Suchergebnisse für „Aushändigung“ – Stadt Deggendorf https://www.deggendorf.de offizielle Website der Stadt Deggendorf Fri, 21 Aug 2026 01:40:06 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.5 Reisepass https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/reisepass Tue, 30 Jun 2020 07:46:14 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5458

Reisepass

Mehrere deutsche Reisepässe liegen auf einer Landkarte von Australien.
Bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland: Personalausweis genügt nicht! Mit Reisepass die Welt bereisen.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund technischer Probleme kann nicht gewährleistet werden, dass eine Fotoaufnahme im Rathaus durchgeführt werden kann. Bitte nehmen Sie bevorzugt ein digitales Lichtbild mit!

Was wird benötigt?

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigt ihr:

  • Euren bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn ungültig oder bereits abgelaufen)
  • Bei erstmaliger Ausstellung oder erstmaliger Ausstellung in Deggendorf eine Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. eine Namenserklärung bei Spätaussiedlern
  • Für unter 18-Jährige eine unterschriebene Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten sowie dessen/deren Ausweise/ Pässe
  • Die Gebühr für den Reisepass ist bei der Antragstellung zu entrichten.
  • Ein digitales Lichtbild (Bitte QR-Code vom Fotostudio mitbringen).  Alternativ kann im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellt werden.

Sollten Sie sich trotz der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen das Foto entscheiden, muss die Gebühr von 6,00€ trotzdem entrichtet werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Aufnahme von Babys und Kleinkindern nicht möglich ist!

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Beantragung eines Reisepasses ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.
Eine Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfordert die Unterschrift der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter) unter Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise. Liegt die Personensorge nur bei einem Elternteil, benötigen wir den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Besteht für die Antragsteller*innen eine Betreuung, so ist der Betreuerausweis vorzulegen.
Der Antrag auf einen Reisepass muss ab dem 10. Lebensjahr von den Antragsteller*innen eigenhändig unterschrieben werden. Außerdem werden für die über 6 Jahre alten Antragsteller*innen Fingerabdrücke gespeichert.
In Ausnahmefällen kann ein Zweitpass oder weiterer Reisepass ausgestellt werden. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen werden. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird im Bürgeramt geprüft.
Eine Änderung des Reisepasses ist nur bei einem Wohnungswechsel möglich. Änderung der persönlichen Daten, z.B. des Familiennamens durch Eheschließung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Reisepass zu beantragen.

Hinweise zur Abholung

Sobald uns euer beantragter Personalausweis vorliegt, erhaltet ihr eine schriftliche Benachrichtigung. Wie lange es dauert, bis ihr euren Personalausweis ausgehändigt bekommt, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Bundesdruckerei in Berlin ab. In der Regel könnt ihr mit ca. 2 bis 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. Die Abholung erfolgt ebenfalls im Bürgeramt. Zur Abholung bringt bitte euren alten Personalausweis oder den evtl. ausgestellten vorläufigen Personalausweis mit. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss sich ausweisen können und die Vollmacht vorlegen.

Expresspass

Wenn ihr kurzfristig einen Reisepass benötigt, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Bei Beantragung vor 11.30 Uhr erhaltet ihr den Expresspass schon innerhalb von 4, ansonsten nach 4-5 Werktagen.

Voläufiger Reisepass

Vorläufige Reisepässe werden nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt, falls die Antragstellung des Expresspasses zeitlich nicht ausreicht. Es können jederzeit Nachweise, z.B. in Form von Flugtickets etc. verlangt werden, die bestätigen, dass die Beantragung eines Expresspasses zeitlich nicht mehr möglich ist.

Ein digitales Lichtbild ( Im Rathaus kann  ein digitales Lichtbild erstellt werden.)

48-Seiten-Pass

Vielreisende können einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass, beantragen.

Gebühren & Gültigkeitsdauer

EU-Reisepass mit 32 Seiten – Antragstellende Person unter 24 Jahre 37,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 32 Seiten – Antragstellende Person über 24 Jahren 70,00 € 10 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten – Antragstellende Person unter 24 Jahren 59,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten – Antragstellende Person über 24 Jahren 92,00 € 10 Jahre
EU-Reisepass mit 32 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person unter 24 Jahren 69,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 32 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person über 24 Jahren 102,00 € 10 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person unter 24 Jahren 91,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person über 24 Jahren 124,00 € 10 Jahre
Zweitpass / weitere Reisepässe wie oben 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass 26,00 € 1 Jahr

Zustimmungserklärung

Das Formular für die Zustimmungserklärung Ausstellung und Aushändigung eines Reisepasses findet ihr hier.

Verlust oder Diebstahl

Habt ihr euren Reisepass verloren oder ist er gestohlen worden, müsst ihr dies unverzüglich im Bürgeramt oder bei den Polizeibehörden anzeigen. Gleichzeitig kann im Bürgeramt ein neuer Reisepass beantragt werden.

Links

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

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Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-3333
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Termine können auch online reserviert werden
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Personalausweis https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/personalausweis Tue, 30 Jun 2020 07:13:33 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5451

Personalausweis

Nahaufnahme eines deutschen Personalausweises neben einer Euro-Münze
Der "Perso": Der Lichtbildausweis dient in Deutschland als Identitätsnachweis, der ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend ist.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund technischer Probleme kann nicht gewährleistet werden, dass eine Fotoaufnahme im Rathaus durchgeführt werden kann. Bitte nehmen Sie bevorzugt ein digitales Lichtbild mit!

Was wird benötigt?

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigt ihr:

  • Euren bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn ungültig oder bereits abgelaufen)
  • Bei erstmaliger Ausstellung oder erstmaliger Ausstellung in Deggendorf: Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. bei Spätaussiedlern eine Namenserklärung
  • Für unter 16-Jährige eine unterschriebene Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten sowie dessen/deren Ausweise/ Pässe
  • Ein digitales Lichtbild (Bitte QR-Code vom Fotostudio mitbringen). Alternativ kann im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellt werden.

Sollten Sie sich trotz der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen das Foto entscheiden, muss die Gebühr von 6,00€ trotzdem entrichtet werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Aufnahme von Babys und Kleinkindern nicht möglich ist!

Die Gebühr für den Personalausweis ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Hier findet ihr die Zustimmungserklärung!

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Beantragung eines Personalausweises ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ausweispflichtig. Eine Antragstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfordert die Unterschrift der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter) unter Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise. Liegt die Personensorge nur bei einem Elternteil, benötigen wir den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Besteht für den/die Antragsteller*in eine Betreuung, so ist der Betreuerausweis vorzulegen.

Ihr erhaltet ab 01.11.2010 den Personalausweis im Scheckkartenformat. Die aufgedruckten Daten sind digital im Personalausweis abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke der über 6 Jahre alten Antragsteller*innen digital gespeichert. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift der Antragsteller*innen auf dem Personalausweis zwingend erforderlich.

Neu sind die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion habt ihr erstmals die Möglichkeit, euch auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch könnt ihr einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren.

Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Die Signaturzertifikate werden von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz staatlich zugelassen sind, ausgestellt.

Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Eine Änderung des Personalausweises ist nur bei einem Wohnungswechsel möglich. Ein Adressaufkleber wird auf der Rückseite des Personalausweises angebracht. Änderungen der persönlichen Daten, z.B. des Familiennamens durch Eheschließung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.

Vorläufiger Personalausweis

Wenn ihr kurzfristig einen Personalausweis benötigt, kann euch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ihr benötigt alle oben beschriebenen Unterlagen.

Gebühren & Gültigkeitsdauer

Antragstellende Person unter 24 Jahre 27,60 € 6 Jahre
Antragstellende Person über 24 Jahre 46,00 € 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis 10,00 € höchstens 3 Monate
Ändern der Transport-Pin in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

Zustimmungserklärung

Das Formular für die Zustimmungserklärung Ausstellung und Aushändigung eines Personalausweises findet ihr hier.

Verlust oder Diebstahl

Habt ihr euren Personalausweis verloren oder ist er gestohlen worden, müsst ihr dies unverzüglich im Bürgeramt oder bei den Polizeibehörden anzeigen. Der Ausweisinhaber ist aufgefordert, bei Verlust oder Abhandenkommens des neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion die Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen. Dies kann bei der ausstellenden Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116) erfolgen. Gleichzeitig mit der Verlustanzeige kann im Bürgeramt ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Links

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

 

Informationen zum Personalausweis: www.personalausweisportal.de

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-3333
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
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