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Silvester 2020 – was ist erlaubt?
Jahreswechsel "light"
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 30.12.2020 22:21 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Feuerwerk am Nachthimmel mit Fragezeichen mit Corona-Punkt

Silvester 2020 wird anders – das müsst ihr wissen:

Seit dem 16. Dezember gilt in Bayern der Lockdown. Und auch an Silvester gibt es keine Ausnahme. Wir haben die wichtigsten Fragen mal für euch beantwortet:

Mit wem darf ich feiern?

Silvester dürfen sich maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten treffen (Kinder bis 14 Jahre ausgeschlossen). Dazu kommt die bereits bekannte Ausgangssperre ab 21 Uhr. D.h. eure Gäste (oder ihr als Gäste) müssen beim jeweiligen Gastgeber übernachten, da erst an Neujahr ab 5 Uhr die Ausgangssperre wieder “Pause” macht. Diese wurde sogar noch verschärft: An Silvester herrscht sogar An- und Versammlungsverbot. Der Aufenthalt vor der eigenen Haustür ist aktuell nur aus triftigem Grund erlaubt – Silvester feiern und Böllern gehört nicht dazu!

 

Böllerverbot – darf ich jetzt oder nicht?

Der Verkauf war ab 16. Dezember grundsätzlich verboten. Wieso eigentlich? Das Gesundheitssystem soll durch ausbleibende Pyrotechnik-Verletzte in der ohnehin schon angespannten Gesundheitssituation entlastet werden. Auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen gilt grundsätzliches Böllerverbot. Altes Feuerwerk niederbrennen darf man also nur auf dem eigenen Grundstück unter der Voraussetzung, dass es nicht in einem Gebiet liegt, in welchem Böllern grundsätzlich verboten ist.

 

Echt? Und was ist mit Kinder-Feuerwerk??

Das Verkaufsverbot erschließt sich auf Feuerwerk der Kategorie “F2”. Das sind “normale” Feuerwerksraketen, Batterien usw. – Pyrotechnik der Klasse “F1”, zum Beispiel Bodenwirbel, Eisfontänen, Wunderkerzen, Partyknaller oder Knallerbsen dürfen auch dieses Jahr verkauft und gezündet werden.

 

Alkohol? Darf ich an Silvester mit den Nachbarn anstoßen?

Nun – wer genau aufgepasst hat wird feststellen, dass das mit der Ausgangssperre ab 21 Uhr sowieso schwer sein dürfte. Trotzdem gilt auch an Silvester das generelle Alkoholverbot in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel. Also: Nein. Außer eure Nachbarn (Einschränkung siehe unter “Mit wem darf ich feiern?” weiter oben) sind (und bleiben) bei euch zu Besuch.

 

Wir wünschen euch – trotz der Einschränkungen – einen guten Rutsch ins Jahr 2021!

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