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Beschlüsse
Stadtrat 19.12.2022
Entscheidungen aus der 13. Sitzung des Jahres
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 20.12.2022 15:33 Uhr|Lesedauer: 4 Minuten

Geltungsbereich der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich „Schaching“

Am 19.12.2022 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 13. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Betrieb gewerblicher Art Grundbesitz- und Beteiligungsverwaltung: Rückführung des Grundstücks Maria-Ward-Platz 16 an die Stadt Deggendorf (Trägerkörperschaft)
Der Stadtrat stimmt der Umqualifizierung als Stammkapital sowie der Überführung des Grundstücks Maria-Ward-Platz 16 aus dem Betrieb gewerblicher Art in den Bereich der Trägerkörperschaft zum Stichtag 31. Dezember 2022 zu.

Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler auf Förderung von Balkon-Photovoltaikanlagen
Die Stadtratsfraktion Freie Wähler beantragt die Schaffung eines städtischen Förderprogrammes von Balkon-PV-Anlagen und dafür Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Der Antrag fand keine mehrheitliche Zustimmung im Stadtrat, was unter anderem damit begründet wurde, dass die Zuständigkeit für entsprechende Förderprogramme eher einheitlich auf Bundes- oder Landesebene gesehen wird und zudem die Errichtung entsprechender Anlagen vorwiegend wirtschaftlichen Interessen dient und damit nicht zu den vorrangigen kommunalen Aufgaben zu rechnen ist.

Hochwasserschutz Deggendorf; Beteiligtenvereinbarung zur Spundwandsicherung an der Werft Deggendorf
Dem Abschluss der Beteiligtenvereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf einschl. der Ablösung des Barwertes der durch die Stadt Deggendorf zu erbringenden unbaren Leistungen in Höhe von 110.500,00 € wurde zugestimmt.

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Die Gemeinden haben einen festgelegten Anteil aus dem Ist- Aufkommen der Gewerbesteuer als Gewerbesteuerumlage an den Bund und die Länder abzuführen. Die dadurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben von 929.018,00 € wurden bewilligt.

Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Zur Deckung des offenen Fehlbetrags im Stadtbusverkehr für das Jahr 2021 i.H.v. rund 550.000 € wurden überplanmäßige Ausgaben i.H.v. 151.228,06 € bewilligt.

Nahverkehrsplan für die Stadt Deggendorf
Nach Vorberatung im Verkehrsausschuss wurde der Nahverkehrsplan (NVP), welcher den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNVs bildet und dabei auch ein wesentliches Instrument zur Planung und Steuerung des Stadtbusverkehrs ist, durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen.

Vorabbekanntmachung der Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen zum 01.01.2024
Dem Entwurf zur Vorabbekanntmachung mit den wesentlichen Anforderungen für die Direktvergabe des städtischen ÖPNV und der Definition des Vergabegegenstandes als Gesamtleistung wurde zugestimmt. Dabei ist eine Direktvergabe ab 01.01.2024 für ein Jahr bis zum 31.12.2024 vorgesehen. Die Linie 4 soll vorübergehend eingestellt und als Ersatz hierfür das Anrufsammeltaxi eingesetzt werden. Der Takt für die Linien 1-3 soll dagegen in den Morgenstunden nach vorne verlegt und ein gleicher Beginn angestrebt werden, damit diese Linien für den Schüler- und Berufsverkehr attraktiver werden. Entsprechend sollen aber die Abfahrtszeiten für das AST bei diesen Linien für diesen Zeitraum reduziert werden. Außerdem soll das Gespräch mit dem Landkreis gesucht werden, in wie fern die ÖPNV-Versorgung im Stadtgebiet auch durch die Einbindung überregionaler Angebote optimiert werden kann.

Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde erlassen, nachdem die bisherigen Pauschalsätze teilweise unter den tatsächlich entstehenden Kosten lagen bzw. neu angeschaffte Fahrzeuge, wie z. B. das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20), Einsatzleitwagen (ELW UG-ÖEL), Wechselladerfahrzeug (WLF) inklusive Abrollcontainer usw. bisher nicht in der Kostensatzung erfasst waren.

Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Plattling – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fachzentrum an der Scheiblerstraße“; Stellungnahme der Stadt Deggendorf
Die Stadt Deggendorf erhebt weiterhin grundsätzliche Bedenken gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Scheiblerstraße“ der Stadt Plattling und erhält ihre Stellungnahme zu der Planung voll umfänglich aufrecht und bleibt bei ihrer Auffassung, dass die vorgelegte Planung der Stadt Plattling dazu geeignet ist, Geschäftslagen in beiden Innenstädten des gemeinsamen Oberzentrums zu gefährden.

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Deggendorf an Grundstücken im Bereich „Schaching“
Die Stadt Deggendorf erlässt eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Deggendorf im Bereich „Schaching“.

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Geltungsbereich der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich „Schaching“

Am 19.12.2022 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 13. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Betrieb gewerblicher Art Grundbesitz- und Beteiligungsverwaltung: Rückführung des Grundstücks Maria-Ward-Platz 16 an die Stadt Deggendorf (Trägerkörperschaft)
Der Stadtrat stimmt der Umqualifizierung als Stammkapital sowie der Überführung des Grundstücks Maria-Ward-Platz 16 aus dem Betrieb gewerblicher Art in den Bereich der Trägerkörperschaft zum Stichtag 31. Dezember 2022 zu.

Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler auf Förderung von Balkon-Photovoltaikanlagen
Die Stadtratsfraktion Freie Wähler beantragt die Schaffung eines städtischen Förderprogrammes von Balkon-PV-Anlagen und dafür Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Der Antrag fand keine mehrheitliche Zustimmung im Stadtrat, was unter anderem damit begründet wurde, dass die Zuständigkeit für entsprechende Förderprogramme eher einheitlich auf Bundes- oder Landesebene gesehen wird und zudem die Errichtung entsprechender Anlagen vorwiegend wirtschaftlichen Interessen dient und damit nicht zu den vorrangigen kommunalen Aufgaben zu rechnen ist.

Hochwasserschutz Deggendorf; Beteiligtenvereinbarung zur Spundwandsicherung an der Werft Deggendorf
Dem Abschluss der Beteiligtenvereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf einschl. der Ablösung des Barwertes der durch die Stadt Deggendorf zu erbringenden unbaren Leistungen in Höhe von 110.500,00 € wurde zugestimmt.

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Die Gemeinden haben einen festgelegten Anteil aus dem Ist- Aufkommen der Gewerbesteuer als Gewerbesteuerumlage an den Bund und die Länder abzuführen. Die dadurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben von 929.018,00 € wurden bewilligt.

Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Zur Deckung des offenen Fehlbetrags im Stadtbusverkehr für das Jahr 2021 i.H.v. rund 550.000 € wurden überplanmäßige Ausgaben i.H.v. 151.228,06 € bewilligt.

Nahverkehrsplan für die Stadt Deggendorf
Nach Vorberatung im Verkehrsausschuss wurde der Nahverkehrsplan (NVP), welcher den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNVs bildet und dabei auch ein wesentliches Instrument zur Planung und Steuerung des Stadtbusverkehrs ist, durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen.

Vorabbekanntmachung der Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen zum 01.01.2024
Dem Entwurf zur Vorabbekanntmachung mit den wesentlichen Anforderungen für die Direktvergabe des städtischen ÖPNV und der Definition des Vergabegegenstandes als Gesamtleistung wurde zugestimmt. Dabei ist eine Direktvergabe ab 01.01.2024 für ein Jahr bis zum 31.12.2024 vorgesehen. Die Linie 4 soll vorübergehend eingestellt und als Ersatz hierfür das Anrufsammeltaxi eingesetzt werden. Der Takt für die Linien 1-3 soll dagegen in den Morgenstunden nach vorne verlegt und ein gleicher Beginn angestrebt werden, damit diese Linien für den Schüler- und Berufsverkehr attraktiver werden. Entsprechend sollen aber die Abfahrtszeiten für das AST bei diesen Linien für diesen Zeitraum reduziert werden. Außerdem soll das Gespräch mit dem Landkreis gesucht werden, in wie fern die ÖPNV-Versorgung im Stadtgebiet auch durch die Einbindung überregionaler Angebote optimiert werden kann.

Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde erlassen, nachdem die bisherigen Pauschalsätze teilweise unter den tatsächlich entstehenden Kosten lagen bzw. neu angeschaffte Fahrzeuge, wie z. B. das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20), Einsatzleitwagen (ELW UG-ÖEL), Wechselladerfahrzeug (WLF) inklusive Abrollcontainer usw. bisher nicht in der Kostensatzung erfasst waren.

Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Plattling – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fachzentrum an der Scheiblerstraße“; Stellungnahme der Stadt Deggendorf
Die Stadt Deggendorf erhebt weiterhin grundsätzliche Bedenken gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Scheiblerstraße“ der Stadt Plattling und erhält ihre Stellungnahme zu der Planung voll umfänglich aufrecht und bleibt bei ihrer Auffassung, dass die vorgelegte Planung der Stadt Plattling dazu geeignet ist, Geschäftslagen in beiden Innenstädten des gemeinsamen Oberzentrums zu gefährden.

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