Tragepflicht des Mund-Nasenschutzes gilt auch an den Bushaltestellen
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 17.11.2020 15:43 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
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Gemäß der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht aufgrund der aktuellen Coronalage für Fahrgäste, Kontroll- und Servicepersonal im öffentlichen Personennahverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen die Verpflichtung einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Daraus resultiert, dass die Maskenpflicht nicht nur unmittelbar in ÖPNV-Fahrzeugen, sondern darüber hinaus auch für die Bereiche der Haltestellen Gültigkeit besitzt.