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Corona-Situation
Corona Lockdown-Updates 22.02.2021
Baumärkte, Musikschulen und Kosmetikstudios dürfen öffnen
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 23.02.2021 13:55 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Corona Lockdown Virus-Symbolbild mit geschlossenen Vorhängeschloss

Ab dem 01.03.2021 gelten neue Corona-Lockdown-Regelungen. Wir bringen euch auf Stand:

Folgende Geschäfte und Betriebe dürfen ab dem 01. März öffnen

Handels- und Dienstleistungsbetriebe:

  • Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte
  • mit Zutrittsbegrenzungen

Körpernahe Dienstleistungsbetriebe:

  • Friseur, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege
  • Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur bei Gesichtspflege

 

Schrittweise Öffnung der Schulen und Kitas ab dem 22. Februar:

Schulen:

In die Schule dürfen alle Kinder, die

  • an einer Grundschule sind
  • an Förderzentren
  • dieses Jahr ihren Abschluss machen
  • Reiner Präsenzunterricht ist möglich, wenn in den Klassenzimmern der Mindestabstand eingehalten werden kann
  • Hochschulen und Universitäten nur Unterricht in digitaler Form
  • Maskenpflicht (Empfehlung: medizinische Maske)
  • Distanzunterricht in Landkreisen und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage- Inzidenz von mehr als 100.
  • Abschlussprüfungen werden zwei bis drei Wochen nach hinten verschoben
  • keine Klassenfahrten bis mind. 10. April

Notbetreuung:

  • klärt jeder Schule selbst (wegen Personalmangel usw.)
  • Zusammentun mit einer weiteren Familie für private Betreuung, aber nur mit gleicher Familie (kein Wechsel)

Öffnung der Musikschulen ab 01.März:

  • bei 7-Tage-Inzidenz unter 100
  • nur Einzelunterricht

Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung:

  • dürfen Präsenzunterricht anbieten, wenn dort der Mindestabstand eingehalten werden kann und die örtliche Inzidenz unter 100 liegt.
  • Fahrschulen und Erste-Hilfe-Kursen können unterrichten (hier gilt FFP2-Maskenpflicht)

Kitas:

  • Betreuung in festen Gruppen
  • Personal wird empfohlen medizinische Masken zu tragen
  • organisierte Spielgruppen bleiben bis auf weiteres zu
  • wie in Schulen sollen großflächig Selbsttest verwendet werden

Weiterhin gilt:

Nächtliche Ausgangssperre (von 22 Uhr bis 5 Uhr):

  • nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100
  • Verlassen des Hauses nur mit triftigem Grund

Kontaktbeschränkung:

  • privates Treffen nur mit einer Person eines anderen lebenden Haushaltes
  • Kinder bis 3 Jahre ausgenommen

Maskenpflicht:

  • FFP2-Maske:
    • beim Einkaufen
    • im Bereich des öffentlichen Lebens
    • im Nah- und Fernverkehr
    • entfällt bei Kindern unter 14 Jahren
    • gilt für Personal nicht

 

  • „Normale“ Maske (Stoffmaske, Tuch, Schal)
    • am Arbeitsplatz
    • bei Demonstrationen
    • Begegnungsflächen
    • wo Abstand nicht eingehalten werden kann

Besuche in Alten- und Pflegeheime erlaubt:

  • mit Einhalten der Hygienevorschriften
  • Betretungsverbort bei Krankheitssymptomen
  • negativer Corona-Test
  • mit FFP2- Maske

 

Demonstrationen:

  • mit Einbehaltung des Mindestabstands
  • Maskenpflicht bei mehr als 200 Teilnehmer

 

Gottesdienste:

  • Einhalten des Mindestabstands
  • FFP2- Masken Pflicht
  • Einbehalten der Hygiene-Regeln
  • Zutritt nur mit vorheriger Anmeldung

 

Quarantänepflicht nach der Einreise:

  • bei Einreise aus ausländischen Corona-Risikogebiet
  • 10 Tage Quarantäne
  • Testpflicht (negativer Test an Grenze vorweisen oder testen lassen)

 

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