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Die bisher gültige Zweckvereinbarung vom 01.01.2002 regelte die Mitbenutzung und Beteiligung der Abwassereinrichtung der Stadt Deggendorf durch die Gemeinde Grafling. Hierin gestattet die Stadt Deggendorf der Gemeinde Grafling die Einleitung der in ihrem Gemeindebereich anfallenden Abwässer in die städtische Sammelkläranlage im Stadtteil Deggenau. Durch das Recht der Mitbenutzung der städtischen Abwassereinrichtung wird der Gemeinde Grafling der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb einer eigenen Kläranlage erspart.
Diese Zweckvereinbarung wurde nun im beiderseitigen Einvernehmen aufgrund zweier wesentlicher Komponenten zum 01.01.2023 aktualisiert. Erstens erfolgte die Anpassung an die zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Rechtsnormen und zweitens wurde die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetzes (Besteuerung der öffentlichen Hand) berücksichtigt.
In der jetzt zum 01.01.2023 gültigen Fassung der Zweckvereinbarung sind nun die aktuellen Rechtsnormen und die umsatzsteuerliche Thematik berücksichtigt und somit in der Zweckvereinbarung vollumfänglich rechtssicher gewürdigt.