Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee
Gemeinsam durch den Winter

Der Winter hat dieses Jahr spät, aber dafür umso heftiger Einzug gehalten – mit all seiner schönen Winterlandschaft sind der städtische Baubetriebshof, aber auch die Bürgerinnen und Bürger durch den Räum- und Streudienst gefordert, damit wir gemeinsam sicher und wohlbehalten durch den Winter kommen.

Seit dem ersten Frost und Schnee stehen das Personal und der Fuhrpark des gesamten Baubetriebshofes der Stadt für den Winterdienst zur Verfügung. Es sind ca. 200 km Straßen und Wege zu räumen und zu streuen. Dieses Verkehrsnetz wird von 22 Fahrzeugen und 8 Handräumtrupps betreut. Der Winterdienst kann in der Regel von 3:00 bis 22:00 Uhr durchgeführt werden und in Ausnahmesituationen auch länger. Im Einsatzplan wird das Straßennetz in drei Kategorien unterteilt:

Kategorie I Hauptstraßen

Kategorie II Verbindungsstraßen

Kategorie III Wohngebiete

Mit Schmalspurfahrzeugen werden Radwege sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege geräumt und gestreut. Die Handräumtrupps führen primär den Winterdienst an den städtischen Gehwegen, Fußgängerüberwegen und Buswartehäuschen durch.

Leider passiert es immer wieder, dass durch parkende Fahrzeuge die Durchführung des Winterdienstes nicht ganz unproblematisch ist. Daher an Sie die Bitte: Achten Sie darauf, wie und wo sie Ihr Fahrzeug abstellen. Es sollte immer so geparkt sein, dass eine Durchfahrtsbreite von 3 m für das Räumfahrzeug gewährleistet ist.

Doch Sie können noch mehr für Ihre eigene Sicherheit und die der Anderen tun. Sorgen Sie für freie und gestreute Gehwege vor Ihrem Haus.

Laut der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Deggendorf“ haben die Eigentümer (Vorder- und Hinterlieger) die Sicherungsflächen auf eigene Kosten in einem sicheren Zustand zu halten. An Werktagen sind die Gehwege von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr in einer Breite von 1,00 m von Schnee zu räumen und bei Glätte mit Sand, Splitt oder Salz zu streuen. Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Hydranten und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.

Achten Sie darauf, den geräumten Schnee nicht auf die Fahrbahn zu werfen, da so Autofahrer gefährdet werden. Und zu guter Letzt: Die erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer sowie ein den Straßenverhältnissen angepasstes Fahren mit der vorgeschriebenen Winterausrüstung rettet Leben.

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