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Sorgerecht

Eltern eines Kindes, die miteinander verheiratet sind, haben für das Kind das gemeinsame Sorgerecht.
Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so können sie im Rahmen einer Sorgeerklärung festhalten, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.
Eine einseitige Beurkundung gegen den Willen der Kindesmutter ist nicht möglich.
Wird die Sorgeerklärung nicht abgegeben, hat die Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge.