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Anleinen von Hunden im Stadtgebiet
Pflicht oder nicht? Wir klären auf!
Text von Stadt Deggendorf|Foto von rohappy, stock.adobe.com|Stand: 12.07.2021 14:41 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Eine Frau geht mit ihrem Hand an der Leine Gassi über eine grüne Wiese

Immer wieder gehen Beschwerden von nicht angeleinten Hunden im Stadtgebiet ein. Daher möchten wir an die Verordnung zur Einschränkung des freien Umherlaufens von Hunden und auf die dazugehörige Anleinpflicht erinnern, die für Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe von mindestens 50 cm) gilt.

Kampfhunde sind im gesamten Stadtgebiet, große Hunde an folgenden öffentlichen Anlagen, Wegen, Straßen und Plätzen, ständig an einer max. 3 m langen, reißfesten Leine zu führen:

  • Innenstadtbereich innerhalb und einschließlich der Stadtgräben
  • Gehwege am Damm entlang des Bogenbaches
  • Stadtpark (Grünanlage zwischen der Graflinger Straße, Bogenbach, Egger Straße, Am Stadtpark, Trat)
  • Stadthallenpark (Grünanlage zwischen Stadthalle, Technischer Hochschule Deggendorf, Bogenbach, Neusiedler Straße)
  • Donauuferpromenade (Grünanlage entlang der Eginger Straße zwischen der Donau und der Eisenbahnlinie)
  • Deichgärten und der Parkgarage (zwischen westlichem Bogenbachdamm, Eisenbahnlinie und Brüstung der Parkgarage) sowie der gemeinsame Geh- und Radweg ab dem Dieter-Görlitz-Platz bis zur Eginger Straße und der Bereich im Gleisdreieck (begrenzt nach Norden und Westen durch die Bahnlinien, südlich durch die Eginger Straße)
  • Geh- und Radwegbrücke über die Donau zwischen Rampenbeginn ab der Eginger Straße und Brückenbeginn beim Donaudamm Fischerdorf
  • Geiersberg (Grünanlage zwischen der Findelsteiner Straße, Hengersberger Straße, Probstei, Schanzenweg und Geiersbergkirche)

 

In öffentlichen Grünanlagen wie im Donaupark und in den Stadtparks sind alle Hunde unabhängig ihrer Größe und Rasse immer an der Leine zu führen.

Eine Selbstverständlichkeit sollte für jeden Hundehalter sein, seinen Hund anzuleinen, sobald Passanten darum bitten oder erkennbar Angst zeigen oder man fremden Hunde begegnet und nicht abzusehen ist, wie diese gegenseitig reagieren. Genauso selbstverständlich sollte es sein, dass jeder Hundehalter die Hinterlassenschaften seines Hundes beseitigt. Im gesamten Stadtgebiet werden dazu kostenlos Hundekottüten an verschiedenen Plätzen angeboten, wo gleichzeitig eine Entsorgung der Tüten möglich ist.

Verstöße gegen die genannte Verordnung und Satzung können mit Geldbuße belegt werden.
Wir appellieren an alle Hundehalter, im Interesse des Gemeinwohls und der gegenseitigen Rücksichtnahme sich daran zu halten.

 

Mehr Informationen findet Ihr hier:
https://www.deggendorf.de/media/deggendorf-ortsrecht-satzung-einschraenkung-frei-umherlaufender-hunde.pdf
https://www.deggendorf.de/media/deggendorf-ortsrecht-satzung-banutzung-oeffentliche-gruenanlagen.pdf

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