Beschlüsse
Bau-, Stadtplanungs- und Umweltausschuss 25.05.2022
Update Bebauungsplanes "Helfkam II"
Änderung Bebauungsplan Helfkam II

Am 25.05.2022 kam der Deggendorfer Bau-, Stadtplanungs- und Umweltausschuss zu seiner 5. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Änderung des Bebauungsplanes „Helfkam II“ Das in Stadtrandlage an der Regerstraße gelegene Grundstück ist derzeit als Grünfläche / Kinderspielplatz festgesetzt bzw. dargestellt. Ziel der Änderung der Bauleitplanung durch das Deckblattverfahren ist es dem Gebot der Nachver­dichtung geeigneter Strukturen Rechnung zu tragen. In der näheren Umgebung stellt die Stadt Deggendorf mehrere andere Spielplätze mit höherer Frequentierung und auch besserer Erreich­barkeit für Unterhaltsmaßnahmen zur Verfügung. Für das Flurstück wurde der Deckblatt­entwurf gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Plattling – Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Pankofen Bahnhof“ Die Stadt Deggendorf ist am Verfahren zu beteiligen. In den vorgelegten Entwurfsfassungen zum Deckblatt und zum Bebauungsplan „Wohngebiet Pankofen Bahnhof“ der Stadt Plattling wurde weitestgehend auf die Stellungnahme der Stadt Deggendorf vom 17.11.2021 eingegangen. Eine weitere Stellungnahme seitens der Stadt Deggendorf ist daher nicht erforderlich.

Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Plattling – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fachmarktzentrum an der Scheiblerstraße“ Die Stadt Deggendorf ist am Verfahren zu beteiligen. Der Ausschuss billigte die Stellungnahme der Stadt Deggendorf. Darin werden Bedenken gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fachmarktzentrum an der Scheiblerstraße“ der Stadt Plattling erhoben. Die Stellungnahme richtet sich ausdrücklich nicht gegen den Einzelhandelsstandort an sich, sondern gegen die innenstadtgefährdenden Sortiments­festsetzungen: Die vorgelegte Planung der Stadt Plattling ist aus Sicht der Stadt Deggendorf dazu geeignet, Geschäftslagen in beiden Innenstädten des gemeinsamen Oberzentrums zu gefährden. Die zum Bebauungsplanentwurf vorgelegte Auswirkungsuntersuchung weist aus Sicht der Stadt Deggendorf erhebliche Mängel auf und geht von falschen Prämissen aus.

Sanierung des Bestandsgebäudes und Nutzungsänderung der bestehenden Halle in eine Produktionshalle mit angeschlossenem Logistikzentrum in der Kunertstraße sowie Errichtung eines Mobilfunk-Schleuderbetonmastes in Obergrub Die Baugenehmigungen wurden erteilt.

Sanierung und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses auf zwei Wohnungen und Errichtung einer Garage in der Godehardstraße 42 sowie Errichtung einer Studenten­wohn­anlage mit Tiefgarage in der Detterstraße 24 a Die Baugenehmigungen wurden in Aussicht gestellt.

Errichtung eines Anbaus an das bestehende Bürogebäude in der Stadtfeldstraße 35 Die Gültigkeit des Vorbescheides wurde um zwei Jahre verlängert.

Beauftragung von Leistungen im Rahmen der Bauleitplanung Im Rahmen der Bauleitplanung bedarf es der Klärung durch den Stadtrat, ob Planungsleistungen durch den Planungsbegünstigten selbst beauftragt werden können oder ob eine Beauftragung durch die Stadt Deggendorf auf Grundlage einer Kostenübernahmeerklärung des Planungsbegünstigten erfolgt. Diese Frage stellt ein maßgebliches Kriterium für die Gestaltung der notwendigen Verträge dar und bedarf insofern der abschließenden Klärung durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrates nach Vorberatung im Bau-, Stadtplanungs- und Umweltausschuss. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat insbesondere unter Berücksichtigung der notwendigen Flexibilität in der Bauleitplanung, der haushaltsrechtlichen Zwänge und der Verwaltungsökonomie, für jedes Verfahren in einem städtebaulichen Vertrag festzulegen, ob die entsprechenden Leistungen durch den Planungsbegünstigten selbst beauftragt werden können oder ob eine Beauftragung durch die Stadt Deggendorf auf Grundlage einer Kostenübernahmeerklärung des Planungsbegünstigten erfolgt.

Themen in diesem Artikel

News zum Thema

Auch interessant