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Bekanntmachung Planunterlagen Bundeswasserstraße Donau
Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 15.05.2026 09:59 Uhr|Lesedauer: 6 Minuten

Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der Bundeswasserstraße Donau und die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Teilabschnitt 2: Deggendorf–Vilshofen, Donau-km 2282,5 bis 2249,9.

Behörde
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Dienstort Würzburg
Aktenzeichen
3600P-143.3-Do/90
Veröffentlichung
18.05.2026 bis 01.06.2026
Rechtsbehelf
Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

Offizielle PDF zum Download

Hinweis zur Webfassung

Diese Web-Version ist für eine bessere Lesbarkeit im Web strukturiert und wird zusammen mit dem amtlichen PDF beziehungsweise den amtlichen Planunterlagen bereitgestellt.

Kurzüberblick

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat den Plan für den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau im Abschnitt Deggendorf–Vilshofen festgestellt.

  • Ausbau der Wasserstraße: Erhöhung der Fahrrinnentiefe von derzeit RNW -2,00 m auf RNW -2,25 m, verbunden mit flussregelnden Maßnahmen, Sohlbaggerungen und Sohlsicherungsmaßnahmen.
  • Hochwasserschutz: Erhöhung des Schutzgrads bestehender Siedlungen, Gewerbegebiete und bedeutender Infrastruktureinrichtungen auf einen Abfluss von 4.100 m³/s.
  • Landschaftspflege: Vermeidungs-, Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen zur Berücksichtigung von Natur und Landschaft.

Wesentliche Maßnahmen

Ausbau der Wasserstraße

Gegenstand des Vorhabens ist der Ausbau der Bundeswasserstraße Donau zwischen Donau-km 2282,50 bei Deggendorf und Donau-km 2249,9 bei Vilshofen.

  • Anpassung von 78 bestehenden Buhnen, Rückbau von 7 bestehenden Buhnen und Neubau von 41 Buhnen.
  • Anpassung von 5 bestehenden Parallelwerken und Neubau von 6 Parallelwerken.
  • Neubau von 7 Ufervorschüttungen.
  • Sohlabtrag auf ca. 52,6 ha mit einem Abtragsvolumen von ca. 139.000 m³.
  • Sohlsicherungsmaßnahmen auf insgesamt ca. 29,8 ha.
  • Geschiebezugabe im Mittel von ca. 34.000 m³ pro Jahr.
Verbesserung des Hochwasserschutzes

Das bestehende Hochwasserschutzsystem soll von derzeit etwa HQ30 auf einen Abfluss von 4.100 m³/s verbessert werden. Dies entspricht derzeit einem HQ100 im Abschnitt Deggendorf–Vilshofen.

  • Erhöhung und Ertüchtigung vorhandener Deiche.
  • Errichtung neuer Deiche.
  • Rückverlegung bestehender Deiche.
  • Herstellung einer zweiten Deichlinie zum Erhalt von Hochwasserrückhalteräumen.
  • Beseitigung von Abflusshindernissen.
  • Anpassung und Neuerrichtung von Binnenentwässerungsanlagen, zum Beispiel Entwässerungsgräben, Schöpfwerke, Siele und Düker.
Hochwasserschutzbereiche und Polder
  • Polder Gundelau/Auterwörth: Erhöhung, Ertüchtigung und Rückverlegung von Deichen sowie Überlaufstrecke und temporäre Auslaufstelle.
  • Polder Mühlau: Neuerrichtung, Rückverlegung und Ertüchtigung des Deichs Mühlau sowie Flutmulde Hofkirchen.
  • Polder Thundorf/Aicha: Rückverlegung des Deichs Aicha und Errichtung der Flutmulde Thundorf.
  • Polder Haardorf: Erhöhung und Ertüchtigung des Deichs Haardorf.
  • Polder Ruckasing/Endlau: Maßnahmen an den Deichen Polkasing und Ottach sowie Erweiterung der Donau-Wald-Brücke.
  • Polder Künzing: Maßnahmen am Deich Künzing und Herzogbach sowie Flutmulde Lenau.
Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen

Die Planung umfasst Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für die durch die Vorhaben bedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.

  • Vermeidungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen an der Donau.
  • Maßnahmen im Deichhinterland und Deichvorland, unter anderem in Gundelau/Auterwörth, Mühlau, Ruckasing/Endlau und Künzing.
  • Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen, etwa Entwicklung von Auwald, Extensivgrünland, naturnahem Eichenmischwald und Nisthilfen.
  • Gestaltungsmaßnahmen in mehreren Poldern.

Veröffentlichung und Einsicht

Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und den festgestellten Planunterlagen wird vom Montag, 18.05.2026 bis Montag, 01.06.2026 jeweils einschließlich auf der Internetseite der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt veröffentlicht.

Einsicht in Papierform

Stadt Deggendorf
Franz-Josef-Strauß-Straße 3, 94469 Deggendorf
2. OG, Flur gegenüber Zimmer Nr. 213
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Stadt Osterhofen
Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen
1. OG, Zimmer Nr. 1.11, barrierefrei über Aufzug erreichbar
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich Donnerstag: 13:00 bis 17:00 Uhr
Stadt Passau
Rathaus Altes Zollamt, Rathausplatz 1, 94032 Passau
1. Stock, Zimmer Nr. 117
Montag, Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Stadt Vilshofen an der Donau
Stadtplatz 27, 94474 Vilshofen an der Donau
Zimmer Nr. A 1.8
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig erhoben werden.

Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a VwGO keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden.

Amtlicher Volltext in weboptimierter Struktur

Die nachfolgende Fassung ist für die Webdarstellung gegliedert. Inhaltlich orientiert sie sich an der Bekanntmachung vom 22.04.2026.

 

Quelle: Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vom 22.04.2026.

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