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Vermutung von Bodendenkmälern bei Bauvorhaben

Patchwork & Quilt AG Deggendorf
Text von Stadt Deggendorf|Stand: 09.08.2016 06:56 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Bodendenkmäler sind einzigartige Zeugnisse der Archäologie und Geschichte und genießen den Schutz des Gesetzgebers (Bayerisches Denkmalschutzgesetz). Sie liefern Informationen über Lebensräume, Wirtschaft und Handel, soziale Strukturen und Lebensweisen vergangener Kulturen. Die bisher bekannten Bodendenkmäler sind im Bayerischen Denkmal-Atlas (www.blfd.bayern.de) abrufbar. Auch nicht bekannte oder noch nicht entdeckte Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Bodeneingriffe bedürfen daher auch dort der denkmalrechtlichen Erlaubnis, wo Denkmäler vermutet werden (Art. 7 Abs. 1 DSchG). Die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt die untere Denkmalschutzbehörde auf Antrag des Bauherrn. Bei Bauvorhaben wird den Bauherren eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Behörden empfohlen, um bereits in der Planungsphase das Beratungsangebot des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) in Anspruch zu nehmen. Informationen erteilen auch die Landratsämter bzw. die Stadtverwaltungen als Untere Denkmalschutzbehörden.

Im Vorfeld konkreter Bauvorhaben überprüft das LfD anhand bestimmter Kriterien, ob und wo vor dem Hintergrund des bisher erreichten archäologischen Forschungsstandes Bodendenkmäler zu vermuten sind. Die Kriterien für die Vermutung von Bodendenkmälern werden in der Publikation „Kriterien für die Denkmalvermutung“ (Denkmalpflege Themen Nr. 7, www.blfd.bayern.de) vorgestellt und an konkreten Beispielen erläutert. Ist ein Bodendenkmal zu vermuten, beraten die Denkmalbehörden mit Blick auf das jeweilige Bauvorhaben.

Wie läuft die Untersuchung zur Denkmalfeststellung konkret ab? Im Bereich des Bauvorhabens werden der Oberboden und gegebenenfalls weitere Überdeckungsschichten, moderne Schichten und Beläge abgetragen (so genannter Oberbodenabtrag). Erst dann kann festgestellt werden, ob auf der untersuchten Fläche Zeugnisse früherer Besiedlung oder Grablegen vorhanden sind. Falls in diesem ersten Schritt keine Bodendenkmäler festgestellt werden, wird die Fläche unverzüglich freigegeben und es kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Im Rahmen des Modellprojektes „Denkmalfeststellung im Vermutungsfall“ werden private Bauherren und Kommunen bei dieser ersten archäologischen Untersuchung unterstützt: Die Denkmalfeststellung (Begleitung des Oberbodenabtrags) erfolgt kostenlos durch einen Mitarbeiter des LfD oder eine Fachfirma. Dabei wird maschinell eine sogenannte Feinplanie zur Beurteilung archäologischer Strukturen erstellt.

Zur Information der Bauherren hat das LfD den Flyer „Denkmalvermutung und Bauvorhaben“ als PDF auf seiner Webseite eingestellt, der dort auch als Download zur Verfügung steht (www.blfd.bayern.de/medien/flyer_denkmalvermutung-bauvorhaben.pdf).

Der Ansprechpartner im Bayer. Landesamt für Denkmalpflege für den Bereich Niederbayern ist Herr Peter Lutz (Dienststelle Regensburg, Tel.: 0162 / 2897611, E-Mail: Peter.Lutz@blfd.bayern.de). Bei der Stadt Deggendorf als untere Denkmalschutzbehörde steht Herr Hans Kuchler zur Verfügung (Tel.: 0991 / 2960-441, hans.kuchler@deggendorf.de).

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