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Zur Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko gelten aufgrund der teils späten Anstoßzeiten besondere Regelungen für Public-Viewing-Veranstaltungen. Die Bundesregierung hat hierfür die Lärmschutzvorschriften befristet gelockert. Auf dieser Grundlage können Kommunen Ausnahmegenehmigungen für Public Viewings erteilen.
Auch in Deggendorf ist für entsprechende Veranstaltungen eine Genehmigung erforderlich. Betreiber, insbesondere aus der Gastronomie, müssen ihr Public Viewing vorab bei der Stadt anzeigen beziehungsweise beantragen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Anstoßzeiten wurden für Deggendorf folgende Regelungen für Public Viewing in der Außengastronomie festgelegt:
• Es dürfen im Freien alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft sowie sämtliche Partien ab dem Halbfinale gezeigt werden, sofern der Anstoß spätestens um 23 Uhr erfolgt. Die Spiele dürfen bis maximal 01:00 Uhr gezeigt werden.
• Die Einhaltung dieser Zeiten und der Nachtruhe liegt in der Verantwortung der jeweiligen Betreiber. Sie stellen sicher, dass die Außenbereiche ihrer Gaststätten, Restaurants, Bars, Kneipen und Biergärten nach Spielende bzw. bis spätestens 01:00 Uhr vollständig geleert sind.
• Für alle übrigen Spiele gelten die bestehenden gaststättenrechtlichen Auflagen.
Aufgrund der teils sensiblen Nachbarschaftssituation, insbesondere im Innenstadtbereich, ist das Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner angemessen zu berücksichtigen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für PublicViewing-Veranstaltungen in der Regel eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich ist und gegebenenfalls zusätzlich Gebühren (z. B. GEMA) anfallen können.
Die Stadt Deggendorf bittet alle Veranstalter sowie Besucherinnen und Besucher um gegenseitige Rücksichtnahme – insbesondere um Rücksichtnahme auf die Anwohnerschaft.




