Parkausweis für Schwerbehinderte
Es gibt zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Personen:
- einen internationalen blauen Parkausweis
- einen orangefarbenen Parkausweis
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Blinde (Merkzeichen Bl) sowie Contergangeschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Beeinträchtigungen, z. B. Amputation beider Arme) erhalten gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises einen internationalen blauen Parkausweis. Für diesen Parkausweis ist ein Lichtbild erforderlich.
Für schwerbehinderte Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und einem GdB von wenigstens 60 oder Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem GdB von wenigstens 70 kann ein orangefarbener Parkausweis ausgestellt werden.
Die Parkausweise werden kostenlos im Bürgeramt für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, jedoch höchstens für 5 Jahre ausgestellt. Bitte legt als Nachweis euren Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landshut, vor.
Links
Genauere Informationen über die Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte findet ihr unter www.zbfs.bayern.de.
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden