Newsroom
Beschlüsse
Sozialausschuss 10.10.2022
des Deggendorfer Stadtrates
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 11.10.2022 14:16 Uhr|Lesedauer: 4 Minuten

Am 10.10.2022 kam der Deggendorfer Sozialausschuss zu seiner 2. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Forschungsvorhaben „Mitmachbox“

Um die Gruppe des partizipativen Forschungsvorhabens „Mitmachbox“ im Rahmen des Forschungsvorhabens zu unterstützen, stimmte der Ausschuss zu, Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € für den Erwerb einer Musikanlage zur Verfügung zu stellen.

 Förderprogramm „Digitale Schule – Masterplan Bayern Digital II“

Das Förderprogramm „Regionale Maßnahmen“ (regio) soll Ressourcen sowie den Aufbau gemeinsamer Strukturen zur Nutzung durch die Schulen bündeln. Diese zusätzliche Förderebene ermöglicht die Bündelung dezentraler IT-Infrastrukturen zu regionalen IT-Systemen (Server, Hightech-Arbeitsräume, Gerätemanagementsysteme), die ansonsten lokal im Zuständigkeitsbereich des Sachaufwandsträgers mehrfach vorhanden sein müssten. Daraus entstehen Synergieeffekte sowie die Möglichkeit für Innovation und Aufbau zeitgemäßer Infrastrukturen. Gefördert werden Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme von regionalen Systemen, Werkzeugen und Diensten sowie von regionalen Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern, die der Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Service-Qualität und Interoperabilität von IT-Infrastrukturen dienen. Die Mittel für diese Förderung belaufen sich auf 110.000 € und sollen in den Haushalt 2023 aufgenommen werden.

Kleiderladen der Stadt Deggendorf

Die Stadt Deggendorf betreibt im Rahmen der sozialen Bürgerarbeit einen Kleiderladen, dessen gespendete Waren vorrangig einem bedürftigen, sozial schwachen Personenkreis angeboten werden. Mit der Neuregelung des § 2b UStG sind ab 01.01.2023 die erbrachten Leistungen an externe Personen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig. Die Einnahmen aus dem Verkauf unterliegen der Umsatzsteuer. Der Sozialausschuss stimmte den Verkaufspreisen, die unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit erarbeitet wurden, zu.

Richtlinien zur Verleihung des „Sozialpreises der Stadt Deggendorf“

Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion der FREIEN WÄHLER soll seitens der Stadt ein Preis an Bürgerinnen und/oder Bürger, Vereine oder Institutionen vergeben werden, die sich in besonderer Weise um das soziale Leben und die Schwachen in unserer Gesellschaft annehmen oder die sich um gelungene Integration bemühen. Nach vorangegangenem Beschluss sollen die beiden Anträge zu einem Preis zusammengeführt werden, da sie sich inhaltlich sehr ähnlich sind. Der Sozialausschuss hat den Richtlinien für die Preisvergabe zugestimmt und um das Thema „Inklusion“ erweitert. Ab dem Jahr 2023 soll der „Preis für soziales Engagement der Stadt Deggendorf“ im 2-jährigen Turnus vergeben werden. Der Preis ist mit 1.000 € dotiert.

Anpassung der Gebühren für die städtischen Betreuungsangebote im Bereich der Kindertagesstätten

Die letzte Anpassung der Gebühren für die städt. Kinderbetreuungseinrichtungen fand zum Kindergartenjahr 2016 statt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, der Einführung des Krippengeldes, des Elternbeitragszuschusses und auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde von einer Gebührenanpassung in den Folgejahren abgesehen. Nunmehr hat sich der Sozialausschuss für eine Gebührenanpassung ab dem Kindergartenjahr zum 01.09.2023 ausgesprochen. Insbesondere sollen die Gebühren sozialverträglich sein und dabei der Tarif so ausgestaltet sein, dass im Bereich der Kindergärten der nach aktueller Rechtsprechung bestehende Betreuungsanspruch für Kinder über 3 Jahre (Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden) durch den staatlichen Zuschuss kostenfrei bleibt. Andererseits sollen die Eltern an den Kosten für das Vorhalten der Betreuungsangebote beteiligt werden und damit ein Anreiz geschaffen werden, die Buchungszeiten auf den tatsächlichen Betreuungsbedarf zu begrenzen.

Themen in diesem Artikel

News zum Thema

Auch interessant

11.02.2025, ab 08:00:00 Uhr [+4 Termine]
11.02.2025, ab 08:00:00 Uhr [+1 Termine]
Sozialausschuss 10.10.2022
des Deggendorfer Stadtrates
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 11.10.2022 14:16 Uhr|Lesedauer: 4 Minuten

Am 10.10.2022 kam der Deggendorfer Sozialausschuss zu seiner 2. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Forschungsvorhaben „Mitmachbox“

Um die Gruppe des partizipativen Forschungsvorhabens „Mitmachbox“ im Rahmen des Forschungsvorhabens zu unterstützen, stimmte der Ausschuss zu, Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € für den Erwerb einer Musikanlage zur Verfügung zu stellen.

 Förderprogramm „Digitale Schule – Masterplan Bayern Digital II“

Das Förderprogramm „Regionale Maßnahmen“ (regio) soll Ressourcen sowie den Aufbau gemeinsamer Strukturen zur Nutzung durch die Schulen bündeln. Diese zusätzliche Förderebene ermöglicht die Bündelung dezentraler IT-Infrastrukturen zu regionalen IT-Systemen (Server, Hightech-Arbeitsräume, Gerätemanagementsysteme), die ansonsten lokal im Zuständigkeitsbereich des Sachaufwandsträgers mehrfach vorhanden sein müssten. Daraus entstehen Synergieeffekte sowie die Möglichkeit für Innovation und Aufbau zeitgemäßer Infrastrukturen. Gefördert werden Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme von regionalen Systemen, Werkzeugen und Diensten sowie von regionalen Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern, die der Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Service-Qualität und Interoperabilität von IT-Infrastrukturen dienen. Die Mittel für diese Förderung belaufen sich auf 110.000 € und sollen in den Haushalt 2023 aufgenommen werden.

Kleiderladen der Stadt Deggendorf

Die Stadt Deggendorf betreibt im Rahmen der sozialen Bürgerarbeit einen Kleiderladen, dessen gespendete Waren vorrangig einem bedürftigen, sozial schwachen Personenkreis angeboten werden. Mit der Neuregelung des § 2b UStG sind ab 01.01.2023 die erbrachten Leistungen an externe Personen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig. Die Einnahmen aus dem Verkauf unterliegen der Umsatzsteuer. Der Sozialausschuss stimmte den Verkaufspreisen, die unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit erarbeitet wurden, zu.

Richtlinien zur Verleihung des „Sozialpreises der Stadt Deggendorf“

Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion der FREIEN WÄHLER soll seitens der Stadt ein Preis an Bürgerinnen und/oder Bürger, Vereine oder Institutionen vergeben werden, die sich in besonderer Weise um das soziale Leben und die Schwachen in unserer Gesellschaft annehmen oder die sich um gelungene Integration bemühen. Nach vorangegangenem Beschluss sollen die beiden Anträge zu einem Preis zusammengeführt werden, da sie sich inhaltlich sehr ähnlich sind. Der Sozialausschuss hat den Richtlinien für die Preisvergabe zugestimmt und um das Thema „Inklusion“ erweitert. Ab dem Jahr 2023 soll der „Preis für soziales Engagement der Stadt Deggendorf“ im 2-jährigen Turnus vergeben werden. Der Preis ist mit 1.000 € dotiert.

Anpassung der Gebühren für die städtischen Betreuungsangebote im Bereich der Kindertagesstätten

Die letzte Anpassung der Gebühren für die städt. Kinderbetreuungseinrichtungen fand zum Kindergartenjahr 2016 statt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, der Einführung des Krippengeldes, des Elternbeitragszuschusses und auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde von einer Gebührenanpassung in den Folgejahren abgesehen. Nunmehr hat sich der Sozialausschuss für eine Gebührenanpassung ab dem Kindergartenjahr zum 01.09.2023 ausgesprochen. Insbesondere sollen die Gebühren sozialverträglich sein und dabei der Tarif so ausgestaltet sein, dass im Bereich der Kindergärten der nach aktueller Rechtsprechung bestehende Betreuungsanspruch für Kinder über 3 Jahre (Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden) durch den staatlichen Zuschuss kostenfrei bleibt. Andererseits sollen die Eltern an den Kosten für das Vorhalten der Betreuungsangebote beteiligt werden und damit ein Anreiz geschaffen werden, die Buchungszeiten auf den tatsächlichen Betreuungsbedarf zu begrenzen.

Themen in diesem Artikel

News zum Thema

Auch interessant