Suchergebnisse für „Bescheinigung“ – Stadt Deggendorf https://www.deggendorf.de offizielle Website der Stadt Deggendorf Sat, 22 Aug 2026 01:40:37 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.5 Digitaler Bauantrag https://www.deggendorf.de/leben/bauen-wohnen/digitaler-bauantrag Tue, 21 Jan 2025 14:53:36 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=40736

Digitaler Bauantrag

Online-Assistenten für dein Bau-Projekt
Architekturzeichnung mit gelbem Bleistift, einem kleinen Hausmodell und gelbem Schutzhelm auf einem Schreibtisch

Bauherren-Info

So könnt ihr auf unsere digitalen Bauantrags-Services zugreifen:

Bauantrag online https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmb/bauantrag_hauptassistent/index?caller=bpmrqtkzjtmeztoy3gmnrtczrwgcr47ed4lti2sufutez5ztvgethfaykmubk3z6nvewvu72v5oc7cy4pvd2euwohhui7qkajr5c7a3hs6ggca4wono2tba625ssmluwfpehwfecratamdahpuf4bbqqdj6qzwu7ndh5kvqcckniumibayhkuccycqiirab5nwawigcm4fv43wqnwzivlfca4367j27fwbjwmgs4i8
Baubeginn online anzeigen https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmb/bauantrag_baubeginnsanzeige/index?caller=bpgzqwmzdcgfswgobummzdqobyhcacvzvw5v3iqlg3csunfd2mfspur7cshyzazsyebc5dfaatknhmsdcedaltm5hxblbu23bvephdllxb67sw72lrnx6qnslkm5xwmfowprjknw56ikjwb25stzka3zlihezxffimcxktzca7hzzmt5eqp64uoqk7sw7uixecd2ex656v6oim6vdt5tbikdjqem2ong5x4vy5gpy8
Beseitigung online anzeigen https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmb/bauantrag_beseitigung/index?caller=bpgm4gmzjygntggnzugntdsyzwmh4ourdd5zqjgh3uzngmvhni44o7rbxpahmm4k544ybjbosdh4lw7go432ytzihis4ts5r7qbm4llnau2ou2ydugg32b474pcrhah3cmtxxqe3bkig2dzqaugtuo74ivxtwrnnu3yyqwpd5ytiqmzg73mefjr3nvtzkmkvfmdjsznjpmgdkj4zh7e3klahdydtw26mqlbxgsoaq8
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmb/bauantrag_gem_iaaba/index?caller=bpmi2ton3dmyzdaodfgiydcn3fg5mpg5wuyzilertym2g2zcuolfjdezly74cyige5jdq4j7opernntst57uyijrz3pkxpozw7imm5l6ps44yvintcbvfhxj4bw4rr4pim4co27jo3dpnuk2fpi3vp7x7vjfyq6pjjykuxqebav5veg3qtxjp4diwfo27radyps7l2djuk3zyfturcah4nmb3swyxjoroytbcmh2q8
Kriterienkatalog – Erklärung über die Erfüllung online einreichen https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmb/bauantrag_kriterienkatalog/index?caller=bpg4ygeyrvhftdqmbvmnrwizlfhbzc7otik6ci3huxtwjoq2rw5uizoffz4x2n54hnvsowquphzzp5ar26clbzqslbf7bgylpry5ptmv7cbf2pisfotjz7xm4rmliki6rhanki6mwngdntnpx6hvssfy6oprcedi4exiqg3mqbrdovtli2yjc6wtgfzrc77f5jpepylyy5ciqygevns3n4fs4lvgtt6cxaiw3vrcq8
Nutzungsaufnahme online anzeigen https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmb/bauantrag_nutzungsaufnahme/index?caller=bpgjrwmyjyme4wimlbgztdmmrvgj2qaaqhpurctabnyzlz3as6o6rzze2soffqkqlhmb6fn7wyxdwdacwwgbjd4qfymgztri4i4i5ueacgrzycozhl56k7rfxnupdgbf5a6o7hsjh5go7khvi5peawx7lbqbktf47otnikgcjcm25ilaynm6qdzoqoyeyg256mjgcjksgn4vwvsscnqwzgdjhsnlakv4ovm3jfg6y8
Teilbaugenehmigung online beantragen https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmb/bauantrag_teilbaugenehmigung/index?caller=bpmntgmzjymyywcnrvgmzwizdehd3lt2udu2sltnqeq5bnwkbhpzl45epd4quchtem2ffkwvdgvqtgmsaowgqacv2t7ercq4u7qygtvbnmzbbd2bp5p37rzxtm6jo2tkgj4vewwx3kstbc3dyti7ggbzmllyq35x3jdi3mzxuztzvoqzahfnsvowolaqo6uxigxrdr5qhybqw2an4ckmckqonz47cpyubmag3fgmq8
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmb/bauantrag_verlaengerungsantrag/index?caller=bpgi4dczjymizggmbxgrtdenrug3iyxwj76ajikoexga5xnhpcuykk2tkbyrs5qgyf43hblhzwefzups3qsshdvkjuv3tvqrw4vu2katbvv6yqcwq7jaiz3jeqwugdqyvokludo5a5hrhgecnt4nztczmtd5o3i73c6qags642jnpxowxnzczklr6sl54skfesxoxbmeemi3nm5tjjafo4p734psesxv7apogaw4i8
Vorbescheid online beantragen https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmb/bauantrag_vorbescheidsantrag/index?caller=bpmizwey3fmnstkmzvmvqtoyjzmkytq5es2p7ypzswu4jui3b7hdtuiaxxrzq4biq7ttjevycgddakebxkpsydabdkzrdqq6nftkbeom552yjuwvqra4wplffbe53nmh6hwgasfvxhcrrxtmxkv2oeojxsefr3vc4ucdgyt543sw5ybo6u77ev7huvgpv4kv72bovc2jt4ptvikdwyfb3qjj4iuvnbjow56rjis7q8

Ansprechpartner

Matthias Kellner Sachgebietsleiter Tel:
0991 2960-440
E-Mail Zimmer 220
Nicole Rinnerer Bauplanungsrecht
(Gemarkungen Deggendorf, Schaching östlich der B11, Mietraching und Greising)
Tel:
0991 2960-405
E-Mail Zimmer 225
Iris Zisler Bauordnungsrecht
(Gemarkungen Deggendorf, Schaching östlich der B11, Mietraching und Greising)
Tel:
0991 2960-404
E-Mail Zimmer 224
Evelin Schanderl Bauplanungsrecht
(Gemarkungen Schaching westlich der B11, Deggenau, Fischerdorf, Natternberg und Seebach)
Tel:
0991 2960-448
E-Mail Zimmer 219
Karl-Heinz Spannmacher Bauaufsicht Tel:
0991 2960-406
E-Mail Zimmer 226
Barbara Herlt Antragsabgabe Tel:
0991 2960-409
E-Mail Zimmer 223
Katrin Huber Antragsabgabe, Abgeschlossenheitsbescheinigung Tel:
0991 2960-408
E-Mail Zimmer 223

Kontakt zum Amt

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Spielgeräte https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/ordnungsamt/spielgeraete Thu, 12 Nov 2020 14:46:44 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=15092

Spielgeräte

Nahaufnahme eines beleuchteten Spielautomaten mit mehreren Walzen, Symbolen wie BAR, Sieben, Früchten und einer roten Gewinnanzeige

Die am weitesten verbreitete Form der gewerblichen Spielgeräte sind die in § 33 c Gewerbeordnung (GewO) geregelten Gewinnspielgeräte, deren Spielausgang vom Zufall – und nicht von der Geschicklichkeit des Spielers – abhängt.

Das gewerbsmäßige Aufstellen solcher Gewinnspielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, ist nach § 33 c Abs. 1 S. 1 GewO erlaubnispflichtig.

Es dürfen nur solche Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist (§ 33 c Abs. 1 S. 2 GewO).

Die Aufstellung darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der Gemeinde des Aufstellortes schriftlich bestätigt worden ist (§ 33 c Abs. 3 GewO).
Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgeräte) dürfen nach § 1 Abs. 1 Spielverordnung (SpielV) nur aufgestellt werden in Schank- und Speisewirtschaften, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher.
Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Waren besteht (Warenspielgeräte) dürfen nach § 2 SpielV darüber hinaus auch auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten aufgestellt werden.

Persönliche Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Die Zuverlässigkeit wird von der Erlaubnisbehörde insbesondere anhand eines vom Antragsteller bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragenden Führungszeugnisses und eines Gewerbezentralregisterauszugs überprüft.

Darüber hinaus hat der Antragsteller durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachzuweisen, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden ist (§ 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO). Außerdem muss ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution vorgelegt werden, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll (§ 33c Abs. 2 Nr. 3 GewO).

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Formulare https://www.deggendorf.de/rathaus/formulare Tue, 10 Nov 2020 07:39:56 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=13716

Formulare

Hand an einer Computermaus neben einem Laptop mit schwebenden digitalen Dokumentseiten

Formulare

Auf dieser Seite können Sie sich Formulare und Vordrucke der Stadt Deggendorf downloaden oder online ausfüllen.

Hinweis:
Für PDF-Formulare benötigen Sie den Adobe Reader.
Die neueste Version können Sie kostenlos direkt von der Firma Adobe hier herunterladen.

Sie können das PDF-Formular am PC ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die Stadt Deggendorf senden oder persönlich im Neuen Rathaus abgeben.
Eine elektronische Zusendung bei rechtsverbindlichen Dokumenten ist zur Zeit noch nicht möglich.

Bauamt

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abstandsflächenübernahme
Abstandsflächenübernahme (Erläuterungen)
Amtsblatt 11 – Bekanntmachung Richtlinien
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen im Stadtgebiet von Deggendorf
Antrag auf isolierte Befreiung/Abweichung
Antragsformular Fassadenförderung
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bauantrag (Erläuterungen)
Bauantrag- Genehmigungsfreistellung – Vorbescheid
Baubeginnsanzeige
Baubeginnsanzeige (Erläuterungen)
Baubeschreibung
Bekanntmachung Änderung Richtlinien Fassadenförderung
Bescheinigung Baugrund und dessen Tragfähigkeit
Bescheinigung Brandschutz I
Bescheinigung Brandschutz II
Bescheinigung Brandschutz III
Bescheinigung Grundfläche und Höhenlage
Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
Bescheinigung Standsicherheit I
Bescheinigung Standsicherheit II
Beseitigungsanzeige
Beseitigungsanzeige (Erläuterungen)
Erhebungsbogen für Bauabgang
Erhebungsbogen für Baugenehmigung
Fassadenförderung Antrag
Fassadenförderung Merkblatt
Fassadenförderung Vereinbarung
Förderrichtlinie Allgemein
Grüne Mitte – Abgrenzung Fördergebiet
Grüne Mitte – Förderrichtlinien
Grüne Mitte – Datenschutzerklärung
Grüne Mitte – Antragsformular
Hinweise zu Rauchwarnmeldern
Innovative Mitte – ANBest-P
Innovative Mitte – Antrag
Innovative Mitte – Datenschutz
Innovative Mitte – Förderrichtlinien
Innovative Mitte – Geltungsbereich
Kriterienkatalog
Kriterienkatalog (Erläuterungen)
Merkblatt Fassadenförderung 
Räumlicher Geltungsbereich Fassadenförderung
Verantwortlicher für die Bauausführung
Verantwortlicher für die Bauausführung (Erläuterungen)
Vereinbarung zur Neufassung Fassadenförderung

Gaststättenrecht

Antrag zum Betrieb einer Gaststätte
Anzeige einer öffentlichen Vergnügnung und Sperrzeitverkürzung
Erforderliche Unterlagen für Antrag zum Betrieb einer Gaststätte
Antrag auf die Erteilung zum Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Erforderliche Unterlagen für Antrag zum Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis

Gewerberecht

Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Beiblatt zur Gewerbemeldung (Geschäftsführer)
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Erforderliche Unterlagen zum Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

Glücksspielrecht

Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten im Reisegewerbe
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Marktrecht

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Ausstellung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Messe
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Großmarktes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Jahrmarktes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Spezialmarktes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Volksfestes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Wochenmarktes
Bewerbung zum Wochenmarkt

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Beglaubigungen https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/beglaubigungen Mon, 29 Jun 2020 09:26:01 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5382

Beglaubigungen

Hand mit Stempel über Unterlagen auf einem Schreibtisch

Beglaubigung von Dokumenten

Das Bürgeramt darf Kopien oder Abschriften von Dokumenten nur beglaubigen, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt worden ist oder die beglaubigte Kopie bzw. Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Ausländische Urkunden können nur mit deutscher Übersetzung beglaubigt werden (Ausnahme für Rentenzwecke und evtl. für Berufs- und Zeugnisanerkennung). Die Stadtverwaltung beglaubigt nur Dokumente für Bürger des Stadtgebiets Deggendorf.

Beglaubigungsverbote

Nicht beglaubigt werden dürfen:
– Inländische Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
– Sozialversicherungsausweise, Führerscheine und Kfz-Scheine
– Private Schriftstücke wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
– Ärztliche Bescheinigungen mit Inhalt Betäubungsmittel
– Ablichtungen von Abschriften aus Katasterbüchern und Auszüge aus dem Katasterwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Liegenschaftskataster führende Vermessungs- und Katasteramt.
– Kopien, die gegenüber dem Original verändert, manipuliert oder nicht vollständig sind.

Gebühren

Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 5,00 €. Werden mehrere Kopien des gleichen Dokumentes angefertigt, so beträgt die Gebühr für jede weitere Beglaubigung 2,50 €. Beglaubigungen von Dokumenten zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung sowie für die Berufs- und Zeugnisanerkennung für Spätaussiedler nach § 4 BVFG sind gebührenfrei.

Beglaubigung von Unterschriften

Das Bürgeramt ist zuständig für amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird. Unterschriften und Handzeichen dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Bitte bringt euren Personalausweis oder Reisepass mit.

Beglaubigungsverbote

Eine Unterschriftsbeglaubigung für private Verträge, Erbschaftsangelegenheiten und freie Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Inhalt ist nicht möglich. Bitte wendet euch in diesen Fällen an einen Notar.

Gebühren

Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 5 €.

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-3333
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Termine können auch online reserviert werden
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Bescheinigungen https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/bescheinigungen Mon, 29 Jun 2020 09:06:04 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5379

Bescheinigungen

Person füllt mit einem Kugelschreiber ein Formular aus.

Im Bürgeramt erhaltet ihr Meldebestätigungen und Lebensbescheinigungen, wenn ihr in Deggendorf mit Wohnsitz gemeldet seid.

Die Gebühr beträgt 5,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Ihr benötigt dafür euren Personalausweis/Reisepass bzw. ausländischen Pass!

Gebührenfrei sind:

  • Meldebescheinigungen und Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke
  • Meldebescheinigungen für soziale Zwecke

Am besten gleich online im Bürgerserviceportal der Stadt Deggendorf nur mit der BayernID oder BundID beantragen!

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-3333
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

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Wohnraumförderprogramm https://www.deggendorf.de/rathaus/finanzverwaltung/stadtkaemmerei/wohnraumfoerderprogramm Mon, 30 Mar 2020 13:22:55 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=2861

Wohnraumförderprogramm

Bauarbeiter mit Schutzhelm hält einen Holzrahmen und mehrere Geldscheine auf einer Baustelle.
Sowohl der Staat als auch die Stadt Deggendorf bieten Ihnen Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen bei Eigentumskauf/ -bau Förderungen zu erhalten.

Die Große Kreisstadt Deggendorf fördert den Bau oder Erwerb von Eigenheimen mit einem Zuschuss aus dem im Haushalt für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau oder Erwerb eines Eigenheimes (auch Zweiterwerb). Das zu fördernde Objekt muss innerhalb des Stadtgebietes liegen und vom Antragsteller ab Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Hauptwohnsitz genutzt werden. Als Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit gilt der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde. Für Anbau-, Umbau-, Ausbau und Renovierungsmaßnahmen sowie Grundstücke im Außenbereich wird der Zuschuss nicht gewährt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Bauvorhaben, die schon begonnen sind, und Kaufeigentumsmaßnahmen, für die bereits ein Kaufvertrag oder rechtsverbindlicher Kaufanwartschaftsvertrag geschlossen wurde, dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabensbeginn im Sinne des Satzes 1 gilt der Baubeginn (Abhub des Mutterbodens). Ein bereits abgeschlossener Kaufvertrag steht einer Förderung nicht entgegen, wenn dem Erwerber bis zu der Bewilligung der beantragten Fördermittel ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist. Für den Rücktrittsfall dürfen dem Käufer nur Notar- oder eigene Geldbeschaffungskosten sowie Kosten der Ausführung von Sonderwünschen auferlegt sein.

Die Belastung des Förderobjekts muss für den künftigen Eigentümer auf Dauer tragbar sein.

Wer kann Wohnraumförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Ehepaare und Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind, die die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung nach dem BayWoFG entsprechend den Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und den Antrag zum Erhalt einer Förderung nach dem BayWoFG rechtzeitig (beim Landratsamt) stellen. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid des Landratsamtes Deggendorf ist vorzulegen bzw. nachzureichen. Falls aufgrund fehlender staatlicher Fördermittel kein Bewilligungsbescheid erlassen werden kann, ist eine Bestätigung des Landratsamtes Deggendorf über das Vorliegen der Voraussetzungen ausreichend.

Höhe des Zuschusses

4.1 Grundförderung

Der Zuschuss beträgt 6.000,00 € für ein Ehepaar mit bis zu 2 Kindern oder Alleinstehende mit bis zu 2 Kindern.

4.2 Kinderzulage

Für das dritte und jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschuss um 2.500,00 €. Berücksichtigt werden Kinder, die auch vom Landratsamt Deggendorf bei der Förderung nach dem BayWoFG anerkannt werden.

4.3 Ausschluss

Die Zuschussregelung nach Ziffer 4.1 kann nur einmal in Anspruch genommen werden und ist – was einen Objektwechsel betrifft – übertragbar.

Rückforderung der Zuwendung

Die Stadt Deggendorf ist berechtigt, den Bewilligungsbescheid zu widerrufen, wenn der Zuschussnehmer innerhalb des 10-Jahres Zeitraumes (Ziff. 1)

a) gegen die Richtlinien dieses Programms bzw. gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides verstößt
b) das geförderte Objekt vermietet oder verkauft
c) das geförderte Objekt nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnt
d) den Zuschuss für den vorgesehenen Zweck nicht oder nicht in voller Höhe verwendet hat
e) die Auszahlungsvoraussetzungen nicht binnen zwei Jahren nach der Bewilligung des Zuschusses erfüllt hat

Der Widerruf kann rückwirkend zum Zeitpunkt des Eintritts des Widerrufsgrundes erfolgen. Mit dem Widerruf wird der Zuschuss mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig und ist ab dem Zeitpunkt des Widerrufsgrundes in Höhe von 6 v. H. zu verzinsen.

Vorzeitige Ablösung

6.1 Der Zuschussnehmer kann den Baukostenzuschuss jederzeit zurückzahlen. Die Bindungen nach diesen Richtlinien erlöschen mit dem Tag der Rückzahlung.

6.2 Wird das geförderte Objekt aus einem Grund wieder verkauft, den der Zuschussnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, kein Arbeitsplatzangebot in Deggendorf usw.), kann die Rückzahlung nach Nr. 6.1 entsprechend dem Zeitraum, in dem der Zuschussnehmer und seine Familie in dem geförderten Objekt gewohnt haben, gemindert werden. Die Entscheidung über eine Minderung fällt die Stadt Deggendorf auf Antrag des Zuschussnehmers.

Verfahren

7.1 Antrag
Der Zuschuss ist vor Baubeginn oder vor Abschluss des Kaufvertrages bei der Stadt Deggendorf, Stadtkämmerei, mit dem Vordruck nach Anlage 1 zu beantragen (vgl. Nr. 2.1).

7.2 Auflagen
Im Bewilligungsbescheid können Auflagen und Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses festgelegt werden.

7.3 Vorrang
Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge des Eingangs der (vollständigen) Antragsunterlagen und unter dem Vorbehalt ausreichender Mittel vergeben.

7.4 Auszahlung
Die Auszahlung der Grundförderung und der Zusatzförderung für Kinder erfolgt

  • bei der Errichtung eines Wohnhauses frühestens zum Zeitpunkt der Rohbaufertigstellung
  • beim Erwerb eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung zum Zeitpunkt des Einzugs (Vorlage einer Meldebescheinigung des Bürgeramtes)

Der Bescheid des Landratsamtes Deggendorf über die Gewährung von Mitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm bzw. die Bestätigung des Landratsamtes Deggendorf über das Vorliegen der Voraussetzungen muss vorliegen.

Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten zum 01.10.2008 in Kraft. Anträge, die vor diesem Zeitpunkt beim Landratsamt Deggendorf eingereicht wurden, werden nur berücksichtigt, wenn die Objektfinanzierung die kommunale Förderung nach diesen Richtlinien bereits berücksichtigt.

Wohnraumförderprogramm Staat

Der Staat för­dert im Rah­men des Baye­ri­schen Woh­nungs­bau­pro­gram­mes

  • die Bil­dung von Wohn­ei­gen­tum
  • den Bau und die Mo­der­ni­sie­rung von be­darfs­ge­rech­ten Miet­woh­nun­gen
  • Wohnraum für Studierende
  • sta­tio­nä­re Wohn­plät­ze für Men­schen mit Be­hin­de­rung
  • die An­pas­sung von Wohn­raum an die Bedürfnisse von Men­schen mit Be­hin­de­rung
  • Er­satz­neu­bau­ten und Modernisierung von zugelassenen sta­tio­nä­ren Pflegeein­rich­tun­gen nach dem SGB XI

Ei­ne Über­sicht der Wohn­raum­för­de­rung in Bayern mit den Förderhöhen, -gegenständen, Konditionen etc. hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für SIe erstellt.

Die För­der­mit­tel sind vor Bau­be­ginn bzw. Ab­schluss ei­nes Kauf- /Bau­ver­tra­ges beim Land­rats­amt Deg­gen­dorf zu be­an­tra­gen. Bit­te ver­ein­ba­ren Sie früh­zei­tig ei­nen Ter­min für ein Be­ra­tungs­ge­spräch.

Kontakt zum Amt

Kommunales Wohnungsförderprogramm
Zimmer: 135
Stadtkämmerei
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Telefon: 0991 2960-2199
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
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Alle Info’s zum Bau-Antrag https://www.deggendorf.de/leben/bauen-wohnen/alle-infos-zum-bau-antrag Mon, 30 Mar 2020 13:04:42 +0000 http://new.deggendorf.de/?page_id=2848

Alle Info’s zum Bau-Antrag

Was? Wo? Wann?
Miniaturmodell eines Wohnhauses neben Bauplänen, Formularen und einem Maßstab auf einer hellen Fläche

Bauherren-Info

Ihr su­cht nach ge­eig­ne­ten Hil­fe­stel­lun­gen, um euch den Traum vom Ei­gen­heim zu ver­wirk­li­chen?

Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Bau, Wohnen und Ver­kehr (StMB) stellt um­fang­rei­ches In­for­ma­ti­ons­ma­te­ri­al zur Ver­fü­gung, um die Schrit­te zum ei­ge­nen Heim zu er­leich­tern.

Wollt ihr wissen, ob bestimmte Objekte Denkmaleigenschaften besitzen? Hier könnt ihr die Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege einsehen, in der sämtliche Bau- und Bodendenkmäler im Stadtgebiet eingetragen sind:
Denkmalliste

Wollt ihr euren Antrag digital stellen? Hier geht’s zum digitalen Bauantrag!

Bei Fra­gen zu eurem ge­plan­ten Bau­vor­ha­ben auf dem Ge­biet der Gro­ßen Kreis­stadt Deg­gen­dorf kön­nt ihr euch auch an die Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­de wen­den.

Ansprechpartner

Matthias Kellner Sachgebietsleiter Tel:
0991 2960-440
E-Mail Zimmer 220
Nicole Rinnerer Bauplanungsrecht
(Gemarkungen Deggendorf)
Tel:
0991 2960-405
E-Mail Zimmer 225
Evelin Schanderl Bauordnungsrecht
(Gemarkungen Schaching westlich der B11, Deggenau, Fischerdorf, Natternberg und Seebach)
Tel:
0991 2960-448
E-Mail Zimmer 219
Karl-Heinz Spannmacher Bauaufsicht Tel:
0991 2960-406
E-Mail Zimmer 226
Sophia Kammerer Antragsabgabe Tel:
0991 2960-409
E-Mail Zimmer 222
Katrin Huber Antragsabgabe, Abgeschlossenheitsbescheinigung Tel:
0991 2960-408
E-Mail Zimmer 223

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Kontakt zum Amt

Bauverwaltungsamt
Zimmer: 220
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-4099
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten gerne nach vorheriger Terminvereinbarung
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Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt https://www.deggendorf.de/rathaus/bauverwaltung/bauverwaltungs-und-bauordnungsamt Mon, 30 Mar 2020 10:10:42 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=2757

Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt

Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Kugelschreiber auf Bauunterlagen schreibt

Aufgaben Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt:

  • Bauaufsichtliche Verfahren aller Art (Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Genehmigungsfreistellungsverfahren, isolierte Abweichungen und Befreiungen, sowie Abbrüche)
  • Führung des Verzeichnisses für Abstandsflächenübernahmeerklärungen
  • Verwaltung der Bauakten
  • Aufgaben nach der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
  • Durchführung der Feuerbeschau
  • Durchführung der Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen
  • Sicherung der Bauleitplanung (insbesondere Veränderungssperren, Vorkaufsrechte)
  • Überwachung privater Heizöltanks
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Denkmalschutz
  • Städtebauförderung, einschließlich Kommunales Fassadenförderungsprogramm
  • Sondernutzungserlaubnisse für bauliche Anlagen aller Art über Straßengrund, für Freischankflächen von Gaststätten, sowie für das dauernde Befahren öffentlicher Feld- und Waldwege mit Schwerlastverkehr
  • Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehwege im Winter (Flyer Reinigungs-, Räum- und Streupflicht sowie Rückschnitt von Bäumen- und Sträuchern)
  • Benennung von Straßen und Plätzen, sowie Hausnummerierung

Kontakt zum Amt

Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Zimmer: 220
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-4099
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten gerne nach vorheriger Terminvereinbarung
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