Suchergebnisse für „Ausweis“ – Stadt Deggendorf https://www.deggendorf.de offizielle Website der Stadt Deggendorf Fri, 21 Aug 2026 01:40:06 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.5 Energieausweis für Wohngebäude https://www.deggendorf.de/averanstaltungen/energieausweis-fuer-wohngebaeude Thu, 09 Nov 2023 17:00:00 +0000 https://www.deggendorf.de/?post_type=veranstaltungen&p=33108
Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Bayern
09.11.2023

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frei

Über die Veranstaltung

Für die meisten Wohngebäude muss heutzutage ein Energieausweis vorliegen oder erstellt werden. Doch davor und auch danach stellen sich oft viele Fragen. In welchen Fällen ist der Energieausweis Pflicht? Wer kann diesen erstellen? Und wenn er dann vorliegt, was sagt er eigentlich aus? Was bedeuten die Energieeffizienzklassen? In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Sie an den Energieausweis für Ihr Wohngebäude gelangen und wie Sie ihn interpretieren

Zielgruppe: Hausbesitzer:innen und Kaufinteressenten

Referentin: Christine Schaller, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldelink: https://next.edudip.com/de/webinar/energieausweis-fur-wohngebaude/1907982

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Corona 2G 3G Plus und Maskenpflicht Guide https://www.deggendorf.de/corona/corona-regeln-ab-1-mai-2022-28524 https://www.deggendorf.de/corona/corona-regeln-ab-1-mai-2022-28524#respond Tue, 29 Mar 2022 14:31:53 +0000 https://www.deggendorf.de/?p=25615
Corona 2G 3G Plus und Maskenpflicht Guide
Aktuellen Corona-Regeln in Deggendorf
Text von Stadt Deggendorf|Stand: 29.03.2022 16:31 Uhr|Lesedauer: 8 Minuten
Smartphone mit digitalem Impfzertifikat neben einem COVID-19-Antigentest auf einem Holztisch

UPDATE 29.03.2022
Ab 3. April wird eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.

Diese Änderungen treten daher ab 03.04.2022 in Kraft:

Maskenpflicht:

  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Das betrifft u. a. Arztpraxen und Krankenhäuser
  • Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Testnachweise:

  • Besucher zu vulnerablen Einrichtungen benötigen für den Zugang einen Testnachweis (z.B. tagesaktuellen Schnelltest).
  • Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind. Nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte bedürfen einen tagesaktuellen Test.

Schule und Kitas:

  • In Schule und Kita wird bis zu den Osterferien regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet.

Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

Zugangsbeschränkung 2G

Wo gilt 2G?

  • Öffentliche und private Veranstaltungen
  • Freizeiteinrichtungen (Bäder, Thermen und Saunen)
  • Veranstaltung von Parteien und Wählervereinigungen
  • Kulturbereich (Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos, Museen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten, Seen, zoologische und botanische Gärten)
  • Sportstätten, praktischer Sportausbildung
  • auf Ausflugsschiffe, Führungen im Innenbereich, Schauhöhlen, Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen
  • und infektiologisch vergleichbare Bereiche

Zu Bereichen, die 2G voraussetzen, haben folgende Personen Zutritt:

  • Geimpfte/ Genesene sowie getestete Schüler unter 18 Jahren

Zugangsbeschränkung 3G

Wo gilt 3G?

  • Gastronomie, Schankwirtschaften und Beherbergungswesen
  • Betriebe mit „körpernahen“ Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik, Fußpflege, Tattoo)
  • Fitnessstudios und Solarien
  • Hochschulen, Bibliotheken, Archive, Museen und Ausstellungen
  • außerschulische Bildungsangebote + berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Musikschulen, Fahrschulen und Erwachsenenbildung
  • Führungen im Außenbereich (z.B. Stadtführungen)

Zugang bei 3G haben folgende Personen:

  • Geimpfte und Genesene, sowie getestete Schüler unter 18 Jahren
  • Negativ Getestete mit PCR (max. 48 Std. vorher) oder Schnelltest (max. 24 Std. vorher) und ggf. unter Aufsicht vorgenommene Selbsttests

Zugangsbeschränkung 2G plus

Wo gilt 2G plus?

  • Clubs und Discotheken

Zugang bei 2G plus haben folgende Personen:

  • Geimpfte und Genesene mit negativen PCR-, PoC-PCR-Test (vor höchstens 48 Stunden) oder PoC-Antigentest (vor höchstens 24 Stunden) oder unter Aufsicht vorgenommener Anitgen-Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt)
  • Getestete Schüler unter 18 Jahren
  • Geboosterte Personen

Weitere Informationen

Was bedeutet Geboostert?

Geboosterte Personen sind:
–> geimpft, geimpft, geimpft
–> geimpft, geimpft, genesen
–> genesen, geimpft, geimpft
–> geimpft, genesen, geimpft
–> geimpft mit Johnson & Johnson (plus zweit Impfungen mit mRNA)


Weitere Einschränkungen:

  • Gebäude, geschlossene Räumlichkeiten, Stadien oder andere kapazitätenbeschränkte Stätten besitzen eine Auslastunggrenze.
  • 75 % Auslastung der Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen im Freien
  • Zuschauerobergrenze Kultur- und Sportveranstaltungen: 25.000 Personen
  • Besuchsobergrenze Messen: 25.000 Personen

Maskenpflicht

Gilt FFP2-Maskenpflicht? Wer muss wo Masken tragen?

Alle Infos dazu findet ihr im aktuellen Corona-Update vom 29.03.2022.

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https://www.deggendorf.de/corona/corona-regeln-ab-1-mai-2022-28524/feed 0
Gewerbeanmeldung https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/ordnungsamt/gewerbeanmeldung Thu, 12 Nov 2020 13:13:44 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=15059

Gewerbeanmeldung

Zwei Mitarbeiter stehen in einer industriellen Produktionshalle und halten gemeinsam einen großen Plan vor eine Maschine.

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung – GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Erlaubnis bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (sog. überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

  1. An- und Verkauf von
    a) hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung;
    b) Kraftfahrzeugen und Fahrrädern;
    c) Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen;
    d) Edelsteinen, Perlen und Schmuck; oder
    e) Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c fallen,
    durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
  2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien);
  3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
  4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
  5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
  6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Bei der  Gewerbeanmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, ein Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen.
Der ausländische Antragsteller ist verpflichtet vergleichbare Zuverlässigkeitsnachweise zu erbringen (amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder eines Auszugs aus dem Strafregister seines Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde). Wenn aufgrund des bisherigen Aufenthalts des Ausländers anzunehmen ist, dass in den genannten Zeugnissen und Nachweisen gewerberechtlich bedeutsame Tatsachen nicht mehr bzw. noch nicht enthalten sind, kann auf Vorlage der ausländischen bzw. deutschen Zeugnisse verzichtet werden.

Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht (§ 55c GewO).

Die Gewerbeanmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert.

Senden Sie Ihre Gewerbeanmeldung, zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises, per E-Mail an: gewerbe@deggendorf.de

Kontakt zum Amt

Gewerbeangelegenheiten
Zimmer: 017
Ordnungsamt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Telefon: 0991 2960-3099
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
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Formulare https://www.deggendorf.de/rathaus/formulare Tue, 10 Nov 2020 07:39:56 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=13716

Formulare

Hand an einer Computermaus neben einem Laptop mit schwebenden digitalen Dokumentseiten

Formulare

Auf dieser Seite können Sie sich Formulare und Vordrucke der Stadt Deggendorf downloaden oder online ausfüllen.

Hinweis:
Für PDF-Formulare benötigen Sie den Adobe Reader.
Die neueste Version können Sie kostenlos direkt von der Firma Adobe hier herunterladen.

Sie können das PDF-Formular am PC ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die Stadt Deggendorf senden oder persönlich im Neuen Rathaus abgeben.
Eine elektronische Zusendung bei rechtsverbindlichen Dokumenten ist zur Zeit noch nicht möglich.

Bauamt

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abstandsflächenübernahme
Abstandsflächenübernahme (Erläuterungen)
Amtsblatt 11 – Bekanntmachung Richtlinien
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen im Stadtgebiet von Deggendorf
Antrag auf isolierte Befreiung/Abweichung
Antragsformular Fassadenförderung
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bauantrag (Erläuterungen)
Bauantrag- Genehmigungsfreistellung – Vorbescheid
Baubeginnsanzeige
Baubeginnsanzeige (Erläuterungen)
Baubeschreibung
Bekanntmachung Änderung Richtlinien Fassadenförderung
Bescheinigung Baugrund und dessen Tragfähigkeit
Bescheinigung Brandschutz I
Bescheinigung Brandschutz II
Bescheinigung Brandschutz III
Bescheinigung Grundfläche und Höhenlage
Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
Bescheinigung Standsicherheit I
Bescheinigung Standsicherheit II
Beseitigungsanzeige
Beseitigungsanzeige (Erläuterungen)
Erhebungsbogen für Bauabgang
Erhebungsbogen für Baugenehmigung
Fassadenförderung Antrag
Fassadenförderung Merkblatt
Fassadenförderung Vereinbarung
Förderrichtlinie Allgemein
Grüne Mitte – Abgrenzung Fördergebiet
Grüne Mitte – Förderrichtlinien
Grüne Mitte – Datenschutzerklärung
Grüne Mitte – Antragsformular
Hinweise zu Rauchwarnmeldern
Innovative Mitte – ANBest-P
Innovative Mitte – Antrag
Innovative Mitte – Datenschutz
Innovative Mitte – Förderrichtlinien
Innovative Mitte – Geltungsbereich
Kriterienkatalog
Kriterienkatalog (Erläuterungen)
Merkblatt Fassadenförderung 
Räumlicher Geltungsbereich Fassadenförderung
Verantwortlicher für die Bauausführung
Verantwortlicher für die Bauausführung (Erläuterungen)
Vereinbarung zur Neufassung Fassadenförderung

Gaststättenrecht

Antrag zum Betrieb einer Gaststätte
Anzeige einer öffentlichen Vergnügnung und Sperrzeitverkürzung
Erforderliche Unterlagen für Antrag zum Betrieb einer Gaststätte
Antrag auf die Erteilung zum Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Erforderliche Unterlagen für Antrag zum Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis

Gewerberecht

Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Beiblatt zur Gewerbemeldung (Geschäftsführer)
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Erforderliche Unterlagen zum Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

Glücksspielrecht

Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten im Reisegewerbe
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Marktrecht

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Ausstellung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Messe
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Großmarktes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Jahrmarktes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Spezialmarktes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Volksfestes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Wochenmarktes
Bewerbung zum Wochenmarkt

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Stadtbusverkehr https://www.deggendorf.de/leben/mobilitaet-verkehr/stadtbusverkehr Mon, 09 Nov 2020 09:16:48 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=13589
Stadtbusverkehr
ÖPNV in Deggendorf
Weißer und türkisfarbener Stadtbus mit der Aufschrift „DEGGENDORF HIER FÄHRT DIE ZUKUNFT“ vor einem Gebäude.

Nahverkehrsheft

Hier könnt ihr euch das neue Nahverkehrsheft ansehen. 

ÖPNV im Stadtgebiet Deggendorf

Mit vier Linien im Stadtbusverkehr befördern wir euch quer durch das Stadtgebiet! Die Haltestellen unserer Hybridbusse könnt ihr hier mitverfolgen!

An Sonn- und Feiertagen kein Linienverkehr. An Heiligabend und Silvester Linienverkehr wie Samstag.

Fahrpreise (gültig ab 01.06.2024)

Semesterticket und Jahresumweltkarte können bei der Artmeier Bus GmbH & Co. KG, Mettener Straße 15, 94469 Deggendorf, erworben werden.

Einzel-, Tages-, Mehrfahrten-, Wochen- und Monatskarten sind unmittelbar beim Buspersonal erhältlich.

Fahrpreise Stadtverkehr Deggendorf
Einzelfahrausweis
Erwachsene 2,00 €
Kinder (6-15 Jahre), Senioren ab 65 Jahren,
Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte (blau und gold, nur unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments)
1,30 €
Kinder bis 5 Jahre frei
Mehrfahrtenkarten
(10 Fahrten, gültig 3 Monate ab Kauf)
15,00 €
Wochenkarte
Erwachsene (gültig 7 aufeinanderfolgende Tage) 15,00 €
Auszubildende und Schüler (gültig 1 Kalenderwoche) 10,00 €
Monatskarte
Erwachsene (gültig 31 aufeinanderfolgende Tage) 40,00 €
Auszubildende und Schüler (gültig 1 Kalendermonat) 34,00 €
Tageskarte
(gültig für einen ganzen Tag im Stadtverkehr Deggendorf)
Erwachsene 4,00 €
Familien-Tageskarte (max. 2 Erwachsene + 4 Kinder) 6,00 €
Jahresumweltkarte
12 Monate fahren – 10 Monate bezahlen 40,- €
x 10 Monate
Gültig für 12 Monate ab Ausstellungsdatum
nur gültig mit aktuellem Lichtbild
Semesterkarte
für Studenten der Technischen Hochschule 107,00 €
Erhöhter Fahrpreis 60,- €
+ Bearbeitungsgebühren
Bayernticket und Deutschlandticket werden anerkannt.
Für das Bayernticket gelten ausschließlich die Vorschriften der DB, die unter https://bahnland-bayern.de/de/ticket/bayern-ticket stets aktuell eingesehen werden können.
Finden außerhalb der dort angegebenen Zeiten Fahrten im Stadtbus statt, ist zusätzlich eine Fahrkarte für den Stadtbusverkehr zu erwerben.
Ein Umstieg von Überlandlinien in den Stadtverkehr ist kostenlos möglich, wenn bereits vor Fahrtantritt dem Fahrpersonal der Umsteigewunsch mitgeteilt wurde.
An Sonn- und Feiertage findet kein Stadtbuslinienverkehr statt.
An Heiligabend und Silvester findet der Stadtbuslinienverkehr wie an Samstagen statt.
Ansprechpartner:

Stadt Deggendorf/Ordnungsamt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
94469 Deggendorf
ordnungsamt@deggendorf.de
0991/2960-304

Artmeier Bus GmbH & Co. KG
Mettener Straße 15
94469 Deggendorf
info@artmeier-bus.de
0991/99134110

Informationen zum 58€ Ticket:

Kauf der Tickets:
https://wohin-du-willst.de/deutschland-ticket/

Für Fragen/weitere Informationen könnten sich die Bürger/innen gerne die Informationen auf der Homepage des Staatsministeriums ansehen:
https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2023/faq_deutschlandticket/

Kontakt zum Amt

Ordnungsamt
Zimmer: 012
Ordnungsamt
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
Telefon: 0991 2960-3099
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
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Ausweis Status einsehen https://www.deggendorf.de/ausweis-status-einsehen Tue, 22 Sep 2020 11:32:33 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=11392 Interkultureller Wegweiser https://www.deggendorf.de/leben/integration/interkultureller-wegweiser Tue, 15 Sep 2020 10:51:40 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=10841

Interkultureller Wegweiser

Verwitterter hölzerner Wegweiser mit mehreren Pfeilen an einem Feldweg zwischen Wiesen und Bäumen
Informations-Wegweiser für ausländische Mitbürger, Studenten und Menschen mit Migrationshintergrund in Deggendorf

Behörden

Rathaus Deggendorf Bürgeramt/Einwohnermeldeamt

(Zuständig z.B. für das Melderecht, Ausweiswesen)
Franz-Josef-Strauß-Str. 3 (s. Karte)
Tel: 0991 2960-0
Fax: 0991 2960-199
Website

Polizei

(Notfallnummer-Tel: 112 oder 110)
Hans-Krämer-Str. 65 (s. Karte)
Tel: 0991 3896-0
Fax: 0991 3896-140
Website

Landratsamt Deggendorf / Ausländeramt

(Zuständig für das Aufenthaltsrecht)
Herrenstraße 18 (s. Karte)
Tel: 0991 3100-0 bzw. -422, -420
Fax: 0991 310041-229
Website

Bundesagentur für Arbeit – Jobcenter Deggendorf

Hindenburgstraße 32 (s. Karte)
Tel: 0991 3101–750
Fax: 0991 / 3101-166
Website

Sozialamt Deggendorf

Herrenstraße 18 (s. Karte)
Tel: 0991 3100-0
Fax: 0991 3100-41316
Website

Amt für Jugend und Familie

Partner für Familien und Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen
Herrenstraße 18 (s. Karte)
Tel: 0991 3100-355
Fax: 0991 3100-41-355
Website

Gesundheitswesen

Ärzte

Übersicht über die Deggendorfer Ärzte

Deggendorfer Krankenhaus “Donau Isar Klinikum“

(für den Notfall)
Perlasberger Straße 41 (s. Karte)
Tel: 0991 380-0
Fax: 0991 380-3510
Website

Apotheken

Apothekennotdienst (in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen)

Kindergärten

Kindergärten, Kinderkrippen, Tagesstätten etc.

Siehe Website der Stadt Deggendorf

Kinderschutzbund Deggendorf

Unterstützung bei Problemen mit eigenen Kindern, Hausaufgabenhilfen, ggf. Deutschkurse für Kinder
Amanstraße 21 (s. Karte)
Tel: 0991 4556
Fax: 0991 2705144
Website

Schulen

Schulen in Deggendorf

Übersicht über Volks- und Mittelschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen und Betreuungsangebote an Schulen

Erwachsenenbildung

Schulen – Erwachsenenbildung – Integrationskurse – Deutschkurse

Folgende Schulen bieten Schulungen und Weiterbildungen für Erwachsene an. Dort werden meist auch Integrations- und Sprachkurse angeboten, die finanziell gefördert werden können.

Bildungszentrum ISA GmbH

Graflinger Straße 29 (s. Karte)
Tel: 0991 38313106
Website

DEB – Deutsche Erwachsene Bildung

Westliche Zwingergasse 11 (s. Karte)
Tel: 0991 991222-0
Fax: 0991 991222-29
Website

IFP – Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH

Hindenburgstraße 33 (s. Karte)
Tel: 0991 4498
Fax: 0991 38306-07
Website

Peters – Bildungs GmbH Institut Deggendorf

Ulrichsberger Str. 17/Haus E (s. Karte)
Tel: 0991 402200-40
Fax: 0991 402200-42
Website

Quin.akademie (qualifizierte Erwachsenenbildung)

Ulrichsberger Str. 17/Haus E (s. Karte)
Tel: 0991 402200-0
Fax: 0991 402200-18
Website

Vhs – Volkshochschule Deggendorfer Land e.V.

Amanstraße 11 (s. Karte)
Tel.: 0991 320 15-0
Fax: 0991 32015-59
Website

Studierende

International Office ThD

Dieter-Görlitz-Platz 1 (s. Karte)
Website

AKI Club International e.V.

Tel.: 0991 3615-242
Website

Erasmus student network Deggendorf

Dieter-Görlitz-Platz 1, 94469 Deggendorf
Website

Stadtbibliothek

Stadtbibliothek Deggendorf, vielsprachige Literatur

Hier können Bücher in vielen Sprachen entliehen werden.

Rosengasse 10 (s. Karte)
Tel: 0991 2960-525
Fax: 0991 2960-529
Website

Soziales

Asylsozialberatungsstelle Caritas

Vertrauliche Beratung für Flüchtlinge und ausländische Mitbürger (in fast allen Sprachen)
Pferdemarkt 20 (s. Karte)
Tel: 0991 3897-30
Fax: 0991 3897-21
Website

Sozialamt Deggendorf

Herrenstraße 18 (s. Karte)
Tel: 0991 3100-0
Fax: 0991 3100-41316
Website

Bürgerarbeit Deggendorf

Rathaus Deggendorf
Franz-Josef-Strauß-Str. 3 (s. Karte)
Tel: 0991 2960-116
Website

Amt für Jugend und Familie

Partner für Familien und Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen
Herrenstraße 18 (s. Karte)
Tel: 0991 3100-355
Fax: 0991 3100-41355
Website

Frauennotruf Deggendorf e.V.

Beratungsstelle für Mädchen und Frauen (z.B.: Gewalt gegen Frauen und Mädchen, in Beziehungen, Vergewaltigungen)
Östlicher Stadtgraben 35 (s. Karte)
Tel: 0991 382460
Fax: 0991 341191
Website

Kinderschutzbund Deggendorf (Notfalls.: 0991 4556)

Schutz vor Gewalt, Familienhilfe unmittelbar am Ort, Unterstützung bei Problemen mit eigenen Kindern, Hausaufgabenhilfen, ggf. Deutschkurs für Kinder
Amanstr. 21 (s. Karte)
Tel: 0991 4556
Fax: 0991 2705144<E-Mail
Website

Schwangerschaftsberatung Donum Vitae in Bayern. e.V.

Am Stadtpark 12 (s. Karte)
Tel: 0991 371966
Fax: 0991 37196-70
Website

Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Caritas Deggendorf

Metzgergasse 16 (s. Karte)
Tel: 0991 296603-0
Fax: 0991 296603-9
Website

Streetworker Deggendorf

Dik Alexander (Russlanddeutsch)
„4 You“, Amanstr. 21 (s. Karte)
Tel: 0991 33552 od. 0175 2381765

Günstig leben

Kaufhaus wahrenWert Deggendorf

– Gut erhaltene gebrauchte Möbel –
Ruselstr. 80 (s. Karte)
Tel: 0991 383104-81
Fax: 0991 383104-89
Website

Second Hand Shop “Chic und Günstig”

– Gut erhaltene gebrauchte Bekleidung –
Bahnhofstraße 7 (s. Karte)
(Samstag geschlossen)
Website

Deggendorfer Tafel

Hier erhalten Bedrürftige Nahrungsmittel nach Anmeldung bei der Bürgerarbeit Deggendorf
Rathaus Deggendorf
Franz-Josef-Strauß-Str. 3 (s. Karte)
Ansprechpartnerin: Christiane Preiß
Tel: 0991 2960-116

Wohnungssuche

Stadtbau-GmbH Deggendorf

Metzgergasse 14 (s. Karte)
Tel: 0991 37161–0
Fax: 0991 37161-26
Website

Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Deggendorf eG

Ulrichsberger Str. 32 (s. Karte)
Tel: 0991 21017
Fax: 0991 21019

Familie & Kind

Familienzentrum Deggendorf e.V.

bietet für Kinder und Eltern Angebote einer leicht zugänglichen Unterstützung und Förderung. Ziel ist die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien.

Vhs-Gebäude
Amanstr. 9 (s. Karte)
Tel: 0991 9959408
Website

Jugend

Hier finden Sie Kontaktadressen für betreute Jugendfreizeiten

Jugendcenter „4 You“ der Stadt Deggendorf

Amanstr. 21 (s. Karte)
Tel: 0991 33552
Fax: 0991 38316-79
E-Mail
Website

Kreisjugendring Deggendorf

Amanstr. 21 (s. Karte)
Tel.: 0991 33775
E-Mail
Website

Streetworker Deggendorf

Dik Alexander (Russlanddeutsch)
„4 You“
Amanstr. 21 (s. Karte)
Tel: 099133552, 0175 2381765

Vereine

Alle Vereine im Stadtgebiet finden Sie unter: www.deggendorf.de

 

MOSTIK – Interkultureller Verein Mostik e.V.

Der Verein pflegt die u.a. die russlanddeutsche Identität, hält Traditionen aufrecht und fördert die Integration.
Frau Katharina Bakaev, Tel: 0991 9959647
Frau Elena Roth, Tel: 0171 2060541
Web-Site

DITIB- Türkisch-Islamischer Kultur Verein e. V.

Rosenstr. 12 (s. Karte)
Website

Netzwerk für kulturelle Vielfalt

Der Verein widmet sich der Integration auf vielfältige Weise
Herr Cem Yasinoglu
Tel: 0179 6860531
Web-Site

Türkischer Fußballverein Deggendorf 2000 „Türk Gücü“

Website

 

Verein türkischer Schüler, Studenten und Elternverband Deggendorf und Umgebung e. V.

Der Verein bietet insbesondere türkischen Kindern und Familien Unterstützung und Betreuung an.
Herr Irfan Kilic
Luitpoldplatz 21, 94469 Deggendorf
Tel: 0991 28099709

Deggendorfer Integrations- und Bildungsverein e.V.

Der Verein bietet insbesondere türkischen Kindern und Familien Unterstützung und Betreuung an.
Ruselstr. 18, 94469 Deggendorf
https://goo.gl/maps/p5j9u
Tel: 0157 38132007
E-Mail

Albanischer Förderverein für Kultur und Sport „Mergimtaret“ e.V

Herr Dr. Edmond Skenderaj
Falkensteinstr. 5 (s. Karte)
Tel: 0991 99891835

Glaube & Religion

Pfarrei Sankt Martin

Egger Straße 11 (s. Karte)
Tel: 0991 29650
Fax: 0991 284711
Web-Site

Pfarrei Mariä-Himmelfahrt

Pfarrgasse 1
Tel: 0991 37166-0
Fax: 0991 37166-25
Web-Site: www.mariae-himmelfahrt.de

Evangelische Kirchengemeinde Deggendorf

Hindenburgstraße 53 (s. Karte)
Tel: 0991 6813
Fax: 0991 33102
Web-Site

Moschee
DITIB Türkisch-Islamischer Kultur Verein e. V.

Website

Tuna-Camii – Moschee
Deggendorfer Integrations- und Bildungsverein e.V.

Ruselstr. 18, 94469 Deggendorf
Tel: 0157 38132007

Ehrenamt

Bürgerarbeit Deggendorf/Deggendorfer Tafel

Rathaus Deggendorf
Franz-Josef-Strauß-Straße 3 (s. Karte)
Tel. 0991 2960-116
Website

„Mach mit – freiwilligen Zentrum Deggendorf“

Westlicher Stadtgraben 4 (s. Karte)
Tel: 0991 3100-400 oder -401
Fax: 0991 3100-41-255
Website

THW – Deggendorf (Technisches Hilfswerk)

Technische Hilfe bei Katastrophen, Unglücksfällen etc.
Das THW bietet eine Möglichkeit sich technisch privat zu engagieren.
Otto-Denk-Straße 11 (s. Karte)
Tel: 0991 8386 (nur Donnerstags ab 19.00 Uhr)
Fax: 0991 382627
Website

Freiwillige Feuerwehr Deggendorf

St.-Florian-Weg 3 (s. Karte)
Tel: 0991 6402
Website

Integration

Sprachstammtisch

Wo: Rathaus Deggendorf, kleiner Sitzungssaal (s. Karte)
Wann: Jeder 3. Mittwoch im Monat, 15.30 Uhr
Leiter: Herr Oliver Antretter

Englisch Stammtisch

Wo: Pizzeria Daniele, Land-Au 2 (s. Karte)
Wann: Jeder 2. und 4. Dienstag im Monat ab 20.00 Uhr
Web-Site

Spanisch, Lateinamerikanischer Stammtisch

Wo: Gasthaus Otto – Schober, Perlasberger Str. 1 (s. Karte)
Tel: 0991 6523
Wann: jeder 1 und 3. Montag im Monat ab 20.00 Uhr

Französisch Stammtisch

Wo: Gasthaus Otto – Schober, Perlasberger Str. 1 (s. Karte)
Tel: 0991 6523
Wann: jeder 2.  Montag im Monat ab 20.00 Uhr

Afrikafest Deggendorf

Website

Fördermöglichkeiten von Projekten wie. z.B. des vielfältigen kulturellen Miteinanders

Seit einigen Jahren findet in Deggendorf die Woche der Begegnung statt. Diese, aber auch andere Projekte, welche die Integration betreffen, werden vom Bundesprogramm „Demokratie leben – aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit, Partnerschaft für Demokratie Deggendorf“ gefördert. Weitere Informationen und Anträge, siehe unter

https://www.deggendorf.de/index.php?id=816

Ansprechperson: Frau Ursula Kessler, Externe Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie Leben, Tel.: 0991/29792751

Ansprechpartner

Integrationsbeauftragter der Stadt Deggendorf

Oliver Antretter, Tel: 0179 2015039

Griechisch:

Dr. Charilaos Zourelidis
E-Mail

Türkisch:

Frau Sevgi Ünal, Tel: 0991 382090 od. 0176 23563593 (Integrationsbeauftragte DITIB)
Herr Cem Yasinoglu, Tel: 0179 6860531

Streetworker Deggendorf

Dik, Alexander (Russlanddeutsch)
„4 You“, Amanstr. 21 (s. Karte)
Tel: 0991 33552 od. 0175 2381765

Integrationsbeauftragte der Stadt Plattling

Olesja Maximovitsch, Tel: 09931 73553

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Ausnahmegenehmigung StVO https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/ordnungsamt/ausnahmegenehmigung-stvo Tue, 07 Jul 2020 09:36:18 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5692

Ausnahmegenehmigung StVO

Nahaufnahme eines Verkehrszeichens für ein beidseitiges Halt- und Parkverbot an einem von Bäumen gesäumten Straßenrand

Kontakt zum Amt

Ordnungsamt
Zimmer: 012
Ordnungsamt
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
Telefon: 0991 2960-3099
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
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Reisepass https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/reisepass Tue, 30 Jun 2020 07:46:14 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5458

Reisepass

Mehrere deutsche Reisepässe liegen auf einer Landkarte von Australien.
Bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland: Personalausweis genügt nicht! Mit Reisepass die Welt bereisen.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund technischer Probleme kann nicht gewährleistet werden, dass eine Fotoaufnahme im Rathaus durchgeführt werden kann. Bitte nehmen Sie bevorzugt ein digitales Lichtbild mit!

Was wird benötigt?

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigt ihr:

  • Euren bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn ungültig oder bereits abgelaufen)
  • Bei erstmaliger Ausstellung oder erstmaliger Ausstellung in Deggendorf eine Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. eine Namenserklärung bei Spätaussiedlern
  • Für unter 18-Jährige eine unterschriebene Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten sowie dessen/deren Ausweise/ Pässe
  • Die Gebühr für den Reisepass ist bei der Antragstellung zu entrichten.
  • Ein digitales Lichtbild (Bitte QR-Code vom Fotostudio mitbringen).  Alternativ kann im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellt werden.

Sollten Sie sich trotz der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen das Foto entscheiden, muss die Gebühr von 6,00€ trotzdem entrichtet werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Aufnahme von Babys und Kleinkindern nicht möglich ist!

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Beantragung eines Reisepasses ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.
Eine Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfordert die Unterschrift der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter) unter Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise. Liegt die Personensorge nur bei einem Elternteil, benötigen wir den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Besteht für die Antragsteller*innen eine Betreuung, so ist der Betreuerausweis vorzulegen.
Der Antrag auf einen Reisepass muss ab dem 10. Lebensjahr von den Antragsteller*innen eigenhändig unterschrieben werden. Außerdem werden für die über 6 Jahre alten Antragsteller*innen Fingerabdrücke gespeichert.
In Ausnahmefällen kann ein Zweitpass oder weiterer Reisepass ausgestellt werden. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen werden. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird im Bürgeramt geprüft.
Eine Änderung des Reisepasses ist nur bei einem Wohnungswechsel möglich. Änderung der persönlichen Daten, z.B. des Familiennamens durch Eheschließung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Reisepass zu beantragen.

Hinweise zur Abholung

Sobald uns euer beantragter Personalausweis vorliegt, erhaltet ihr eine schriftliche Benachrichtigung. Wie lange es dauert, bis ihr euren Personalausweis ausgehändigt bekommt, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Bundesdruckerei in Berlin ab. In der Regel könnt ihr mit ca. 2 bis 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. Die Abholung erfolgt ebenfalls im Bürgeramt. Zur Abholung bringt bitte euren alten Personalausweis oder den evtl. ausgestellten vorläufigen Personalausweis mit. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss sich ausweisen können und die Vollmacht vorlegen.

Expresspass

Wenn ihr kurzfristig einen Reisepass benötigt, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Bei Beantragung vor 11.30 Uhr erhaltet ihr den Expresspass schon innerhalb von 4, ansonsten nach 4-5 Werktagen.

Voläufiger Reisepass

Vorläufige Reisepässe werden nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt, falls die Antragstellung des Expresspasses zeitlich nicht ausreicht. Es können jederzeit Nachweise, z.B. in Form von Flugtickets etc. verlangt werden, die bestätigen, dass die Beantragung eines Expresspasses zeitlich nicht mehr möglich ist.

Ein digitales Lichtbild ( Im Rathaus kann  ein digitales Lichtbild erstellt werden.)

48-Seiten-Pass

Vielreisende können einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass, beantragen.

Gebühren & Gültigkeitsdauer

EU-Reisepass mit 32 Seiten – Antragstellende Person unter 24 Jahre 37,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 32 Seiten – Antragstellende Person über 24 Jahren 70,00 € 10 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten – Antragstellende Person unter 24 Jahren 59,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten – Antragstellende Person über 24 Jahren 92,00 € 10 Jahre
EU-Reisepass mit 32 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person unter 24 Jahren 69,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 32 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person über 24 Jahren 102,00 € 10 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person unter 24 Jahren 91,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person über 24 Jahren 124,00 € 10 Jahre
Zweitpass / weitere Reisepässe wie oben 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass 26,00 € 1 Jahr

Zustimmungserklärung

Das Formular für die Zustimmungserklärung Ausstellung und Aushändigung eines Reisepasses findet ihr hier.

Verlust oder Diebstahl

Habt ihr euren Reisepass verloren oder ist er gestohlen worden, müsst ihr dies unverzüglich im Bürgeramt oder bei den Polizeibehörden anzeigen. Gleichzeitig kann im Bürgeramt ein neuer Reisepass beantragt werden.

Links

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

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Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-3333
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Termine können auch online reserviert werden
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Personalausweis https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/personalausweis Tue, 30 Jun 2020 07:13:33 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5451

Personalausweis

Nahaufnahme eines deutschen Personalausweises neben einer Euro-Münze
Der "Perso": Der Lichtbildausweis dient in Deutschland als Identitätsnachweis, der ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend ist.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund technischer Probleme kann nicht gewährleistet werden, dass eine Fotoaufnahme im Rathaus durchgeführt werden kann. Bitte nehmen Sie bevorzugt ein digitales Lichtbild mit!

Was wird benötigt?

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigt ihr:

  • Euren bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn ungültig oder bereits abgelaufen)
  • Bei erstmaliger Ausstellung oder erstmaliger Ausstellung in Deggendorf: Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. bei Spätaussiedlern eine Namenserklärung
  • Für unter 16-Jährige eine unterschriebene Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten sowie dessen/deren Ausweise/ Pässe
  • Ein digitales Lichtbild (Bitte QR-Code vom Fotostudio mitbringen). Alternativ kann im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellt werden.

Sollten Sie sich trotz der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen das Foto entscheiden, muss die Gebühr von 6,00€ trotzdem entrichtet werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Aufnahme von Babys und Kleinkindern nicht möglich ist!

Die Gebühr für den Personalausweis ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Hier findet ihr die Zustimmungserklärung!

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Beantragung eines Personalausweises ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ausweispflichtig. Eine Antragstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfordert die Unterschrift der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter) unter Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise. Liegt die Personensorge nur bei einem Elternteil, benötigen wir den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Besteht für den/die Antragsteller*in eine Betreuung, so ist der Betreuerausweis vorzulegen.

Ihr erhaltet ab 01.11.2010 den Personalausweis im Scheckkartenformat. Die aufgedruckten Daten sind digital im Personalausweis abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke der über 6 Jahre alten Antragsteller*innen digital gespeichert. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift der Antragsteller*innen auf dem Personalausweis zwingend erforderlich.

Neu sind die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion habt ihr erstmals die Möglichkeit, euch auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch könnt ihr einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren.

Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Die Signaturzertifikate werden von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz staatlich zugelassen sind, ausgestellt.

Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Eine Änderung des Personalausweises ist nur bei einem Wohnungswechsel möglich. Ein Adressaufkleber wird auf der Rückseite des Personalausweises angebracht. Änderungen der persönlichen Daten, z.B. des Familiennamens durch Eheschließung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.

Vorläufiger Personalausweis

Wenn ihr kurzfristig einen Personalausweis benötigt, kann euch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ihr benötigt alle oben beschriebenen Unterlagen.

Gebühren & Gültigkeitsdauer

Antragstellende Person unter 24 Jahre 27,60 € 6 Jahre
Antragstellende Person über 24 Jahre 46,00 € 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis 10,00 € höchstens 3 Monate
Ändern der Transport-Pin in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

Zustimmungserklärung

Das Formular für die Zustimmungserklärung Ausstellung und Aushändigung eines Personalausweises findet ihr hier.

Verlust oder Diebstahl

Habt ihr euren Personalausweis verloren oder ist er gestohlen worden, müsst ihr dies unverzüglich im Bürgeramt oder bei den Polizeibehörden anzeigen. Der Ausweisinhaber ist aufgefordert, bei Verlust oder Abhandenkommens des neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion die Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen. Dies kann bei der ausstellenden Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116) erfolgen. Gleichzeitig mit der Verlustanzeige kann im Bürgeramt ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Links

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

 

Informationen zum Personalausweis: www.personalausweisportal.de

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-3333
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Termine können auch online reserviert werden

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