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Mietspiegel: Letzte Chance zur Übermittlung von Vergleichsdaten
Nur bis zum 31. März
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 23.03.2021 11:23 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Der Stadtrat der Stadt Deggendorf beschloss in seiner Januar-Sitzung, einen einfachen Mietspiegel zu entwickeln, um die Nachfragen von Mietern und Vermietern nach der ortsüblichen Vergleichsmiete effizient bedienen zu können. Für den einfachen Mietspiegel wird das Stadtgebiet in vier Gebietskategorien unterteilt, die an der aktuell gültigen Fassung der Bodenrichtwerttabelle orientiert sind. Um in den jeweiligen Gebietskategorien weiter nach Wohnwerten unterscheiden zu können, werden Baujahresgruppen sowie Wohnflächenklassen gebildet. Dadurch ergibt sich eine grundlegende Matrix vergleichbarer Objekte, für welche jeweils die ortsübliche Vergleichsmiete aus mindestens drei gemeldeten Immobilien ermittelt wird. Folgende Wohnungsdaten werden im Rahmen der Erstellung des einfachen Mietspiegels abgefragt:

  • Letzte Änderung des Mietvertrages: diese darf nicht älter als sechs Jahre sein
  • Anschrift des Objekts
  • Angabe der Wohnfläche in qm
  • Baujahr
  • Sanierungszustand
  • Ausstattung (Einbauküche, separates WC oder zweites Bad, Balkon, Terrasse oder Gartenanteil)
  • Stellplatz in Nettokaltmiete enthalten
  • Nettokaltmiete in €

Die Daten werden online über ein Formular auf der städtischen Website unter folgendem Link übermittelt:https://www.deggendorf.de/leben/bauen-wohnen/mietpreisbremse/vergleichsdaten-uebermitteln Dieser wird bis einschließlich 31.03.2021 zur Verfügung stehen. Dann wird die Erhebungsphase abgeschlossen sein und der einfache Mietspiegel auf Grundlage der erhobenen Mietdaten erarbeitet.

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