Corona-Lockdown verlängert!
Bis mindestens 14.02.2021
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 22.01.2021 21:03 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
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Die derzeit gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreisequarantäneverordnung wurden über den 31.01. 2021 hinaus verlängert und dauern jetzt (vorläufig) bis zum 14.02.2021.
Änderungen (Kurzfassung):
- FFP2-Maskenpflicht für Personal und Besucher von Pflegeeinrichtungen
- FFP2-Maskenpflicht für Gottesdienste mit erwarteter Teilnehmerzahl > 10
- Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wird durch Kommunen auf konkrete Örtlichkeiten festgelegt
- Bibliotheken & Archive dürfen vorbestellte Waren abholen lassen
- Wechselunterricht für Abiturient*innen & Schüler*innen zur Vorbereitung auf Abschlussprüfungen 2021 ab 01.02.2021 möglich
- Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen – Aufruf: Anzahl der Haushalte – aus denen die Kontaktpersonen stammen – möglichst konstant und gering zu halten
- Arbeitnehmer sind aufgerufen, Homeoffice-Möglichkeiten auszuschöpfen
Die genauen und ausführlichen Bestimmungen und Regelungen könnt ihr hier nachlesen:
11. BayIfSMV: Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) Vom 15. Dezember 2020
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung