Mein Deggendorf
Vorname des Kindes
Auch die Vergabe der Vornamen eines Kindes richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem es angehört.
Grundsätzlich steht das Recht, dem Kind Vornamen zu erteilen, den sorgeberechtigten Elternteilen zu. Ist nur ein Elternteil Inhaber der elterlichen Sorge, so kann nur dieser dem Kind einen oder mehrere Vornamen erteilen.
Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind oder Namen, die dem Wohl des Kindes widersprechen, dürfen nicht gewählt werden. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden (z. B. Lisa-Marie). Auch die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens ist zulässig (z. B. Tina). Die Schreibweise richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung.
Für Jungen sind nur männliche Vornamen, für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig. Einzige Ausnahme ist der Vorname Maria, der auch Jungen neben einem oder mehreren eindeutig männlichen Vornamen beigelegt werden kann.
Ist ein gewünschter Vorname nicht eindeutig geschlechtsspezifisch (z. B. Kai oder Kim), sollte ein weiterer geschlechtsspezifischer Vorname hinzugefügt werden.
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei unserem Standeamt, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der von Ihnen gewünschte Vorname standesamtlich eingetragen werden kann.







