Corona-Situation

Ausweitung der Notbetreuung in den Kitas

Text von Stadt Deggendorf|Stand: 23.04.2020 13:34 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Ab dem 27. April 2020 wird die Notbetreuung der Kinderbetreuung in Bayern behutsam erweitert:

  • Erwerbstätige Alleinerziehende können dann ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, auch wenn sie nicht in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.
  • Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.
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