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Gewässerrandstreifen
Kartierung Deggendorf abgeschlossen
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 14.07.2025 11:00 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).

Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil eine Vielzahl von Kriterien dabei zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige Wasserführung dazugehören, künstliche Gewässer dagegen nur in Ausnahmefällen.

Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat bereits die Kartierungen für Stadt Straubing, Landkreis Straubing-Bogen und Landkreis Rottal-Inn abgeschlossen.

Die folgende Vorabveröffentlichung deckt den Landkreis Deggendorf ab. In den letzten Monaten wurden so insgesamt ca. 2300 Flusskilometer nach einem bayernweit einheitlichen Vorgehen eingestuft. Circa 75 Prozent der Flusskilometer im Landkreis Deggendorf sind demnach randstreifenpflichtig. Neben den Fließgewässern werden auch die stehenden Gewässer des Landkreises mitveröffentlicht.

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