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Infektionsschutzverordnung anno 1596

Am 27. April 2021 wurde die zwölfte bayerische Infektionsschutzverordnung zuletzt geändert und ist bis heute in Kraft. Sie hat Auswirkungen auf unser öffentliches Leben und erstreckt sich auch in die privaten Belange aller hier lebenden Menschen hinein. Dass diese Verordnungen jedoch keine Erfindung unserer Zeit sind, sondern bereits in der frühen Neuzeit genutzt wurden, kann an einem Beispiel aus dem Jahr 1596 aufgezeigt werden.
Im Stadtarchiv Deggendorf findet sich ein Mandat Herzog Wilhelm V. des Frommen, das am 26. November 1596 in München herausgegeben wurde und in der Folge in allen Städten, Märkten und Hofmarken des damaligen Bayerns verkündet wurde. Darin wird auf die im Reich und vor allem die in Schwaben grassierende Pestilenz verwiesen. In vierzehn Artikeln werden Maßnahmen gegen die Ausbreitung dieser Seuche angeordnet. Dieses Archivale, das zum Teil frappierende Ähnlichkeiten zu aktuellen Anordnungen beinhaltet, wird hier in einem kurzen Video vorgestellt. Das 425 Jahre alte Zeitdokument führt in eine Zeit, in der der Stellenwert von Glaube, Medizin und Wissenschaft ein anderer war.

Ob die Tatsache, dass 1596 nicht als „Pestjahr“ in die bayerische oder deutsche Geschichte eingegangen ist, auf dieses Mandat und die Befolgung der darin gegebenen Anordnungen zurückzuführen ist, ist leider nicht bekannt.