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Die Stadt Deggendorf ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Christian Moser.
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Redaktion
Pressestelle der Stadt Deggendorf
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Technik & Medien
Neue Medien der Stadt Deggendorf
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf www.deggendorf.de verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Wenn nicht anders angegeben, liegt das Copyright aller Bilder bei der Stadt Deggendorf. Sie dürfen nur mit deren Zustimmung weiterverwendet werden.
Elektronische Kommunikation mit der Stadt Deggendorf
nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Deggendorf ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind alle auf www.deggendorf.de publizierten städtischen E-Mail-Adressen (= E-Mail-Adressen, die auf @deggendorf.de enden).
- Die Stadt Deggendorf nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
– Textdateien im Format ANSI (*.txt)
– Rich Text Format (*.rtf)
– Microsoft Word (*.docx)
– Microsoft Excel (*.xlsx)
– Microsoft Powerpoint (*.pptx)
– Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
– Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
– Graphics Interchange Format (*.gif)
– Tag Image File Format (*.tif)
– Bitmap Pictures (*.bmp) - Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. Anhänge (Attachments) darf 35 MB nicht überschreiten.
- Dateien in den unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Deggendorf nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
- Die Stadt Deggendorf bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
- Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Deggendorf davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
- Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Art. 3a BayVwVfG – Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
Widerspruchseinlegung durch E-Mail
Für eine wirksame Widerspruchseinlegung durch E-Mail bedarf diese einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz.
Bankverbindungen
Für Überweisungen an die Stadtkasse Deggendorf stehen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:
Sparkasse Deggendorf | IBAN DE10 7415 0000 0380 0005 39 BIC BYLADEM1DEG |
Raiffeisenbank Deggendorf | IBAN DE30 7416 0025 0000 0125 56 BIC GENODEF1DEG |
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die Finanzadressnummer (FAD) an, damit wir die Zahlungen richtig zuordnen können. Vielen Dank!
SEPA-Lastschriftmandat
Wenn Sie regelmäßig Zahlungen an die Stadt leisten müssen, können Sie die Möglichkeit der Lastschrift nutzen. Dazu können Sie die Stadt Deggendorf mittels einer Vereinbarung ermächtigen, fällige Zahlungen von Ihrem Konto abzubuchen. So vermeiden Sie, dass Fälligkeiten übersehen und möglicherweise Zinszahlungen fällig werden.
Bitte beachten Sie, dass das Formular im Original an uns zurückgesendet werden muss. Zusendungen per Fax od. E-Mail sind nicht zulässig.