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Beschlüsse
Stadtrat 05.05.2025
Die wichtigsten Entscheidungen aus der 4. Sitzung
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 09.05.2025 10:41 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Kläranlage Deggendorf

Anpassung der Gebühren für die städtischen Betreuungsangebote im Bereich der Kindertagesstätten
Der Stadtrat hat eine Anpassung der Elternbeiträge für die städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen. Hintergrund sind deutlich gestiegene Kosten für Personal, Betrieb und Unterhalt sowie ein wachsender Anspruch an qualitativ hochwertige Betreuungsangebote. Ein weiterer Aspekt: Durch den staatlichen Beitragszuschuss tendieren viele Eltern dazu, großzügige Buchungszeiten zu wählen, die nicht immer tatsächlich genutzt werden. Dies führt zu unnötig gebundenen Kapazitäten und erhöhten Personalkosten, da das Personal nach den gebuchten Zeiten vorgehalten werden muss. Trotz der Zuschüsse des Freistaats – 100 € monatlich für Kindergartenkinder ab dem dritten Lebensjahr sowie das einkommensabhängige Krippengeld – bleibt eine Beteiligung der Eltern an den Kosten notwendig. Dabei wird sozial ausgewogen vorgegangen: Die Grundbuchungszeit für Kinder im Regelalter (bis 4 Stunden täglich) bleibt nahezu kostenfrei. Für längere Betreuungszeiten oder Krippenplätze werden angepasste Beiträge vorgeschlagen. Finanzschwache Familien können weiterhin Unterstützung über das Amt für Jugend und Familie beantragen. Die Stadt folgt mit dieser Maßnahme auch Empfehlungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, der regelmäßige Beitragsanpassungen als notwendig ansieht. Die geplante Beitragsanpassung soll nicht nur zur Kostendeckung beitragen, sondern auch die Nutzung der Betreuungszeiten am tatsächlichen Bedarf orientieren. Überbuchungen, die zu einer Blockierung knapper Plätze führen, können dadurch reduziert und perspektivisch auch neue Betreuungsangebote – z. B. am Nachmittag – geschaffen werden.

 

Jahresrechnung 2024 der Stadt Deggendorf
Gegen das Ergebnis der Haushaltsrechnung der Stadt Deggendorf für das Jahr 2024 wurden vom Stadtrat keine Einwendungen erhoben und der Vermögens- und Schuldenstand zum 31.12.2024 wurde zur Kenntnis genommen.

 

Jahresrechnung 2024 der von der Stadt verwalteten „Stiftung zur Förderung Deggendorfer Kinder“ und der „St. Katharinenspitalstiftung“
Gegen das Ergebnis der Haushaltsrechnung der Stiftungen für das Jahr 2024 wurden vom Stadtrat keine Einwendungen erhoben und der Vermögens- und Schuldenstand zum 31.12.2024 wurde zur Kenntnis genommen.

 

Bekanntgabe des Entwurfes der Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Wirtschaftsplan des Zweckverbandes   Donau Hafen Deggendorf wurde  zur Kenntnis genommen.

 

Verordnung über die Parkgebühren in der Stadt Deggendorf (Parkgebührenordnung)
Der Stadtrat beschließt die Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Deggendorf (Parkgebührenordnung). Eine zentrale Änderung betrifft E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen: Sie dürfen in ganz Bayern für die ersten drei Stunden kostenlos parken – vorausgesetzt, die Parkscheibe oder eine andere vorgeschriebene Methode zur Überwachung der Parkzeit wird genutzt. Dennoch bleiben bestehende Parkregelungen, wie die maximal erlaubte Parkdauer, bestehen.

 

Bauleitplanung „Konseehof“
Für den Bereich der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 73, 73/1 und 73/2 Gemarkung Seebach wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 186 „Konseehof“. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist eine gewerbliche Nutzung der bereits teilweise baulich genutzten Grundstücke. Im Flächennutzungsplan der Stadt Deggendorf sind die Grundstücke als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Zur Entwicklung gewerblicher Bauflächen muss daher parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan durchgeführt werden. Dieses Deckblatt zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan erhält die Nr. 55.

 

Sanierung von Straßen und Gehwegen 2025
Die Ausschreibung zur Vergabe der Bauleistungen umfasst die Sanierung der Straßen Stadtfeldstraße, Stichstraße Hochfeld in Seebach, Stichstraße Breitenberg und Hafnerweg. Für die genannten städtischen Straßenbaumaßnahmen sind im Haushalt 2025 545.000 Euro veranschlagt. Die Straßensanierungen erfolgen mittels großflächiger Deckenerneuerungen, einschließlich der Instandsetzung von Randeinfassungen und Entwässerungseinrichtungen. Der Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aA wurde für diese Maßnahmen zum Auftragsbetrag von 383.161,71 Euro der Zuschlag erteilt.

 

Staatsstraße 2074, Ortsumgehung Fischerdorf mit neuer Donaubrücke; Vergabe der Objektplanung Verkehrsanlagen
Dem Ingenieurbüro Mayr Beratende Ingenieure PartG mbh, Aichach, wird für die Objektplanung der Verkehrsanlagen mittels Stufenvertrag der Zuschlag erteilt. Zunächst werden für die Objektplanung die Leistungsphasen 1 bis 4 mit dem Auftragsbetrag von 195.452,90 Euro (davon 58.635,87 Euro Stadt Deggendorf und 136.817,03 Euro Freistaat Bayern) vergeben.

 

Staatsstraße 2074, Ortsumgehung Fischerdorf mit neuer Donaubrücke; Vergabe der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen
Dem Ingenieurbüro Dietmar Narr, Marzling, wird für die landschaftspflegerische Begleitplanung mittels Stufenvertrag der Zuschlag erteilt. Zunächst werden für die landschaftspflegerische Begleitplanung die Leistungsstufen 1 bis einschließlich Planfeststellung mit dem Auftragsbetrag für den Landschaftspflegerischer Begleitplan: 50.510,79 Euro, davon 15.153,24 Euro Stadt Deggendorf und 35.357,55 Euro Freistaat Bayern, für die Umweltverträglichkeitsstudie: 29.252,72 Euro, davon 8.775,80 Euro Stadt Deggendorf und 20.476,92 Euro Freistaat Bayern, für den Artenschutzbeitrag saP: 21.241,50 Euro, davon 6.372,44 Euro Stadt Deggendorf und 14.869,06 Euro Freistaat Bayern, für die FFH-Verträglichkeitsprüfung: 21.241,51 Euro, davon 6.372,44 Euro Stadt Deggendorf und 14.869,07 Euro Freistaat Bayern, für die SPA-Verträglichkeitsprüfung: 21.241,51 Euro, davon 6.372,44 Euro Stadt Deggendorf und 14.869,07 Euro Freistaat Bayern, für die Faunistische Planungsraumanalyse: 7.646,94 Euro, davon 2.294,08 Euro Stadt Deggendorf und 5.352,86 Euro Freistaat Bayern sowie für Faunistische Leistungen: 52.628,95 Euro, davon 15.788,68 Euro Stadt Deggendorf und 36.840,27 Euro Freistaat Bayern vergeben.

 

Faulgasverstromung Kläranlage Deggendorf; Abschluss Miet- und Wartungsvertrag Blockheizkraftwerk
In der Kläranlage Deggendorf soll künftig das entstehende Faulgas effizienter genutzt und mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in Strom und Wärme umgewandelt werden. Bislang wird das Gas lediglich zur Wärmeerzeugung verwendet; überschüssige Mengen werden ungenutzt abgefackelt. Dazu wird ein Blockheizkraftwerk über ein Mietmodell in Betrieb genommen. Der Stadtrat beauftragt den Miet- und Wartungsvertrag mit der 2G Energietechnik GmbH (Mietvertrag) und der Bayern BHKW GmbH (Wartungsvertrag) mit einer Vertragslaufzeit von jeweils 7 Jahren und Gesamtkosten von 687.994,15 € (jährlich 98.284,88 €).

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