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Informationen zum Kinderreisepass und zur Gebührenerhöhung für den Reisepass ab 2024
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die im ausgehändigten Kinderreisepass eingetragene Gültigkeit bleibt auch über den 01.01.2024 bestehen. Ab dem nächsten Jahr können für Kinder neben den regulären Personalausweisen und Reisepässen nur noch vorläufige Dokumente ausgestellt werden.
Die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich ab dem 01.01.2024 von 60 Euro auf 70 Euro.
Nähere Informationen erteilt das Bürgeramt Deggendorf.




