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anlässlich des Deggendorfer Frühlingsfestes
Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 23.04.2024 08:01 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Die Stadt Deggendorf hat eine Allgemeinverfügung erlassen und das öffentliche Konsumieren von Cannabis auf dem Veranstaltungsgelände „Ackerloh“ während des Deggendorfer Frühlingsfestes untersagt.

Das Verbot gilt für die Zeit vom 26.04.2024 bis einschließlich 05.05.2024 während den Betriebszeiten des Frühlingsfestes in dem in der Karte markierten Bereich. Mit dieser Verfügung will die Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Jugendamt und dem VdK als Veranstalter dem Kinder- und Jugendschutz auf dem Veranstaltungsgelände Rechnung tragen. Da das Frühlingsfest von zahlreichen Besuchern, insbesondere auch von Familien mit Kindern und Jugendlichen besucht wird, sollen Konfliktsituationen in Bezug auf das gesetzliche Verbot des Konsums in unmittelbarer Nähe zu Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vermieden werden.

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