Suchergebnisse für „Personalausweis“ – Stadt Deggendorf https://www.deggendorf.de offizielle Website der Stadt Deggendorf Fri, 21 Aug 2026 01:40:10 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.5 Gewerbeanmeldung https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/ordnungsamt/gewerbeanmeldung Thu, 12 Nov 2020 13:13:44 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=15059

Gewerbeanmeldung

Zwei Mitarbeiter stehen in einer industriellen Produktionshalle und halten gemeinsam einen großen Plan vor eine Maschine.

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung – GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Erlaubnis bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (sog. überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

  1. An- und Verkauf von
    a) hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung;
    b) Kraftfahrzeugen und Fahrrädern;
    c) Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen;
    d) Edelsteinen, Perlen und Schmuck; oder
    e) Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c fallen,
    durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
  2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien);
  3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
  4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
  5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
  6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Bei der  Gewerbeanmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, ein Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen.
Der ausländische Antragsteller ist verpflichtet vergleichbare Zuverlässigkeitsnachweise zu erbringen (amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder eines Auszugs aus dem Strafregister seines Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde). Wenn aufgrund des bisherigen Aufenthalts des Ausländers anzunehmen ist, dass in den genannten Zeugnissen und Nachweisen gewerberechtlich bedeutsame Tatsachen nicht mehr bzw. noch nicht enthalten sind, kann auf Vorlage der ausländischen bzw. deutschen Zeugnisse verzichtet werden.

Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht (§ 55c GewO).

Die Gewerbeanmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert.

Senden Sie Ihre Gewerbeanmeldung, zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises, per E-Mail an: gewerbe@deggendorf.de

Kontakt zum Amt

Gewerbeangelegenheiten
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Ordnungsamt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
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Fax: 0991 2960-1088
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Reisepass https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/reisepass Tue, 30 Jun 2020 07:46:14 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5458

Reisepass

Mehrere deutsche Reisepässe liegen auf einer Landkarte von Australien.
Bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland: Personalausweis genügt nicht! Mit Reisepass die Welt bereisen.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund technischer Probleme kann nicht gewährleistet werden, dass eine Fotoaufnahme im Rathaus durchgeführt werden kann. Bitte nehmen Sie bevorzugt ein digitales Lichtbild mit!

Was wird benötigt?

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigt ihr:

  • Euren bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn ungültig oder bereits abgelaufen)
  • Bei erstmaliger Ausstellung oder erstmaliger Ausstellung in Deggendorf eine Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. eine Namenserklärung bei Spätaussiedlern
  • Für unter 18-Jährige eine unterschriebene Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten sowie dessen/deren Ausweise/ Pässe
  • Die Gebühr für den Reisepass ist bei der Antragstellung zu entrichten.
  • Ein digitales Lichtbild (Bitte QR-Code vom Fotostudio mitbringen).  Alternativ kann im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellt werden.

Sollten Sie sich trotz der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen das Foto entscheiden, muss die Gebühr von 6,00€ trotzdem entrichtet werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Aufnahme von Babys und Kleinkindern nicht möglich ist!

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Beantragung eines Reisepasses ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.
Eine Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfordert die Unterschrift der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter) unter Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise. Liegt die Personensorge nur bei einem Elternteil, benötigen wir den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Besteht für die Antragsteller*innen eine Betreuung, so ist der Betreuerausweis vorzulegen.
Der Antrag auf einen Reisepass muss ab dem 10. Lebensjahr von den Antragsteller*innen eigenhändig unterschrieben werden. Außerdem werden für die über 6 Jahre alten Antragsteller*innen Fingerabdrücke gespeichert.
In Ausnahmefällen kann ein Zweitpass oder weiterer Reisepass ausgestellt werden. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen werden. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird im Bürgeramt geprüft.
Eine Änderung des Reisepasses ist nur bei einem Wohnungswechsel möglich. Änderung der persönlichen Daten, z.B. des Familiennamens durch Eheschließung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Reisepass zu beantragen.

Hinweise zur Abholung

Sobald uns euer beantragter Personalausweis vorliegt, erhaltet ihr eine schriftliche Benachrichtigung. Wie lange es dauert, bis ihr euren Personalausweis ausgehändigt bekommt, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Bundesdruckerei in Berlin ab. In der Regel könnt ihr mit ca. 2 bis 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. Die Abholung erfolgt ebenfalls im Bürgeramt. Zur Abholung bringt bitte euren alten Personalausweis oder den evtl. ausgestellten vorläufigen Personalausweis mit. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss sich ausweisen können und die Vollmacht vorlegen.

Expresspass

Wenn ihr kurzfristig einen Reisepass benötigt, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Bei Beantragung vor 11.30 Uhr erhaltet ihr den Expresspass schon innerhalb von 4, ansonsten nach 4-5 Werktagen.

Voläufiger Reisepass

Vorläufige Reisepässe werden nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt, falls die Antragstellung des Expresspasses zeitlich nicht ausreicht. Es können jederzeit Nachweise, z.B. in Form von Flugtickets etc. verlangt werden, die bestätigen, dass die Beantragung eines Expresspasses zeitlich nicht mehr möglich ist.

Ein digitales Lichtbild ( Im Rathaus kann  ein digitales Lichtbild erstellt werden.)

48-Seiten-Pass

Vielreisende können einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass, beantragen.

Gebühren & Gültigkeitsdauer

EU-Reisepass mit 32 Seiten – Antragstellende Person unter 24 Jahre 37,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 32 Seiten – Antragstellende Person über 24 Jahren 70,00 € 10 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten – Antragstellende Person unter 24 Jahren 59,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten – Antragstellende Person über 24 Jahren 92,00 € 10 Jahre
EU-Reisepass mit 32 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person unter 24 Jahren 69,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 32 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person über 24 Jahren 102,00 € 10 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person unter 24 Jahren 91,50 € 6 Jahre
EU-Reisepass mit 48 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person über 24 Jahren 124,00 € 10 Jahre
Zweitpass / weitere Reisepässe wie oben 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass 26,00 € 1 Jahr

Zustimmungserklärung

Das Formular für die Zustimmungserklärung Ausstellung und Aushändigung eines Reisepasses findet ihr hier.

Verlust oder Diebstahl

Habt ihr euren Reisepass verloren oder ist er gestohlen worden, müsst ihr dies unverzüglich im Bürgeramt oder bei den Polizeibehörden anzeigen. Gleichzeitig kann im Bürgeramt ein neuer Reisepass beantragt werden.

Links

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

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Bürgeramt
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Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

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Personalausweis https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/personalausweis Tue, 30 Jun 2020 07:13:33 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5451

Personalausweis

Nahaufnahme eines deutschen Personalausweises neben einer Euro-Münze
Der "Perso": Der Lichtbildausweis dient in Deutschland als Identitätsnachweis, der ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend ist.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund technischer Probleme kann nicht gewährleistet werden, dass eine Fotoaufnahme im Rathaus durchgeführt werden kann. Bitte nehmen Sie bevorzugt ein digitales Lichtbild mit!

Was wird benötigt?

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigt ihr:

  • Euren bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn ungültig oder bereits abgelaufen)
  • Bei erstmaliger Ausstellung oder erstmaliger Ausstellung in Deggendorf: Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. bei Spätaussiedlern eine Namenserklärung
  • Für unter 16-Jährige eine unterschriebene Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten sowie dessen/deren Ausweise/ Pässe
  • Ein digitales Lichtbild (Bitte QR-Code vom Fotostudio mitbringen). Alternativ kann im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellt werden.

Sollten Sie sich trotz der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen das Foto entscheiden, muss die Gebühr von 6,00€ trotzdem entrichtet werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Aufnahme von Babys und Kleinkindern nicht möglich ist!

Die Gebühr für den Personalausweis ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Hier findet ihr die Zustimmungserklärung!

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Beantragung eines Personalausweises ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ausweispflichtig. Eine Antragstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfordert die Unterschrift der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter) unter Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise. Liegt die Personensorge nur bei einem Elternteil, benötigen wir den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Besteht für den/die Antragsteller*in eine Betreuung, so ist der Betreuerausweis vorzulegen.

Ihr erhaltet ab 01.11.2010 den Personalausweis im Scheckkartenformat. Die aufgedruckten Daten sind digital im Personalausweis abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke der über 6 Jahre alten Antragsteller*innen digital gespeichert. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift der Antragsteller*innen auf dem Personalausweis zwingend erforderlich.

Neu sind die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion habt ihr erstmals die Möglichkeit, euch auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch könnt ihr einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren.

Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Die Signaturzertifikate werden von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz staatlich zugelassen sind, ausgestellt.

Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Eine Änderung des Personalausweises ist nur bei einem Wohnungswechsel möglich. Ein Adressaufkleber wird auf der Rückseite des Personalausweises angebracht. Änderungen der persönlichen Daten, z.B. des Familiennamens durch Eheschließung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.

Vorläufiger Personalausweis

Wenn ihr kurzfristig einen Personalausweis benötigt, kann euch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ihr benötigt alle oben beschriebenen Unterlagen.

Gebühren & Gültigkeitsdauer

Antragstellende Person unter 24 Jahre 27,60 € 6 Jahre
Antragstellende Person über 24 Jahre 46,00 € 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis 10,00 € höchstens 3 Monate
Ändern der Transport-Pin in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

Zustimmungserklärung

Das Formular für die Zustimmungserklärung Ausstellung und Aushändigung eines Personalausweises findet ihr hier.

Verlust oder Diebstahl

Habt ihr euren Personalausweis verloren oder ist er gestohlen worden, müsst ihr dies unverzüglich im Bürgeramt oder bei den Polizeibehörden anzeigen. Der Ausweisinhaber ist aufgefordert, bei Verlust oder Abhandenkommens des neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion die Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen. Dies kann bei der ausstellenden Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116) erfolgen. Gleichzeitig mit der Verlustanzeige kann im Bürgeramt ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Links

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

 

Informationen zum Personalausweis: www.personalausweisportal.de

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Kinderreisepass https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/kinderreisepass Mon, 29 Jun 2020 11:02:11 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5421

Kinderreisepass

Ein Kind hält einen deutschen Kinderreisepass vor unscharfem grünem Hintergrund in den Händen.
Der Kinderreisepass kann direkt im Bürgeramt beantragt werden.

Kinderreisepass

Eine Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses war nur noch bis zum 31.12.2023 möglich. Die im alten Kinderreisepass eingetragene Gültigkeit bleibt auch über den 01.01.2024 bestehen. Ab dem 01.01.2024 können für Kinder neben den regulären Personalausweisen und Reisepässen nur noch vorläufige Dokumente ausgestellt werden.

Nähere Informationen erteilt das Bürgeramt Deggendorf.

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Führungszeugnis beantragen https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/fuehrungszeugnis-beantragen Mon, 29 Jun 2020 09:56:50 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5408

Führungszeugnis beantragen

Grafik mit dem Wort „Führungszeugnis“ vor einem Muster aus dem Schriftzug „Bundesamt für Justiz“.
Das Führungszeugnis: Häufig benötigt, um den Bewerbungsunterlagen beizuliegen. Die Beantragung läuft über die Stadtverwaltung.

Ihr kön­nt per­sön­lich beim Bür­ger­amt unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Passes, oder on­line beim Bun­des­amt für Jus­tiz in Ver­bin­dung mit ei­nem neu­en Per­so­nal­aus­weis oder ei­nem elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel, ei­nem ge­eig­ne­ten Smartphone oder Kar­ten­le­se­ge­rät und der frei­ge­schal­te­ten On­line-Aus­weis­funk­ti­on ver­schie­de­ne Füh­rungs­zeug­nis­se be­an­tra­gen:

  • Füh­rungs­zeug­nis für pri­va­te Zwe­cke (Be­le­gart N)
  • Füh­rungs­zeug­nis zur Vor­la­ge bei ei­ner Be­hör­de (Be­le­gart O)
  • Füh­rungs­zeug­nis zur Vor­la­ge bei ei­ner Be­hör­de für das ei­ne in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Ge­wO be­zeich­ne­te Ent­schei­dung be­stimmt ist und der Be­hör­de un­mit­tel­bar über­sandt wer­den soll (Be­le­gart OG)
  • Füh­rungs­zeug­nis zur Ein­sicht­nah­me beim Amts­ge­richt für den Fall von Ein­tra­gun­gen vor Wei­ter­lei­tung an die an­for­dern­de Be­hör­de (Be­le­gart P)
  • er­wei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis
  • eu­ro­päi­sches Füh­rungs­zeug­nis.

Das Füh­rungs­zeug­nis wird vom Bun­des­amt für Jus­tiz in Bonn aus­ge­stellt.

Zur per­sön­li­chen Be­an­tra­gung des Füh­rungs­zeug­nis­ses bit­ten wir euch, euren Per­so­nal­aus­weis/Rei­se­pass/ ausländischen Pass mit­zu­brin­gen. Ein Füh­rungs­zeug­nis kann ab dem voll­ende­ten 14. Le­bens­jahr be­an­tragt wer­den.

Bit­te be­ach­tet, dass man sich bei der An­trag­stel­lung nicht durch ei­ne an­de­re be­voll­mäch­tig­te Per­son (z. B. Ehe­gat­te, Rechts­an­walt) ver­tre­ten las­sen kann.

Wenn ihr ein Füh­rungs­zeug­nis zur Vor­la­ge bei ei­ner Be­hör­de be­an­tra­gt, müs­st ihr die ge­naue Be­hör­den­adres­se so­wie den Ver­wen­dungs­zweck an­ge­ben.

Für das er­wei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis ist ei­ne schrift­li­che Auf­for­de­rung er­for­der­lich, in der vom An­trag­stel­ler die Vor­la­ge ei­nes er­wei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses ver­langt und gleich­zei­tig be­stä­tigt wird, dass die Vor­aus­set­zun­gen des § 30 a BZ­RK vor­lie­gen.

Deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die ih­ren Wohn­sitz im Aus­land ha­ben, kön­nen un­mit­tel­bar beim Bun­des­amt für Jus­tiz ei­nen An­trag auf Aus­stel­lung ei­nes Füh­rungs­zeug­nis­ses stel­len.

Für Staats­an­ge­hö­ri­ge ei­nes an­de­ren Mit­glied­staa­tes der Eu­ro­päi­schen Uni­on, die in Deutsch­land woh­nen, kann ein eu­ro­päi­sches Füh­rungs­zeug­nis be­an­tragt wer­den. Ein­tra­gun­gen im Straf­re­gis­ter ih­res Her­kunfts­mit­glied­staa­tes wer­den voll­stän­dig und in der über­mit­tel­ten Spra­che im Füh­rungs­zeug­nis auf­ge­nom­men. Auf­grund des ak­tu­ell gel­ten in­ner­staat­li­chen Rechts er­tei­len je­doch man­che Staa­ten kei­ne Aus­künf­te aus ih­rem Straf­re­gis­ter.

Ak­tua­li­sier­te In­for­ma­tio­nen in die­sem Zu­sam­men­hang stellt das Bun­des­amt für Jus­tiz auf sei­ner Website un­ter www.bun­des­jus­tiz­amt.de zur Ver­fü­gung.

<>Nach ei­ner Be­ar­bei­tungs­zeit von ca. 8-10 Tagen (bei europäischen Führungszeugnissen bis zu 20 Tage) wird es, je nach be­an­trag­ter Be­le­gart, ent­we­der an euch di­rekt oder an die je­wei­li­ge Be­hör­de ge­schickt.

Es kann auch ein Füh­rungs­zeug­nis mit Über­be­glau­bi­gung und ggf. Apo­s­til­le zur Vor­la­ge im Aus­land be­an­tragt wer­den. Hier fal­len zu­sätz­li­che Ge­büh­ren an. Nä­he­re Aus­künf­te er­teilt euch das Bür­ger­amt.

Gebühren

Die Ge­bühr für ein Füh­rungs­zeug­nis be­trägt 13,00 € und ist bei An­trag­stel­lung zu ent­rich­ten. Un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann man ei­ne Be­frei­ung von der Ge­bühr erhalten, z.B. bei ei­ner eh­ren­amt­li­chen un­ent­gelt­li­chen Tä­tig­keit. Hier­über ist ei­ne Be­schei­ni­gung er­for­der­lich.

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Beglaubigungen https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/beglaubigungen Mon, 29 Jun 2020 09:26:01 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5382

Beglaubigungen

Hand mit Stempel über Unterlagen auf einem Schreibtisch

Beglaubigung von Dokumenten

Das Bürgeramt darf Kopien oder Abschriften von Dokumenten nur beglaubigen, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt worden ist oder die beglaubigte Kopie bzw. Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Ausländische Urkunden können nur mit deutscher Übersetzung beglaubigt werden (Ausnahme für Rentenzwecke und evtl. für Berufs- und Zeugnisanerkennung). Die Stadtverwaltung beglaubigt nur Dokumente für Bürger des Stadtgebiets Deggendorf.

Beglaubigungsverbote

Nicht beglaubigt werden dürfen:
– Inländische Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
– Sozialversicherungsausweise, Führerscheine und Kfz-Scheine
– Private Schriftstücke wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
– Ärztliche Bescheinigungen mit Inhalt Betäubungsmittel
– Ablichtungen von Abschriften aus Katasterbüchern und Auszüge aus dem Katasterwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Liegenschaftskataster führende Vermessungs- und Katasteramt.
– Kopien, die gegenüber dem Original verändert, manipuliert oder nicht vollständig sind.

Gebühren

Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 5,00 €. Werden mehrere Kopien des gleichen Dokumentes angefertigt, so beträgt die Gebühr für jede weitere Beglaubigung 2,50 €. Beglaubigungen von Dokumenten zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung sowie für die Berufs- und Zeugnisanerkennung für Spätaussiedler nach § 4 BVFG sind gebührenfrei.

Beglaubigung von Unterschriften

Das Bürgeramt ist zuständig für amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird. Unterschriften und Handzeichen dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Bitte bringt euren Personalausweis oder Reisepass mit.

Beglaubigungsverbote

Eine Unterschriftsbeglaubigung für private Verträge, Erbschaftsangelegenheiten und freie Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Inhalt ist nicht möglich. Bitte wendet euch in diesen Fällen an einen Notar.

Gebühren

Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 5 €.

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Bescheinigungen https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/bescheinigungen Mon, 29 Jun 2020 09:06:04 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=5379

Bescheinigungen

Person füllt mit einem Kugelschreiber ein Formular aus.

Im Bürgeramt erhaltet ihr Meldebestätigungen und Lebensbescheinigungen, wenn ihr in Deggendorf mit Wohnsitz gemeldet seid.

Die Gebühr beträgt 5,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Ihr benötigt dafür euren Personalausweis/Reisepass bzw. ausländischen Pass!

Gebührenfrei sind:

  • Meldebescheinigungen und Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke
  • Meldebescheinigungen für soziale Zwecke

Am besten gleich online im Bürgerserviceportal der Stadt Deggendorf nur mit der BayernID oder BundID beantragen!

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Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Termine können auch online reserviert werden

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Vaterschaftsanerkennung https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/standesamt/vaterschaftsanerkennung Mon, 30 Mar 2020 14:00:17 +0000 https://www.deggendorf.de/?page_id=2885

Vaterschaftsanerkennung

Vater hält ein Baby liebevoll im Arm

Eine (freiwillige) Anerkennung der Vaterschaft kann sich ein Mann bei uns im Standesamt beurkunden lassen. Erforderlich für diese Beurkundung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes, welche ebenfalls beurkundet werden muss.

Bei Müttern, die noch minderjährig sind, ist die Zustimmung des Kindes (durch Vormund) nötig.

Mit notwendig zum Termin:

  • Vater (persönlich)
  • Personalausweis/ Pass Vater

Kontakt zum Amt

Vaterschaftsanerkennungen
Zimmer: 020 od. 019
Standesamt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Telefon: 0991 2960-3299
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
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Wohnsitz anmelden https://www.deggendorf.de/rathaus/rechts-ordnungsverwaltung/buergeramt/wohnsitz-anmelden Mon, 30 Mar 2020 13:22:24 +0000 http://new.deggendorf.de/?page_id=2859

Wohnsitz anmelden

Umzugskarton mit blauem Lastwagensymbol auf einem Holztisch; im Hintergrund sind unscharf weitere Kartons zu sehen.
Endlich Deggendorf! Herzlichen Glückwunsch für diese Entscheidung. Doch was jetzt?

Wenn ihr nach Deg­gen­dorf zie­hen oder in­ner­halb von Deg­gen­dorf um­zie­hen möch­tet, gibt es ei­ne Men­ge zu re­geln. Auf die­ser Sei­te fin­det ihr al­le wich­ti­gen In­for­ma­tio­nen und Adres­sen, die ihr für ei­nen er­folg­rei­chen und stress­frei­en Um­zug be­nö­ti­gt.

Neuen Wohnsitz in Deggendorf anmelden

Als ers­tes müsst ihr euren neu­en Wohn­sitz in Deg­gen­dorf in­ner­halb von zwei Wo­chen an­mel­den. Eine Anmeldung der Zweitwohnung ist nur erforderlich, wenn der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. Bei ei­nem Zweit­wohn­sitz be­ach­tet bit­te, dass die Stadt Deg­gen­dorf kei­ne Zweit­woh­nungs­steu­er er­hebt.

Wenn ihr euren Wohnsitz nach Deggendorf verlegt, müs­set ihr uns dies bin­nen zwei Wo­chen mit­tei­len. Die An­mel­dung kann je­de Per­son über 16 Jah­ren selbst er­le­di­gen. Bei Ehe­gat­ten, El­tern und Kin­dern, die gleich­zei­tig ei­ne Woh­nung be­zie­hen, ge­nügt die Un­ter­schrift ei­nes er­wach­se­nen Fa­mi­li­en­mit­glieds.

Mit Ein­füh­rung des Bun­des­mel­de­ge­set­zes ist der Woh­nungs­ge­ber ver­pflich­tet, bei der Anmel­dung mit­zu­wir­ken. Hier­zu hat der Woh­nungs­ge­ber oder ei­ne von ihm be­auf­trag­te Per­son der mel­de­pflich­ti­gen Per­son den Ein­zug schrift­lich oder elek­tro­nisch zu be­stä­ti­gen. Das da­zu­ge­hö­ri­ge For­mu­lar fin­det ihr weiter unten.

Für die An­mel­dung be­nö­ti­gt ihr euren Per­so­nal­aus­weis und/oder Rei­se­pass bzw. Kin­der­rei­se­pass.

Die Anmeldung hat grundsätzlich persönlich im Bürgeramt zu erfolgen. Ihr könnt euch allerdings durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Das Anmeldeformular wird grundsätzlich im Bürgeramt erstellt und muss dort unterschrieben werden.

Vergesst bitte nicht, auch euren Personalausweis und/oder Reisepass zur Änderung vorzulegen.

Eine Anmeldung kann erst ab dem tatsächlichen Einzugsdatum erfolgen. Eine Anmeldung mit einem in der Zukunft liegendem Datum ist nicht möglich.

Ummelden innerhalb Deggendorf

Wenn ihr in­ner­halb der Stadt Deg­gen­dorf um­zie­ht, müs­st ihr uns dies bin­nen zwei Wo­che mit­tei­len.

Die Um­mel­dung kann je­de Per­son über 16 Jah­ren selbst er­le­di­gen. Ge­nau­so wie bei An- und Ab­mel­dung reicht bei Ehe­gat­ten die Un­ter­schrift von ei­nem Fa­mi­li­en­mit­glied aus. Die Ummeldung hat grundsätzlich persönlich im Bürgeramt zu erfolgen. Ihr könnt euch jedoch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.

Im Bür­ger­amt kön­nen Um­mel­de­for­mu­la­re ab­ge­holt wer­den. Das Um­mel­de­for­mu­lar müs­st ihr aus­fül­len, un­ter­schrei­ben und kön­nt es uns dann per­sön­lich oder durch ei­ne be­voll­mäch­tig­te Per­son vor­le­gen. Ihr kön­nt das Um­mel­de­for­mular je­doch auch hier auf­ru­fen, aus­fül­len und aus­dru­cken (sie­he un­ten).

Seit dem 1. November 2015 benötigt ihr bei jeder Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, die vom Vermieter auszufüllen ist.

Das Ummeldeformular wird grundsätzlich im Bürgeramt erstellt und muss dort unterschrieben werden.

Vergesst bitte nicht, auch euren Personalausweis und/oder Reisepass zur Änderung vorzulegen.

Eine Ummeldung kann erst ab dem tatsächlichen Einzugsdatum erfolgen. Eine Ummeldung mit einem in der Zukunft liegendem Datum ist nicht möglich.

Bit­te fül­lt al­le Blät­ter des For­mu­lars aus und un­ter­schrei­bt es.

Bit­te las­st die neue An­schrift auch auf eurem Per­so­nal­aus­weis ein­tra­gen.

Nützliche Links für den Umzug

Gas, Wasser, Strom beantragen bei Stadt­wer­ke Deg­gen­dorf
KfZ anmelden oder ummelden bei Zulassungsstelle des Landratsamtes
Parken an der Wohnung? Anwohnerparken in Deggendorf
Wuff: Hundesteuer nicht vergessen!

Nicht vergessen!!

Regeln und Zeiten für Abfallentsorgung gibt’s beim Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald

Bezieht ihr Sozialleistungen? Müsst ihr euch auch bei Agen­tur für Ar­beit,
So­zi­al­hil­fe oder Wohn­geld (Miet- bzw. Las­ten­zu­schuss) ummelden!

Denkt vielleicht auch an einen  Nach­sen­de­an­trag bei der Post damit eure Amazon oder eBay-Pakete auch weiterhin richtig ankommen (falls ihr die Adresse noch nicht abgeändert habt).

Dem ARD ZDF Deutsch­land­ra­dio Bei­trags­ser­vice wird eure neue An­schrift au­to­ma­tisch durch die Mel­de­be­hör­de wei­ter­ge­lei­tet.

Speziell für Eltern

Wenn ihr noch El­tern­geld für ein Kind be­zie­ht ist es wich­tig, der vor­her zu­stän­di­gen El­tern­geld­stel­le den Um­zug mit­zu­tei­len (neue Adres­se, neue Bank­ver­bin­dung etc.), für den lau­fen­den An­trag ist sie wei­ter­hin zu­stän­dig. Erst bei Fol­ge­an­trä­gen ist die El­tern­geld­stel­le der Re­gi­on Nie­der­bay­ern zu­stän­dig.

Wenn ihr euer/e Kind/er zum Kin­der­gar­ten an­mel­den wol­lt, tut das bit­te bei dem ent­spre­chen­den Kin­der­gar­ten, es be­steht kein zen­tra­le Ver­ga­be von Kin­der­gar­ten­plät­zen. Zu den Kin­der­gär­ten in Deg­gen­dorf

Wenn euer/e Kin­d/er im schul­pflich­ti­gen Al­ter sind, mel­det sie bit­te di­rekt bei den Schu­len an. Eine Übersicht gibt’s unter Schu­len in Deg­gen­dorf

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-3333
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

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