Hundesteuer
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An- und Abmeldung von Hunden
a) Wer einen über 4 Monate alten, der Stadt Deggendorf noch nicht gemeldeten Hund besitzt, muss ihn unverzüglich beim Stadtsteueramt anmelden.
Dies gilt auch, wenn sich die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder wenn diese wegfallen.
b) Wenn ein über vier Monate alter Hund abhanden kommt, getötet wird, verendet, künftig in einer anderen Gemeinde gehalten wird oder den Besitzer wechselt, soll ihn der bisherige Besitzer beim Stadtsteueramt abmelden.
Die Hundesteuer beträgt im Jahr für:
den 1. Hund 25 €
den 2. Hund 40 €
jeden weiteren Hund 65 €
Kamphunde 250 €
Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich in der Stadt Deggendorf bitte an das Steueramt.
Kennzeichnung
Zur Kennzeichnung jedes neu angemeldeten Hundes gibt das Stadtsteueramt Hundezeichen aus. Jeder steuerpflichtige Hund muss außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes die Steuermarke tragen.
Die bisher ausgegebenen Hundezeichen behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Bei Abmeldung ist die Marke zurückzugeben.
Ersatzhunde
Wird anstelle eines verendeten oder getöteten Hundes ein Ersatzhund angeschafft, so ist dies dem Steueramt anzuzeigen. Als Ersatzhund gilt ein nach dem Verenden oder der Tötung des versteuerten Hundes neu angeschaffter Hund oder ein bereits gehaltener Hund, der erst vier Monate alt wird.
Kampfhunde
Für das Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität (sog. Kampfhunde) gelten besondere Bestimmungen.
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten gerne nach vorheriger Terminvereinbarung