitende „Wirtschaftsregion Donaustädte“. Diese Wirtschaftsregion nutzt den besonderen Standortvorteil dieser fünf namhaften Industriestandorte am Kreuzungspunkt verschiedenster Verkehrswege und in der Nähe der neuen Märkte in Osteuropa zu einem gemeinsamen Regionalmarketing, zur gemeinsamen Wirtschaftsförderung, zum Aufbau von vernetzten Informationssystemen und zum Knüpfen von weiteren grenzüberschreitenden Kontakten.
Die Stadt Deggendorf nimmt gemeinsam mit den Städten Passau (D), Linz (A), Krems (A), Wien (A), Bratislava (SK), Györ (H) und Budapest (H) an dem Projekt „Bridge Lifeline Danube“ teil. Das Projekt versteht sich als Initialprojekt am Beginn eines Prozesses zur nachhaltigen Entwicklung des Donauraumes. Dabei soll eine Partnerschaft zwischen den Stadtverwaltungen und den in diesen Städten angesiedelten Hochschulen aufgebaut werden. Eine Besonderheit des Projektes liegt im Üben des gemeinsamen Handelns zur Nutzung von Synergieeffekten von Gemeinden und Hochschulen in der Verfolgung nachhaltiger und somit zukunftsbeständiger Ziele.
Partnerstadt der Stadt Deggendorf ist die österreichische Stadt Neusiedl am See. Enge Verbindungen – ohne den formellen Rahmen einer Städtepartnerschaft – bestehen zu den Städten Hlucin (Tschechien), Bonyhad (Ungarn) und Schladming (Österreich). Die Stadt Plattling ist Partnerstadt der Stadt Selkirk in Schottland.
6.3 Oberzentrale Soll-Einrichtungen gemäß Landesentwicklungsprogramm
Das Landesentwicklungsprogramm von 1992 zählt 17 oberzentrale Soll-Einrichtungen auf. Diese 17 oberzentralen Soll-Einrichtungen sind im Doppelort Deggendorf/Plattling größtenteils vorhanden oder in der konkreten planerischen Vorbereitung. Es ist festzustellen, dass der Doppelort Deggendorf/Plattling mit Ausnahme der in ganz Niederbayern nicht vorhandenen Einrichtung „Theater“(-ensemble) im Planungszeitraum der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes sämtliche oberzentralen Einrichtungen des Landesentwicklungsprogrammes für einen weit über den festgelegten Mittelbereich hinausreichenden Einzugsbereich bereitstellt.
In der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes von 2001 findet sich eine Liste von 30 Zentralitätskriterien, von denen ein Oberzentrum 28 erfüllen muss (Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm Bayern, Seite 200). Der Doppelort Deggendorf/Plattling erfüllt diese Kriterien.
6.4 Ausbau und Sicherung der Standortvoraussetzungen für Unternehmen
Der Standort Deggendorf/Plattling zählt zu einem deutlich prosperierenden Wirtschaftsraum. Die Wirtschaft kann sich auf günstige Standortbedingungen stützen, da der Doppelort zunehmend vom Ausbau der überregionalen Verkehrsverbindungen profitiert. Die Wirtschaftsstruktur ist von leistungsfähigen Mittelstandsbetrieben geprägt. Hierbei nimmt neben der Industrie und dem Handel das Handwerk eine bedeutende Stellung ein. Die Beschäftigtenentwicklung folgt dem wirtschaftlichen Wachstum. Betriebsbefragungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Teilraumgutachtens für den Verflechtungsraum Deggendorf/Plattling weisen eine hohe Standortzufriedenheit im Doppelort nach.
Besonders gute Standortvoraussetzungen des Doppelortes Deggendorf/Plattling ergeben sich aus dem günstigen Zusammenspiel harter und weicher Standortfaktoren. So steht die hohe Wohn- und Lebensqualität in der Tourismusregion Bayerischer Wald neben der hervorragenden überregionalen Verkehrserschließung im Straßen-, Schienen- und Schifffahrtsnetz und der räumlichen Nähe zum Großflughafen Franz-Josef-Strauß bei München.
Zur Sicherung und Verbesserung der harten Standortfaktoren wurden vielfältige Anstrengungen unternommen. Im Regionalplan der Region 12 Donau-Wald sind zwischen dem Stadtgebiet Plattlings und der nördlich davon verlaufenden A 92 große Vorbehaltsflächen für gewerbliche Siedlungstätigkeiten ausgewiesen, die inzwischen auch in die Bauleitplanung der Stadt Plattling und der Gemeinde Stephansposching übernommen wurden. Im Stadtgebiet Deggendorfs ist ebenfalls im Regionalplan eine Vorbehaltsfläche für den Freihafen festgesetzt.
6.5 Die Entwicklung des Doppelortes Deggendorf/Plattling im Vergleich zum Oberzentrum Straubing
Zum Beleg der oberzentralen Funktionen des Doppelortes sollen demographische und wirtschaftliche Kenndaten des Doppelortes Deggendorf/Plattling mit denen der benachbarten - im Landesentwicklungsprogramm als Oberzentrum eingestuften – Stadt Straubing verglichen werden. Gerade die räumliche Nähe Straubings zum Doppelort Deggendorf/Plattling erlaubt diesen Vergleich. Er zeigt, daß die statistischen Daten Deggendorf/Plattlings und Straubings weitgehend gleich sind, so daß auch von dieser Seite her einer Einstufung des Doppelortes Deggendorf/Plattling als Oberzentrum nichts entgegenstehen dürfte.
Die Zahlenwerte von 1972 (einschließlich der später eingemeindeten Stadtteile), 1985 (1987) und 1996 (1998) werden miteinander verglichen, um auch die Entwicklungslinien darzustellen.
6.5.1 Bevölkerungsentwicklung
Der Doppelort Deggendorf/Plattling weist ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum auf. Während in Straubing die Bevölkerungsentwicklung zwischen 1972 und 1996 stagnierte, weist Deggendorf/Plattling einen Zuwachs von 8% auf und hat die Bevölkerungszahl Straubings nahezu erreicht.
| Bevölkerung | 1996 | 1985 | 1972 | Veränderung 1996 zu 1985 | Veränderung 1996 zu 1972 |
| Deggendorf/Plattling | 42.945 | 40.430 | 39.761 | + 6,22 % | + 8,01 % |
| Straubing | 44.262 | 41.632 | 44.446 | + 6.32 % | - 0.64 % |
| Zuzüge/Fortzüge | Wanderungsgewinne/-verluste | |||||
| Wanderungen | 1996 | 1985 | 1972 | 1996 | 1985 | 1972 |
| Deggendorf/Plattling | 4.192 3.792 | 1.860 1.848 | 4.069 3.580 | +400 | +12 | +489 |
| Straubing | 3.075 2.541 | 1.738 1.789 | 3.069 2.751 | +534 | -51 | +318 |
Gerade = Zuzüge
Kursiv = Fortzüge
6.5.2 Arbeitsmarkt
Insbesondere der Blick auf die Beschäftigtenzahlen belegt die „im Vergleich zu den Standortkonkurrenten positive Entwicklung“ (Teilraumgutachten für den Verflechtungsraum Deggendorf/Plattling, S. 141) und belegt die besondere zentralörtliche Funktion des Doppelortes Deggendorf/Plattling auf diesem Sektor. Deggendorf/Plattling stellt etwa ein Viertel mehr Arbeitsplätze zur Verfügung als das Oberzentrum Straubing. Diese besondere Bedeutung des Doppelortes Deggendorf/Plattling für den Arbeitsmarkt belegt auch die hohe Zahl der Einpendler nach Deggendorf/Plattling (1998: 16.671 in Deggendorf/Plattling, 11.534 in Straubing).
| Veränderung | Veränderung | ||||
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | 1996 | 1985 | 1972 | 1996 zu 1985 | 1996 zu 1972 |
| Deggendorf/Plattling | 25.506 | 21.250 | 15.645 | + 20,03 % | + 63,03 % |
| Straubing | 20.943 | 19.282 | 18.234 | + 8,61 % | + 14,86 % |
| Veränderung | |||
| Pendler | 1996 | 1972 | 1996 zu 1972 |
| Deggendorf/Plattling | 16.671 5.584 | 10.053 2.822 | + 65,83 % + 97,87 % |
| Straubing | 11.534 4.644 | 5.580 1.157 | + 106,70 % + 301,38 % |
Gerade = Einpendler
Kursiv = Auspendler
Für die 80er Jahre liegen keine gemeindebezogenen Pendlerstatistiken vor.
6.5.3 Wohnungsbau
Auch im Wohnungsbau zeigt sich, daß der Doppelort Deggendorf/Plattling hinsichtlich der Versorgung mit Wohnraum annähernd gleiche Werte aufweist wie das Oberzentrum Straubing. Die Zahl der Wohngebäude liegt sogar etwas höher als in Straubing, da dort die Bebauung verdichteter ist als in Deggendorf/Plattling. Insbesondere der Zuwachs an Wohnungen im Vergleich zu den Jahren 1972 (47%) und 1985 (12%) und im Vergleich zum Oberzentrum Straubing weist auf die besondere Entwicklung und zentralörtliche Bedeutung des Doppelortes Deggendorf/Plattling hin.
| Veränderung | Veränderung | ||||
| Steuern | 1996 | 1985 | 1972 | 1996 zu 1985 | 1996 zu 1972 |
| Deggendorf/Plattling | 27.215 689 | 12.619 488 | 7.887 210 | + 115,67 % + 41,19 % | + 245,07 % + 227,74 % |
| Straubing | 30.985 681 | 13.300 485 | 7.925 189 | + 132,97 % + 40,36 % | + 290,96 % + 260,98 % |
Gerade = Steueraufkommen (in 1000 €)
Kursiv = Steuereinnahmekraft (in €/Einwohner)