Aktuelle Kontaktbeschränkungen
in Deggendorf

Unsere 7-Tage-Inzidenz ist endlich konstant unter 50! Da gibt’s jede Menge Erleichterungen für Deggendorf. Das spiegelt sich auch in den Kontaktbeschränkungen wieder:

Demnach ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen & Grundstücken gestattet

  • in Gruppen bis zu zehn Personen

Wer "zählt" jetzt dazu?

Kinder unter 14 Jahren werden nicht zur Gesamtzahl der Maximal-Grenzen gezählt, ebenso (voll-)geimpfte und genesene Personen.

Auch berufliche oder dienstliche Tätigkeiten (inkl. ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts), bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist, sind von der Regelung ausgenommen.

Was gilt bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Kommunion, Firmung oder Taufe?

Hier handelt es sich um sog. „private Veranstaltungen aus besonderen Anlass“. Mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis erhöht sich die Zahl der Teilnehmer auf 50 (in geschlossenen Räumen) bzw. 100 (unter freiem Himmel) zuzüglich bereits genesener/ geimpfter Personen!

Übrigens: Auch Vereinssitzungen fallen unter diese Kategorie!

Wann wird der Wert unter-/überschritten?

Steigt der 7-Tage-Inzidenz-Wert, sodass er eine Grenze überschreitet (50) an drei aufeinander folgenden Tagen, gilt die neue Regelung ab den übernächsten Tage (Tag fünf nach überschreiten).

Sinkt der Wert unter eine Grenze, und das bleibt fünf Tage so, gelten die Regeln der neuen Einstufung am übernächsten Tag (Tag 7 nach Unterschreitung).

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