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Adressbuch der Städte Deggendorf und Plattling
Möglichkeit zur Eintragung eines Sperrvermerks
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 06.06.2024 14:25 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Die Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf, München, wird in Zusammenarbeit mit den Städten Deggendorf und Plattling Anfang 2025 das neue Adressbuch für die beiden Städte herausgeben. In den nächsten Wochen werden Mitarbeiter der Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf, die mit einem Informationsschreiben und einem Ausweis des Verlages ausgestattet sind, bei Firmen, Handels­geschäften und freiberuflich Tätigen vorsprechen und die notwendigen redaktionellen Fest­stellungen und Eintragswünsche entgegennehmen. Um ein allen Anforderungen entsprechendes Adressbuch herausbringen zu können, bittet der Verlag darum seinen Mitarbeitern die not­wendigen Auskünfte zu erteilen.

Das Adressbuch wird den Bürgerinnen und Bürgern bei Erscheinen wieder an zahlreichen Ausgabe­stellen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Städte Deggendorf und Plattling dürfen dem Adressbuchverlag nach § 50 Abs. 3 Bundes­meldegesetz Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade sowie Anschriften sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilen, sofern keine Auskunftssperre oder eine Übermittlungssperre an Adressbuchverlage vermerkt ist.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, der Weitergabe ihrer/seiner Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz). Wer mit dem Eintrag in das neue Adressbuch nicht einverstanden ist, wird bis einschließlich 31.07.2024 gebeten, dies bei der zuständigen Stadtverwaltung umgehend anzuzeigen. Den Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre erhalten Sie auf telefonische Anfrage vom Bürgeramt oder können ihn von der stadteigenen Homepage unter Formulare „Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre“ herunterladen. Ebenso bietet Ihnen das Bürger-Service-Portal die Möglichkeit, die Sperre sofort auch online zu beantragen.

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