Corona-Situation
Corona-Test in Deggendorf
Wohin zum Test? PCR, Antigen, Schnelltest
Text von Stadt Deggendorf|Stand: 19.10.2021 16:41 Uhr|Lesedauer: 1 Minute
Mann in Schutzkleidung mit angenommenen Corona-Test (PCR oder Antigen-Test oder Schnelltest)

1. PCR-Test

Wo kann ich in Deggendorf einen kostenlosen und wo einen kostenpflichtigen PCR-Test machen?
unter bestimmten Voraussetzungen kann man hier noch einen kostenlosen PCR-Test machen:

Hier könnt Ihr einen Selbstzahler-PCR Test machen:

(Preise werden individuell festgelegt und mĂĽssen bei der Teststelle erfragt werden.)

Neue Informationen über die Möglichkeiten der kostenpflichtigen Tests findet man dann auch auf testzentrum.landkreis-deggendorf.de

 

2. Antigen-Schnelltest

Wo kann ich in Deggendorf einen kostenlosen und wo einen kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest machen?
hier kann ich einen kostenloser Schnelltest machen:

  • Testzentrum Ackerloh ( https://testzentrum.landkreis-deggendorf.de/ )
  • Testzentrum Oberer Stadtplatz (Woolworth)
  • Testzentrum in der Graflinger StraĂźe 121 (ehemaliges Realgebäude): Terminreservierung unter: https://testzentrum-deggendorf.de/ 
  • bei eurem Hausarzt

Hier ist es möglich einen Selbstzahler-Schnelltest zu machen:

  • bei niedergelassenen Ă„rzten, Apotheken und privaten Teststellen: https://testzentrum.landkreis-deggendorf.de/weitere-schnelltestangebote/
  • Testzentrum in der Hans-Obser-StraĂźe 10 ( https://www.ambulanz-stadler.de/testzentrum/ -> „Deggendorf III „Hans-Obser-str.10“ (Lkr. DEG) „ab 11.10.2021″“)
  • Testzentrum Oberer Stadtplatz (Woolworth)

(Preise werden individuell festgelegt und mĂĽssen bei der Teststelle erfragt werden.)

 

 3. Selbsttest

Ein Selbsttest muss stets von einem (professionell durchgefĂĽhrten) Schnelltest (Antigen-Test) unterschieden werden. Alle Selbsttests mĂĽssen vom BfArM zugelassen und bestenfalls vom PEI (Paul-Ehrlich-Institut) evaluiert sein. Unter bestimmten Voraussetzungen (SchAusnahmV) gelten Selbsttests unter Ăśberwachung als Eingangskontroll-Nachweis (aber nicht als Nachweis fĂĽr weitere Besuche). Nur im beruflichen Umfeld (Betriebliche Testungen) dĂĽrfen Nachweise (zur weiteren Verwendung) fĂĽr Selbsttests durch eine geschulte Person an die MitarbeiterInnen ausgegeben werden. Ein Nachweis gilt 24h ab Abnahme.

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