Corona-Situation

Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht

Text von Stadt Deggendorf|Stand: 28.04.2020 13:29 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Seit 27.04.2020 gilt in Bayern sowohl beim Besuch von Geschäften als auch im Rahmen der Nutzung des ÖPNV Maskenpflicht. Letztere umfasst auch das Warten an einer Haltestelle. Verstöße werden durch die Polizei kontrolliert und konsequent zur Anzeige gebracht. Es muss sich dabei nicht um eine zertifizierte Schutzmaske handeln. Auch die einfache Mund-Nasen-Maske oder ein Schal, der die untere Gesichtspartie bedeckt, genügt bereits, um die Anforderungen zu erfüllen. Wer hiergegen verstößt, muss mit einer Strafe in Höhe von 150,00 € rechnen.

Ladenbetreiber, die nicht sicherstellen, dass das Personal Masken trägt, können mit bis zu 5.000,00 € im Einzelfall belegt werden.

Weitere Infos zu den Bußgeldern und der Ahnung von Verstößen finden Sie hier: https://www.bayern.de/corona-bussgeldkatalog-erweitert-innenminister-herrmann-und-gesundheitsministerinhuml-zur-neuen-maskenpflicht-geeignete-mund-nasen-bedeckung-beim-einkaufen-und-im-oepnv-zwingend-erforderlich/

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