Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der Bundeswasserstraße Donau und die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Teilabschnitt 2: Deggendorf–Vilshofen, Donau-km 2282,5 bis 2249,9.
Hinweis zur Webfassung
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Kurzüberblick
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat den Plan für den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau im Abschnitt Deggendorf–Vilshofen festgestellt.
- Ausbau der Wasserstraße: Erhöhung der Fahrrinnentiefe von derzeit RNW -2,00 m auf RNW -2,25 m, verbunden mit flussregelnden Maßnahmen, Sohlbaggerungen und Sohlsicherungsmaßnahmen.
- Hochwasserschutz: Erhöhung des Schutzgrads bestehender Siedlungen, Gewerbegebiete und bedeutender Infrastruktureinrichtungen auf einen Abfluss von 4.100 m³/s.
- Landschaftspflege: Vermeidungs-, Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen zur Berücksichtigung von Natur und Landschaft.
Wesentliche Maßnahmen
Ausbau der Wasserstraße
Gegenstand des Vorhabens ist der Ausbau der Bundeswasserstraße Donau zwischen Donau-km 2282,50 bei Deggendorf und Donau-km 2249,9 bei Vilshofen.
- Anpassung von 78 bestehenden Buhnen, Rückbau von 7 bestehenden Buhnen und Neubau von 41 Buhnen.
- Anpassung von 5 bestehenden Parallelwerken und Neubau von 6 Parallelwerken.
- Neubau von 7 Ufervorschüttungen.
- Sohlabtrag auf ca. 52,6 ha mit einem Abtragsvolumen von ca. 139.000 m³.
- Sohlsicherungsmaßnahmen auf insgesamt ca. 29,8 ha.
- Geschiebezugabe im Mittel von ca. 34.000 m³ pro Jahr.
Verbesserung des Hochwasserschutzes
Das bestehende Hochwasserschutzsystem soll von derzeit etwa HQ30 auf einen Abfluss von 4.100 m³/s verbessert werden. Dies entspricht derzeit einem HQ100 im Abschnitt Deggendorf–Vilshofen.
- Erhöhung und Ertüchtigung vorhandener Deiche.
- Errichtung neuer Deiche.
- Rückverlegung bestehender Deiche.
- Herstellung einer zweiten Deichlinie zum Erhalt von Hochwasserrückhalteräumen.
- Beseitigung von Abflusshindernissen.
- Anpassung und Neuerrichtung von Binnenentwässerungsanlagen, zum Beispiel Entwässerungsgräben, Schöpfwerke, Siele und Düker.
Hochwasserschutzbereiche und Polder
- Polder Gundelau/Auterwörth: Erhöhung, Ertüchtigung und Rückverlegung von Deichen sowie Überlaufstrecke und temporäre Auslaufstelle.
- Polder Mühlau: Neuerrichtung, Rückverlegung und Ertüchtigung des Deichs Mühlau sowie Flutmulde Hofkirchen.
- Polder Thundorf/Aicha: Rückverlegung des Deichs Aicha und Errichtung der Flutmulde Thundorf.
- Polder Haardorf: Erhöhung und Ertüchtigung des Deichs Haardorf.
- Polder Ruckasing/Endlau: Maßnahmen an den Deichen Polkasing und Ottach sowie Erweiterung der Donau-Wald-Brücke.
- Polder Künzing: Maßnahmen am Deich Künzing und Herzogbach sowie Flutmulde Lenau.
Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen
Die Planung umfasst Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für die durch die Vorhaben bedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
- Vermeidungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen an der Donau.
- Maßnahmen im Deichhinterland und Deichvorland, unter anderem in Gundelau/Auterwörth, Mühlau, Ruckasing/Endlau und Künzing.
- Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen, etwa Entwicklung von Auwald, Extensivgrünland, naturnahem Eichenmischwald und Nisthilfen.
- Gestaltungsmaßnahmen in mehreren Poldern.
Veröffentlichung und Einsicht
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und den festgestellten Planunterlagen wird vom Montag, 18.05.2026 bis Montag, 01.06.2026 jeweils einschließlich auf der Internetseite der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt veröffentlicht.
Einsicht in Papierform
Franz-Josef-Strauß-Straße 3, 94469 Deggendorf
2. OG, Flur gegenüber Zimmer Nr. 213
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen
1. OG, Zimmer Nr. 1.11, barrierefrei über Aufzug erreichbar
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich Donnerstag: 13:00 bis 17:00 Uhr
Rathaus Altes Zollamt, Rathausplatz 1, 94032 Passau
1. Stock, Zimmer Nr. 117
Montag, Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Stadtplatz 27, 94474 Vilshofen an der Donau
Zimmer Nr. A 1.8
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig erhoben werden.
Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a VwGO keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden.
Amtlicher Volltext in weboptimierter Struktur
Die nachfolgende Fassung ist für die Webdarstellung gegliedert. Inhaltlich orientiert sie sich an der Bekanntmachung vom 22.04.2026.
I. Bekanntmachung
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Dienstort Würzburg, hat gemäß § 14b des Bundeswasserstraßengesetzes in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes den Plan für die genannten Vorhaben festgestellt.
1. Umfang der Vorhaben
Die Vorhaben umfassen den Ausbau der Wasserstraße, die Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen.
2. Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses
Der Planfeststellungsbeschluss enthält Anordnungen, Vorbehalte und Auflagen an die Träger der Vorhaben, unter anderem zu Bauausführung, Beweissicherung, Naturschutz, Denkmalschutz, privaten Belangen und sonstigen Zusagen.
Im verfügenden Teil ist auch eine Entscheidung über die im Anhörungsverfahren erhobenen Einwendungen getroffen. Soweit Einwendungen nicht berücksichtigt wurden oder sich erledigt haben, wurden sie zurückgewiesen.
3. Datenschutz
Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält der Beschluss keine Angaben zur Person privater Einwenderinnen und Einwender. Den Betroffenen wurden persönliche Kennziffern zugeordnet.
4. Veröffentlichung
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und festgestellten Planunterlagen wird vom 18.05.2026 bis 01.06.2026 auf der Internetseite der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt veröffentlicht.
5. Zustellungswirkung
Mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist gilt die Entscheidung dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
6. Weitere Einsehbarkeit
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die festgestellten Planunterlagen bleiben nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist zur Information im Internet einsehbar.
Im Auftrag: gez. Werner, Oberregierungsrätin




