Newsroom
Corona-Situation
Lockdown-Updates 28.04.2021
Erleichterungen für Vollgeimpfte
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 29.04.2021 11:00 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Corona Lockdown Virus-Symbolbild mit geschlossenen Vorhängeschloss

Neues Update zur 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 28.04.2021

Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst:

Vollgeimpfte (> 14 Tage nach vollständigen Impfschutz)
gelten wie negativ-getestet. D.h. überall, wo ihr einen negativen Corona-Test braucht. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind grundsätzlich vom Testnachweis befreit

Kontaktdatenerfassende
wird jetzt vorgeschrieben, welche Daten erfasst werden müssen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer oder EMail-Adresse und Zeitraum des Aufenthalts)

Beaufsichtigung von Kinder (wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige)
unter 14 Jahren in fester familiärer oder nachbarschaftlicher Betreuungsgemeinschaft ist wieder erlaubt (höchstens ein weiterer Haushalt!)

Kontaktfreier Sport
Bei Unterschreitung 7-Tage-Inzidenz < 100 (aktuell 0) dürfen Kinder unter 14 Jahren kontaktfreien Sport unter freiem Himmel in Gruppen (max. 5 Kinder) betreiben. Anleitungspersonen (Trainer usw.) brauchen allerdings einen negativen Corona-Test (max. 24 Stunden vor Beginn)

Solarien
sind nun in der Liste der untersagten Freizeit-Betrieben aufgelistet. Außerdem immer noch dort dabei: Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren und Saunen.

Fitnessstudios
Bei 7-Tage-Inzidenz > 100 (aktuell 0) ist der Betrieb von Fitnessstudios zur Sportausübung und praktischen Sportausbildung nur unter freiem Himmel erlaubt.

Öffnung Dienstleister und Handwerker
Dienstleister und Handwerker ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr nun nicht mehr untersagt. Es gelten jedoch die Vorschriften bzgl. Mindestabstand, maximale Anzahl Kunden/ m², Maskenpflicht und Hygienekonzept.

Erleichterung Einzelhandel
Bei den Ausnahmen der Ladengeschäfte, die für den Kundenverkehr freigegeben sind, wurden Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte (wieder) hinzugefügt.

Gastro – „to go“-Verzehr
Bei „Mitnahme“-Gastronomie ist nun der Verzehr der Speisen & Getränke am Ort des Erwerbs oder in der unmittelbaren Nähe verboten.

Maskenpflicht Schule/ Betreuung
Maskenpflicht in der Schule erstreckt sich jetzt auch über Mittagsbetreuung und schulischer Abschlussprüfungen

Autokino
Autokinos ab sofort erlaubt. Voraussetzungen: FFP2-Maskenpflicht außerhalb von Kraftfahrzeugen am Gelände und gültiges Schutz- und Hygienekonzept

Zoo, Tierpark und botanische Gärten
Zoologische und botanische Gärten jetzt auch bei 7-Tage-Inzidenz > 100 (aktuell 0) erlaubt. Voraussetzung neben gültigen Schutz- Hygienekonzept: Negativtest (oder entsprechend Vollimpfschutz seit mind. 14 Tagen)

Themen in diesem Artikel

News zum Thema

Auch interessant