Newsroom
Corona-Situation
UPDATE: 3G-Nachweispflicht in städtischen Einrichtungen
Neue Zugangsregelungen!
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 01.09.2021 15:24 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

+++ UPDATE +++

Die am 02.09.2021 veröffentlichte 14. BayIfSMV nimmt Rathäuser explizit aus der Regelung aus. Das Neue Rathaus ist deswegen davon nicht betroffen!

+++++++++++++

Neue Zugangsregelungen im Rahmen der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 02.09.2021

Am 31.08.2021 beschloss die Bayerische Staatsregierung die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab 02.09.2021 umfangreiche Änderungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen regelt. Da die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Deggendorf bei über 35 liegt, kann dieser nur unter bestimmten Auflagen gewährt werden. Die Besucherinnen und Besucher des Jugendcenters 4You, des städtischen Elisabethenheims, der Stadtbibliothek, des Handwerksmuseums und des Stadtmuseums werden auf Folgendes hingewiesen:

  • Der Zugang kann nur unter Vorlage eines gültigen Nachweises der 3G (geimpft, genesen, getestet) in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Bundespersonalausweis) gewährt werden.
  • Für den Nachweis eines negativen Covid-19-Testergebnisses gilt: es muss sich um einen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, bzw. einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden handeln.
  • Ausnahmen von der Nachweispflicht bestehen für Schülerinnen und Schüler. Kinder unter 6 Jahren sind ebenfalls von der Nachweispflicht ausgenommen.
  • Bislang bestand die FFP2-Maskenpflicht. Diese wird durch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske ersetzt.

In jeder der genannten Einrichtungen wird der Nachweis kontrolliert.

Zu beachten ist, dass die Zugangsregelungen auch für Einrichtungen der städtischen Tochtergesellschaften gelten, wie etwa die Deggendorfer Stadthallen, den Kapuzinerstadl sowie das Ganzjahresbad „elypso“.

Themen in diesem Artikel

News zum Thema

Auch interessant