Teilnahmebedingungen Rathaus Clubbing

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Rathaus Clubbing 2026“

Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtverwaltung Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, 94469 Deggendorf (nachfolgend „Veranstalter“).

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

1. Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung des Gewinnspiel-Beitrags auf Instagram und TikTok und endet am 12.06.2026 um 12:00 Uhr.

Später eingehende Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 16 Jahre alt sind.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Stadtverwaltung Deggendorf, an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen sowie deren Angehörige.

Der Veranstalter behält sich vor, das Alter der Gewinner zu überprüfen.

3. Gewinn

Verlost werden insgesamt drei Getränkeboote für das Rathaus Clubbing 2026 am 27.06.2026 im Neuen Rathaus Deggendorf.

Ein Getränkeboot beinhaltet wahlweise:

– eine Flasche Rum inklusive Mixgetränken für bis zu fünf Personen oder
– eine alkoholfreie Alternative für bis zu fünf Personen.

Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch nicht volljährig sind, erhalten ausschließlich die alkoholfreie Variante des Gewinns.

Die Gewinne werden wie folgt vergeben:

– 1 Getränkeboot unter allen gültigen Teilnahmen auf TikTok
– 2 Getränkeboote unter allen gültigen Teilnahmen auf Instagram

Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen.

4. Teilnahme

Für eine gültige Teilnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Instagram

– Dem Instagram-Kanal @deggendorf_de folgen
– Den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ markieren
– Mindestens eine weitere Person in einem Kommentar unter dem Gewinnspiel-Beitrag markieren

TikTok

– Dem TikTok-Kanal @deggendorf_de folgen
– Den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ markieren
– Mindestens eine weitere Person in einem Kommentar unter dem Gewinnspiel-Beitrag markieren

Jede Person darf mehrfach kommentieren. Jeder Kommentar nimmt als eigenständige Teilnahme an der Verlosung teil.

Automatisierte Teilnahmen, Gewinnspieldienste sowie offensichtlich missbräuchliche Teilnahmen werden ausgeschlossen.

5. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung

Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels per Zufallsprinzip ausgelost.

Die Bekanntgabe erfolgt am 12.06.2026 direkt als Antwort auf den jeweiligen Gewinner-Kommentar auf der jeweiligen Plattform.

Die Gewinner müssen sich bis spätestens 20.06.2026 beim Veranstalter melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatzgewinner zu ermitteln.

6. Einlösung des Gewinns

Der Gewinn kann ausschließlich im Rahmen des Rathaus Clubbings am 27.06.2026 eingelöst werden.

Voraussetzung für die Einlösung ist die Anmeldung zum Rathaus Clubbing sowie die tatsächliche Teilnahme an der Veranstaltung.

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich vor Ort an der Veranstaltungsbar.

Nicht eingelöste Gewinne verfallen ersatzlos.

7. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen, wenn:

– falsche Angaben gemacht werden,
– gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird,
– technische Manipulationen vorgenommen werden,
– Kommentare gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen,
– beleidigende, diskriminierende, rassistische oder rechtswidrige Inhalte veröffentlicht werden.

8. Datenschutz

Zur Durchführung des Gewinnspiels werden ausschließlich die öffentlich sichtbaren Profilnamen der Teilnehmer sowie die zur Gewinnabwicklung erforderlichen Kontaktdaten der Gewinner verarbeitet.

Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nach Abschluss der Gewinnabwicklung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:

https://www.deggendorf.de/datenschutz

9. Vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungsansprüche.

11. Freistellung von Instagram und TikTok

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook, Meta oder TikTok und wird in keiner Weise von diesen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Empfänger der bereitgestellten Informationen ist ausschließlich die Stadtverwaltung Deggendorf.

12. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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