Newsroom
Beschlüsse
Stadtrat 18.03.2024
Die wichtigsten Entscheidungen aus der 3. Sitzung
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 19.03.2024 08:26 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Am 18.03.2024 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 3. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

 

Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Bräugasse“
Zur Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplanes „Bräugasse“ wird die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Bauleitplanung Haidmoosäcker
Der Stadtrat billigte die Berichte über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes sowie den Entwurf des Deckblatts Nr. 44 zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan und beschloss, die erneuten Beteiligungen der Öffentlichkeit und die erneuten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Bauleitplanung Gewerbegebiet Seebach
Für das Werksareal der ehem. TWD Fibres soll für eine städtebauliche Nachfolgenutzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans erfolgen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Seebach“. Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch das Deckblatt Nr. 52 geändert. Es handelte sich dabei um einen Aufstellungsbeschluss. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan wird nun erarbeitet und im Anschluss dem Gremium zur nochmaligen Behandlung vorgelegt, bevor die öffentliche Auslegung mit Gelegenheit zur Stellungnahme stattfindet.

 

Bauleitplanung Solarpark Klotzing
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ist erforderlich, da nur über die Ausweisung eines „Sondergebiets für Anlagen zur Nutzung von Solarenergie die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden können. Parallel hierzu muss zudem eine entsprechende Änderung der Darstellungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan erfolgen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 1,7 ha. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Klotzing“. Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch das Deckblatt Nr. 51 geändert. Es handelte sich dabei um einen Aufstellungsbeschluss. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan wird nun erarbeitet und im Anschluss dem Gremium zur nochmaligen Behandlung vorgelegt, bevor die öffentliche Auslegung mit Gelegenheit zur Stellungnahme stattfindet.

Themen in diesem Artikel

News zum Thema

Auch interessant

Heute, ab 19:00 Uhr