Beschlüsse
Stadtrat 20.12.2021
Rahmenklimaschutzkonzept – Vision Deggendorf 2035

Am 20.12.2021 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 12. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Anpassung der Gebühren und Neufassung der einschlägigen Satzung „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf“
Der Stadtrat beschloss die Satzung und damit die Anpassung und Neufassung der Gebühren für die Friedhofsbenutzung.

Neufassung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Friedhof- und Bestattungssatzung); Anlegen eines Friedhofs für Bestattungen nach besonderem Ritus; Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg
Die neue Friedhofs- und Bestattungssatzung und das Anlegen eines Friedhofs für Bestattungen nach besonderem Ritus im Friedhofsteil VII wurde genehmigt und Erdbestattungen in einem Leichentuch zugelassen.

Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Deggendorf (Kostensatzung)
Die Änderungssatzung wurde vom Stadtrat beschlossen.

Neuaufstellung eines Rahmenklimaschutzkonzeptes für die Stadt Deggendorf
Das Rahmenklimaschutzkonzept – Vision Deggendorf 2035 wurde vom Stadtrat beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der im Rahmenklimaschutzkonzept enthaltenen Maßnahmen vorzubereiten. Durch die neu eingerichtete Personalstelle eines Klimaschutzmanagers soll das Rahmenklimaschutzkonzept fortgeschrieben werden. Es sollen eine Treibhausgasbilanzierung für die Stadt Deggendorf, zielkonforme Handlungsstrategien sowie das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Deggendorf bis zum Jahr 2035 ergänzt werden.

Aufstellung des Bebauungsplans „Historische Siedlung Gaisberg“
Im Rahmen eines geeigneten Beteiligungsformats, mit den Initiatoren der Initiative „Erhaltung des Villenviertels Gaisberg“ sowie den Eigentümern innerhalb des vorgeschlagenen Geltungsbereichs sollen durch die Stadt gemeinsame Ziele abgestimmt werden. Dazu hat der Bauausschuss den Bebauungsplan „Historische Siedlung Gaisberg“ aufgestellt.

Nachdem der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, beschloss der Stadtrat, zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre mit dem Inhalt zu erlassen, dass Bauvorhaben nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt und dass erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre wurde als Satzung beschlossen.

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