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Corona-Situation
Corona Einschränkung unserer Einrichtungen
Eisstadion, Stadtbibliothek, Museen und co.
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 30.12.2021 10:38 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Schild hinter Eingangstür "Zutritt nur nach 2G-Regel"

UPDATE 30.12.2021: 

– Ab Montag, 03.01.2022 3G-Regel im Neuen Rathaus
– Die 2Gplus-Regelung entfällt ab sofort bei geboosterten Personen
– 2G- und 2Gplus-Regelung entfällt ab sofort für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren
– Stadtführungen (externe Stadtführer) unter Einhaltung 2G
– In Pflegeheimen gilt weiterhin die Testpflicht unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus

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Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt für städtische Einrichtungen genaue Corona-Regeln vor, die beim Besuch beachtet und eingehalten werden müssen.

2Gplus-Regelung: Das Eisstadion und die Turnhallen, das Stadtmuseum und das Handwerks­museum wie auch das Jugendcenter 4You und Stadtführungen können nur mit einem gültigen 2Gplus Nachweis besucht werden. 2Gplus bedeutet, dass neben dem gültigen Impf- oder Genesungsnachweis ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäure­amplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden oder ein PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, zu erbringen ist.

2G-Regelung: Die Stadtbibliothek wie auch das Stadtarchiv können nur mit einem gültigen Impf- oder Genesungsnachweis aufgesucht werden.

3G-Regelung Ferner gilt gemäß dem (Bundes)Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen die 3G-Regel auch für den Bereich Anruf-Sammeltaxi sowie für den Stadtbus. Die Einhaltung wird vom Beförderer stichprobenhaft kontrolliert.

3G-Regelung gilt auch für das Neue Rathaus
Besucherinnen und Besucher des Neuen Rathauses haben ihren Nachweis der vollständigen Impfung bzw. den Genesenennachweis am Empfang im Foyer unaufgefordert in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument oder einem alternativen Identifizierungsnachweis vorzuzeigen. Für nicht geimpfte oder genesene Personen besteht eine Testpflicht. Dabei genügt ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis über einen Schnelltest. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Es wird darum gebeten, vorab telefonisch unter 0991 2960-0 oder mittels online-Reservierung auf der städt. Homepage einen Termin zu vereinbaren. Des Weiteren bitten wir darum, wenn möglich auf Begleitpersonen zu verzichten, sofern sie nicht aus zwingenden Gründen für die Erledigung der Amtsgeschäfte erforderlich sind.

In Pflegeheimen gilt die Testpflicht unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus
Für Besucherinnen und Besucher des städtischen Elisabethenheimes gilt weiterhin eine Testpflicht. Dabei genügt ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis über einen Schnelltest.

 

Im Falle der Entwicklung des Landkreises Deggendorf zum Hotspot (7-Tages-Inzidenz von mindestens 1.000) gelten strengere Vorschriften.

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