Mein Deggendorf
Standesamt Deggendorf
Neues Rathaus
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
EG - Zimmer 018 - 021
Tel: 0991 2960-324
Fax: 0991 2960-329
Öffnungszeiten
| Mo: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| 13.00 - 16.00 Uhr | |
| Di: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| 13.00 - 16.00 Uhr | |
| Mi: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Do: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| 13.00 - 16.00 Uhr | |
| Fr: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Weitere Infos
Schwanger in Bayern
babyclub.de
elternimnetz.de
Donum Vitae
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Pro Familia
Schwangerschaftsbe-ratung Bayern
umstaendehalber.com
Gesellschaft für Geburtsvorbereitung
Frühgeburt
Stillgruppen
Stillberatung
Geburt
Die Geburt Ihres Kindes steht bevor, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Dafür sind eine ganze Menge Dinge zu erledigen, wir helfen Ihnen gern dabei. Lesen die einzelnen Punkte der Checkliste, um zu erfahren, wie genau Sie dabei vorgehen müssen und was Sie beachten müssen.
Ihrem Kind einen Namen geben
Bitte bedenken Sie bei der Auswahl des Vornamens, dass dieser Name Ihr Kind sein ganzes Leben lang begleiten wird. Bei einem Vornamen, der nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann, verlangt die Gesetzgebung einen weiteren eindeutigen Vornamen. Sollten Sie sich für einen hier nicht gebräuchlichen Vornamen entscheiden, erkundigen Sie sich bei uns, ob evtl. ein Nachweis über die Eintragungsfähigkeit des Namens benötigt wird.
Weitere Infos des Standesamtes zum
Familiennamen und
Vornamen des Kindes.
Links zum Thema Vornamen
http://www.vornamenlexikon.de/
http://www.namenforum.de/
http://www.kindername.de/
Die Geburt dem Standesamt melden
Wenn Sie Ihr Kind im Krankenhaus zur Welt bringen, wird dort die Geburtsanzeige ausgefüllt und an das Standesamt zur Beurkundung weitergeleitet. Denken Sie dann daran, die dafür notwendigen Papiere mit ins Krankenhaus zu nehmen. Bringen Sie Ihr Kind nicht im Krankenhaus zur Welt, müssen Sie sich selbst um die Beurkundung kümmern. Informationen zu den benötigten Unterlagen und Adressen gibt es beim
Standesamt Deggendorf.
Ihr Kind bei der Krankenkasse melden
Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse, kann Ihr Kind in der Regel beitragsfrei mitversichert werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und überlegen Sie sich über welche Krankenkasse Ihr Kind versichert werden soll.
Das Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.
Weitere Informationen erhelten Sie beim
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Elterngeld beantragen
Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie beim Standesamt Deggendorf.
Kindergeld beantragen
Das Kindergeld für Ihr Kind beantragen Sie bei der Familienkasse der
Agentur für Arbeit.
Elternzeit
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.
Weitere Infos zur Elternzeit.
Weitere finanzielle Hilfen
Die Landesstiftung "
Hilfe für Mutter und Kind", eine Stiftung des öffentlichen Rechts, unterstützt seit 1978
werdende Mütter in Not und
kinderreiche Familien und allein Erziehende in besonderen Notlagen mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Darüber hinaus gewährt die Landesstiftung kindbezogenen Einrichtungen in Bayern Zuschüsse für Anschaffungen aus dem freizeitpädagogischen Bereich.
Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.
Unterhaltsvorschuss beantragen
Wenn Sie alleinerziehend sind und der familienferne Elternteil noch nicht seiner Unterhaltspflicht nachgekommen ist, können Sie ggf. einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Landratsamt Deggendorf.
Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Im Regelfall dürfen Sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden.
Weitere Informationen zu den
Schutzfristen.
Sorgerecht
Eltern eines Kindes, die miteinander verheiratet sind, haben für das Kind das gemeinsame Sorgerecht.
Weitere Informationen zum
Sorgerecht.
Vaterschaftsfeststellung
Die Frage, wer die Mutter eines Kindes ist, lässt sich eindeutig beantworten. Es ist die Frau, die das Kind geboren hat. Männer können dagegen begründete oder unbegründete Zweifel an ihrer Vaterschaft anmelden, was schließlich bis zur Vaterschaftsanfechtung führen kann.
Weitere Informationen zur Vaterschaftsfeststellung.
Kinderreisepass beantragen
Nur für Auslandsreisen benötigt Ihr Kind einen Kinderreisepass; er kann im Rathaus beantragt werden. Informationen und Unterlagen für die Antragstellung gibt es im
Bürgeramt.







