Corona-Situation

Sportplätze der Stadt Deggendorf unter Auflagen wieder für Mannschaftssportarten geöffnet

Text von Stadt Deggendorf|Stand: 12.05.2020 12:59 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Seit Montag, 11.05.2020, ist es Sportvereinen wieder möglich, die Anlagen der Stadt Deggendorf zu Trainingszwecken zu nutzen. Dies betrifft folgende Anlagen:

– Donau-Wald-Stadion im Berthold-Heckscher-Sportzentrum
– Sportplatz des SV Deggenau
– Sportplatz des FC Deggendorf am Sandnerhof
– Waldsportanlage Seebach
– Sportplatz am Haidhof

Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen. Auch die Hartplätze bleiben weiterhin geschlossen, außer für Trainings im Bereich des kontaktlosen Einzelsports (insbesondere Leichtathletik – Weitsprung, Sprint, Hammer- und Diskuswurf, etc.). Bolzplätze sind von dieser Regelung nicht erfasst. Auch für sie gilt weiterhin das Betretungsverbot.

Grundsätzlich gilt weiterhin: Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football usw. können derzeit nicht ausgeführt werden. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet.

Die Sportplätze werden unter folgenden Auflagen für das Training freigegeben:

– Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
– Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 m zwischen zwei Personen,
– Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen,
– kontaktfreie Durchführung,
– konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
– keine Nutzung von Umkleidekabinen,
– keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
– Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
– keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig),
– keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
– keine Zuschauer.
– Spucken und Nase putzen auf dem Feld sind zu vermeiden

Speziell für Mannschaftssportarten (z. B. Fußball) gilt darüber hinaus folgendes:

– Insgesamt sollen nicht mehr als 20 Spieler gleichzeitig auf dem Platz (maximal zehn pro Hälfte)
– Es wird ohne Zweikämpfe trainiert Die Stadt Deggendorf bittet die Vereine um dringende Beachtung der Vorgaben und wünscht viel Erfolg bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs.

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