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Corona-Situation
Lockdown-Erleichterungen ab Samstag
Inzidenz-Wert 50-100
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 27.05.2021 10:59 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Corona Lockdown Virus-Symbolbild mit geschlossenen Vorhängeschloss

Ab Samstag, 29.05.2021 gelten einige Erleichterungen der Lockdown-Regeln für Deggendorf.

Trotz aktueller 7-Tage-Inzidenz < 50 treten erstmal die Regeln für <100 ab Samstag in kraft (5 Tage infolge <100), die uns mit folgenden Erleichterungen bereichern:

  • Kontaktbeschränkungen: Eigener Hausstand + weiterer Hausstand (max. 5 Personen älter als 13 Jahre) [entfällt für geimpfte und genesene Personen)
  • Sport: Praktische Sportausübung/ -ausbildung: Kontaktfrei unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Zusätzlich: Unter freiem Himmel mit Gruppen bis 20 Kinder (unter 14)
  • Sport – Zuschauer: bis 250 Zuschauer unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen und max. 24 Stunden alter Testnachweis (POC-/Antigen-/Selbst- oder PCR-Test)
  • Fitnessstudios: Kontakfreier Sport im Innenbereich unter Voraussetzung vorheriger Terminbuchung und max. 24 Stunden alter Testnachweis (POC-/Antigen-/Selbst- oder PCR-Test) und max. eine Person/20 qm. Umkleiden und Duschen dürfen nur geöffnet werden, wenn ein Mindestabstand von 2m zwischen den anwesenden Personen eingehalten werden kann, und eine dauerhafte Lüftung sichergestellt ist!
  • Einzelhandel: siehe Seite Einzelhandel
  • Gastronomie:
    • „to go“-Speisen und Getränke auch zwischen 22 und 5 Uhr möglich.
    • Außengastronomie: Vorherige Terminbuchung, Dokumentation Kontaktnachverfolgung, 1 Hausstand = kein Test – mehrere Hausstände = max. 24 Stunden alter Testnachweis (POC-/Antigen-/Selbst- oder PCR-Test)
  • Kino: Negativtest (POC-/Antigen-/Selbst- oder PCR-Test)
  • Kulturveranstaltungen: Unter freiem Himmel mit max. 250 festen Sitzplätzen mit max. 24 Stunden alten Testnachweis (POC-/Antigen-/Selbst- oder PCR-Test)
  • Schulen: Präsenzunterricht bei allen Jahrgängen (je nach Abstandsmöglichkeiten Wechselunterricht) nach negativem Test
  • Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder in festen Gruppen
  • Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung: Präsenzform zulässig. 1,5m Abstand, Maskenpflicht, Schutz- und Hygienekonzept
  • Instrumental- und Gesangsunterricht: Nur Einzelunterricht in Präsenzform. Mindestabstand: 2m – Lehrpersonal Maskenpflicht
  • musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist
  • Nächtliche Ausgangssperre: entfällt
  • Übernachtungsangebote Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen und Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen, sofern hierbei ein Mindestabstand von 2m zuverlässig eingehalten werden kann. Voraussetzung: Übernachtungsgäste verfügen bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis (POC-/Antigen-/Selbst- oder PCR-Test)
  • Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien mit max. 24 Stunden alten Testnachweis (POC-/Antigen-/Selbst- oder PCR-Test)
  • Freibäder: Öffnung für Besucherinnen und Besucher mit einem max. 24 Stunden alten Testnachweis (POC-/Antigen-/Selbst- oder PCR-Test) und nach vorheriger Terminbuchung. Umkleiden und Duschen im Innenbereich dürfen nur geöffnet werden, wenn ein Mindestabstand von 2m zwischen den anwesenden Personen eingehalten werden kann, und eine dauerhafte Lüftung sichergestellt ist.

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