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Freihalten von Feuerwehrzufahrten – auch im Winter!
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 01.02.2021 10:34 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Schild Feuerwehrzufahrt
Schild Feuerwehrzufahrt

Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse weist die Stadt Deggendorf darauf hin, dass die Verpflichtung zur Freihaltung der notwendigen Feuerwehrzufahrts- und Aufstellflächen auch beinhaltet, dass diese Flächen im Winter zuverlässig von Schnee und Glatteis befreit werden müssen.

Wenn festgestellt wird, dass die entsprechenden Flächen nicht freigehalten werden und daher nicht benutzbar sind, ist ein bauaufsichtliches Einschreiten unerlässlich. Um dies zu vermeiden, möchten wir alle verantwortlichen Eigentümer, Hausverwalter usw. vorsorglich darum bitten, die erforderlichen Flächen für die Feuerwehr jederzeit frei von Schnee und Glatteis zu halten.

Unabhängig von dieser öffentlich-rechtlichen Beurteilung liegt die jederzeitige Benutzbarkeit der Flächen für die Feuerwehr im eigenen Interesse der Eigentümer und der Bewohner: Neben dem dadurch gewährleisteten Schutz von Leben und Gesundheit der Bewohner in einem jederzeit möglichen Brandfall schützt das ordnungsgemäße Freihalten dieser Flächen auch vor möglichen Haftungsansprüchen.

Für alle eventuellen Fragen in der Angelegenheit steht das städtische Bauamt gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Herr Karl-Heinz Spannmacher ( 0991/2960–406 oder email
karl-heinz.spannmacher@deggendorf.de).

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