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In der Graflinger Straße, zwischen der Löweck-Kreuzung und dem Kreisverkehr Konrad-Adenauer-Straße / Schauflinger Straße wird ein neuer gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen – und das erstmals ohne Benutzungspflicht.
Bisher war der Radverkehr auf dem dortigen Gehweg lediglich geduldet, das Fahren war nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Mit der neuen Regelung entfällt die bisherige „blaue Beschilderung“ (Zeichen 240 der StVO). Stattdessen wird der Weg in regelmäßigen Abständen mit Bodenpiktogrammen gekennzeichnet – dies entspricht den Vorgaben für nicht benutzungspflichtige Geh- und Radwege.
Radfahrer profitieren von mehr Entscheidungsfreiheit: Sie können nun selbst wählen, ob sie auf dem Geh- und Radweg oder auf der Straße fahren möchten. Gleichzeitig gilt weiterhin: Rücksichtnahme auf Fußgänger und eine angemessene Geschwindigkeit sind Pflicht – Schrittgeschwindigkeit ist jedoch nicht mehr erforderlich.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Verkehrssicherheit: An Einmündungen sowie stark frequentierten Ein- und Ausfahrten wird der gemeinsame Weg rot eingefärbt. Die auffällige Farbgebung weist deutlich auf den Vorrang des Fuß- und Radverkehrs hin und macht kritische Stellen schon von Weitem erkennbar. Ziel ist es, das Risiko von Abbiegeunfällen zu minimieren und die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Mit dieser Maßnahme folgt die Stadt Deggendorf modernen Standards der Verkehrsplanung, die auf Sicherheit, Übersichtlichkeit und gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Wege abzielen.