Friseurbesuche wieder erlaubt – das müssen Sie beachten
Text von Stadt Deggendorf|Stand: 04.05.2020 13:23 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Seit 04.05.2020 sind in ganz Bayern Friseurbesuche wieder möglich. Dabei gilt es jedoch ein paar Besonderheiten zu beachten:
- Sowohl Friseure als auch die Kunden müssen während der Dienstleistung eine Mund-Nasen-Maske tragen.
- Allen Kunden müssen vor dem Schneiden die Haare gewaschen werden, um in den Haaren versteckte Viren abzutöten.
- Um Infektionsketten nachzuweisen, empfiehlt es sich, seine Kontaktdaten beim Friseur zu hinterlegen.
- Gesichtsnahe Dienstleistungen (Augenbrauenzupfen, Bartpflege, Wimpernfärben) bleiben weiterhin untersagt.
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.br.de/nachrichten/bayern/so-schaut-s-aus-die-neuen-corona-regeln-in-bayern,RxwwDpd