Geschichte
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Natternberg ist der geschichtsträchtigste Stadtteil der Stadt Deggendorf. Bis ins 18. Jahrhundert hinein war es selbständiger Sitz eines Landgerichts. Vorher war die Burg sogar Residenz des niederbayerischen Herzogs Heinrich XV., der unter dem Beinamen „Heinrich der Natternberger“ in die Bayerische Geschichte einging.
Um 5000 v. Chr.: Menschliche Besiedlung auf dem Natternberg durch Scherbenfunde der Linearbandkeramik nachgewiesen.
10. – 8. Jhr. v. Chr.: Es erfolgt eine zweite intensive Besiedlung des Natternbergs. Archäologisches Fundmaterial sowie die Freilegung eines urnenfelderzeitlichen Friedhofes am Fuß des Berges beweisen dies.
Ca. 1145: Erste urkundliche Erwähnung Natternbergs. Als Zeuge eines Rechtsgeschäfts wird ein „Hartwicus de Natternberc“ angegeben.
1331 – 1333: Natternberg wird Residenz des bayerischen Herzogs Heinrich XV., des Natternbergers (1333).
1335: Burg Natternberg wird von Heinrich XIV. aus Geldmangel an den Viztum Peter von Eck verpfändet. Heinrich XIV trat 1333 das Erbe seines verstorbenen Cousins Heinrich XV. an.
1357: Herzog Albrecht I. von Niederbayern-Straubing belagert seinen obersten Beamten Peter von Eck auf der Burg Natternberg. Die Intervention des Kaisers brachte einen Waffenstillstand zustande.
Der rechts der Donau gelegene Teil des Landgerichts Deggendorf wird selbständiges Landgericht.
Ca. 1400: Das Dorf Natternberg wird zur herzoglichen Hofmark erklärt.
1441: Herzog Heinrich der Reiche von Bayern-Landshut gewährt den Bewohnern der Hofmark Natternberg das Erbrecht an Grund und Boden sowie eine Reihe weiterer Privilegien (z.B. Zoll- und Mautbefreiung für Einkäufe in Deggendorf, Befreiung vom Fährgeld in Mettenufer, Wegerechte für Viehherden zur Tränke an Isar und Donau, strafmildernde Privilegien vor dem Richter zu Natternberg usw.).
1760: Die Administration des Landgerichts Natternberg wird vom Landgericht Deggendorf übernommen. Die Führung der Akten bleibt jedoch getrennt.
1802: Auflösung des Landgerichts Natternberg und Eingliederung in das Landgericht Deggendorf.
1818: Natternberg wurde eine der 50 sich im Bezirksamt gebildeten Ruralgemeinden, d.h. es wurde eine selbständige Gemeinde mit dem Recht, eine eigene Gemeindevertretung zu bilden.
1.5.1978: Natternbergs Selbständigkeit wird aufgehoben. Der Ort wird in die Große Kreisstadt Deggendorf eingemeindet.