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Am 20.11.2024 kam der Deggendorfer Bau-, Stadtplanungs- und Umweltausschuss zu seiner 8. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:
Bebauungsplan „SO Graflinger Straße II“
Der Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gebilligt und die Satzung Bebauungsplan Nr. 156 „SO Graflinger Straße II erlassen.
Bebauungsplan „Bräugasse“
Der Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gebilligt und die Satzung Bebauungsplan Nr. 169 „Bräugasse“ erlassen.
Errichtung einer Dachgaube zur Schaffung einer Lüftungszentrale, Umbau der bestehenden Büroeinheit im 1. Obergeschoss, sowie Erweiterung des bestehenden Fitnessstudios und der Lagerräume im Untergeschoss in der Stadtfeldstraße 16 und Errichtung einer Einfachturnhalle mit Freisportanlagen in der Hochsteinstraße 2
Die Baugenehmigungen werden erteilt.
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz am Waffenhammer und Errichtung eines PKW-Abstellplatzes in der Schauflinger Straße
Die Baugenehmigungen werden in Aussicht gestellt.
Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in der Pacellistraße 12
Die Gültigkeit des Vorbescheides wird um weitere zwei Jahre bis zum 03.11.2026 verlängert.
Schutz und Förderung von Bäumen in der Stadt Deggendorf – Sachstandsbericht zum Erlass einer „Baumfördersatzung“
Der vordringlichste Handlungsbedarf wird darin gesehen, bei vielfältigen Nachverdichtungsprojekten einen gewissen Standard an Durchgrünung durch Bäume zu erreichen. Die Verwaltung hat einen Satzungsentwurf für eine Baumfördersatzung erarbeitet. Der Geltungsbereich soll sich auf den unbeplanten Innenbereich, auf beplante Gebiete sowie auf den Bereich sonstiger städtebaulicher Satzungen beschränken. Die Regelungen finden zudem nur Anwendung auf baugenehmigungspflichtige Vorhaben, sodass für verfahrensfreie Vorhaben nicht ein separates Antragsverfahren geschaffen wird; der Nachweis der erforderlichen Anzahl an Bäume geschieht, analog zum Stellplatznachweis, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Der Ausschuss nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Angelegenheit dem Ausschuss wieder vorlegen, sobald Rechtssicherheit im Hinblick auf die Rechtsgrundlage für den Erlass der Satzung besteht.