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Informationen zur Hundehaltung

Text von Stadt Deggendorf|Stand: 18.07.2014 08:59 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Die Stadt Deggendorf appelliert erneut an die Hundehalter, Gehwege und öffentliche Plätze nicht durch ihre Hunde verunreinigen zu lassen. Die Hundehalter werden gebeten, zur Beseitigung des Hundekots dafür die an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet kostenlos bereitgestellten Hundekottüten zu benutzen.

Kampfhunde sind im gesamten Stadtgebiet und große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter auf folgenden öffentlichen Anlagen, Wegen, Straßen und Plätzen ständig an einer max. 3 m langen und reißfesten Leine zu führen:

  • der Innenstadtbereich innerhalb der Stadtgräben,
  • die Gehwege am Damm entlang des Bogenbachs,
  • die Grünanlagen zwischen Graflinger Straße, Bogenbach und Egger Straße,
  • im Stadtpark,
  • im Stadthallenpark,
  • an der Donauuferpromenade und
  • die Grünanlage am Geiersberg.

Von Kinderspielplätzen und Friedhöfen müssen große Hunde und Kampfhunde ganz fern bleiben.

Nach geltendem Naturschutzrecht ist es untersagt, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstückberechtigten zu betreten. Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot Ordnungswidrigkeiten darstellen.

Das Himmelreich im Bereich des Übungsgeländes der Bundespolizei ist seit Herbst 2012 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hunde dürfen daher nur noch mit Leine geführt werden. Eine Verunreinigung durch Hunde ist verboten. Also bitte auch in diesem Bereich Hundekottüten mitführen.

Die Stadt Deggendorf ersucht die Hundehalter, die genannten Regeln im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten.

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